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# taz.de -- Initiative für ein Familienpflegegeld: Dringend nötige Unterstüt…
> Berlins Gesundheitssenatorin Kalayci hat eine sinnvolle
> Bundesratsinitiative vorgestellt. Sie würde Pflegende sehr entlasten.
Bild: Pflege braucht Zeit, viel Zeit
Der Berliner Senat hat am Dienstag auf Vorlage von Gesundheitssenatorin
Dilek Kalayci (SPD) beschlossen, eine Initiative für ein
„Familienpflegegeld“ in den Bundesrat [1][einzubringen]. Dieses Pflegegeld
soll „analog zum Elterngeld“ eine Lohnersatzleistung in Höhe von 65 Prozent
des entgangenen Nettogehalts sein für Angehörige, die einen Kranken pflegen
und deswegen ihre Arbeit befristet aufgeben oder einschränken, heißt es in
einer Mitteilung des Senats.
Es ist gut und überfällig, dass mit diesem Vorstoß die oft schwierige
finanzielle Situation von Angehörigen Pflegebedürftiger aufgegriffen wird
– auch wenn sich der Vorstoß wohl kaum durchsetzen lässt. Denn die neue
Leistung wäre teuer und müsste aus Mitteln des Bundeshaushalts bezahlt
werden. Mit einer Milliarde Euro Kosten jährlich rechnet Kalayci nach
eigener Aussage.
2,9 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland zu Hause versorgt,
zumeist von Angehörigen. Etwas mehr als die Hälfte dieser Pflegepersonen
sind Frauen, davon sind jeweils die Hälfte Ehefrauen, die ihre Männer
pflegen, oder Töchter, die sich um ein Elternteil kümmern, berichtet der
„Pflegereport“ der Barmer Ersatzkasse. Nur ein Drittel der Pflegepersonen
sind berufstätig, jedeR Vierte hat wegen der Pflege die Arbeit aufgegeben
oder reduziert.
Berufstätige Pflegepersonen sollen mit dem „Familienpflegegeld“ nun das
Recht bekommen, vom Arbeitgeber bis zu drei Jahre freigestellt zu werden.
„Die Freistellung kann bis zu sechs Monate vollständig gewährt werden“,
heißt es in der Mitteilung. Das hieße, das volle Familienpflegegeld würde
dann auch nur in diesem Zeitraum gezahlt. Inwieweit auch pflegende
RentnerInnen das „Familienpflegegeld“ bekämen, dazu äußerte sich der
Berliner Senat am Freitag nicht.
Nach der Regelung zum Elterngeld erhalten RentnerInnen einen Mindestsatz
von 300 Euro im Monat. Bei Haushalten im Hartz-IV-Bezug wird das Elterngeld
von Hartz-IV abgezogen. Gelte eine ähnliche Regelung auch für das
Familienpflegegeld, hätten diese Haushalte dann nichts von der Leistung.
Wichtig: Das Familienpflegegeld soll nicht mit den schon existierenden
Leistungen der Pflegeversicherung verrechnet werden. Das bedeutet, das
bisherige „Pflegegeld“ aus der Versicherung oder die „Sachleistungen“ f…
ambulante Dienste würden nach wie vor gezahlt.
## Neue Optionen für Pflegende
Das Familienpflegegeld könnte neue Optionen eröffnen, wenn der Vater oder
die Mutter pflegebedürftig werden und die berufstätige Tochter oder der
Sohn vor der Frage stehen, ob sie sich eine begrenzte Auszeit für die
Pflege leisten können oder nicht. Die gesamte Pflegedauer dürfte damit in
vielen Fällen zwar nicht abgedeckt werden: Sie liegt im Schnitt bei 4,4
Jahren. Irgendwann steht dann wohl doch ein Umzug ins Heim an. Aber jeder
Aufschub ist gut. Die Initiative verdient eine breite politische
Diskussion.
15 Feb 2020
## LINKS
[1] /Berlin-will-Pflegende-unterstuetzen/!5663360
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Pflege
Dilek Kalayci
Bundesratsinitiative
Krankenpflege
Pflege
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