# taz.de -- Initiative für ein Familienpflegegeld: Dringend nötige Unterstüt… | |
> Berlins Gesundheitssenatorin Kalayci hat eine sinnvolle | |
> Bundesratsinitiative vorgestellt. Sie würde Pflegende sehr entlasten. | |
Bild: Pflege braucht Zeit, viel Zeit | |
Der Berliner Senat hat am Dienstag auf Vorlage von Gesundheitssenatorin | |
Dilek Kalayci (SPD) beschlossen, eine Initiative für ein | |
„Familienpflegegeld“ in den Bundesrat [1][einzubringen]. Dieses Pflegegeld | |
soll „analog zum Elterngeld“ eine Lohnersatzleistung in Höhe von 65 Prozent | |
des entgangenen Nettogehalts sein für Angehörige, die einen Kranken pflegen | |
und deswegen ihre Arbeit befristet aufgeben oder einschränken, heißt es in | |
einer Mitteilung des Senats. | |
Es ist gut und überfällig, dass mit diesem Vorstoß die oft schwierige | |
finanzielle Situation von Angehörigen Pflegebedürftiger aufgegriffen wird | |
– auch wenn sich der Vorstoß wohl kaum durchsetzen lässt. Denn die neue | |
Leistung wäre teuer und müsste aus Mitteln des Bundeshaushalts bezahlt | |
werden. Mit einer Milliarde Euro Kosten jährlich rechnet Kalayci nach | |
eigener Aussage. | |
2,9 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland zu Hause versorgt, | |
zumeist von Angehörigen. Etwas mehr als die Hälfte dieser Pflegepersonen | |
sind Frauen, davon sind jeweils die Hälfte Ehefrauen, die ihre Männer | |
pflegen, oder Töchter, die sich um ein Elternteil kümmern, berichtet der | |
„Pflegereport“ der Barmer Ersatzkasse. Nur ein Drittel der Pflegepersonen | |
sind berufstätig, jedeR Vierte hat wegen der Pflege die Arbeit aufgegeben | |
oder reduziert. | |
Berufstätige Pflegepersonen sollen mit dem „Familienpflegegeld“ nun das | |
Recht bekommen, vom Arbeitgeber bis zu drei Jahre freigestellt zu werden. | |
„Die Freistellung kann bis zu sechs Monate vollständig gewährt werden“, | |
heißt es in der Mitteilung. Das hieße, das volle Familienpflegegeld würde | |
dann auch nur in diesem Zeitraum gezahlt. Inwieweit auch pflegende | |
RentnerInnen das „Familienpflegegeld“ bekämen, dazu äußerte sich der | |
Berliner Senat am Freitag nicht. | |
Nach der Regelung zum Elterngeld erhalten RentnerInnen einen Mindestsatz | |
von 300 Euro im Monat. Bei Haushalten im Hartz-IV-Bezug wird das Elterngeld | |
von Hartz-IV abgezogen. Gelte eine ähnliche Regelung auch für das | |
Familienpflegegeld, hätten diese Haushalte dann nichts von der Leistung. | |
Wichtig: Das Familienpflegegeld soll nicht mit den schon existierenden | |
Leistungen der Pflegeversicherung verrechnet werden. Das bedeutet, das | |
bisherige „Pflegegeld“ aus der Versicherung oder die „Sachleistungen“ f… | |
ambulante Dienste würden nach wie vor gezahlt. | |
## Neue Optionen für Pflegende | |
Das Familienpflegegeld könnte neue Optionen eröffnen, wenn der Vater oder | |
die Mutter pflegebedürftig werden und die berufstätige Tochter oder der | |
Sohn vor der Frage stehen, ob sie sich eine begrenzte Auszeit für die | |
Pflege leisten können oder nicht. Die gesamte Pflegedauer dürfte damit in | |
vielen Fällen zwar nicht abgedeckt werden: Sie liegt im Schnitt bei 4,4 | |
Jahren. Irgendwann steht dann wohl doch ein Umzug ins Heim an. Aber jeder | |
Aufschub ist gut. Die Initiative verdient eine breite politische | |
Diskussion. | |
15 Feb 2020 | |
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## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
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