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# taz.de -- Hartes Thermomix -Urteil: Jetzt heißt es stark sein!
> Böse Überraschung: Wer einen Thermomix TM5 gekauft hat, bekommt nicht
> recht, wenn er sich von der Einführung des TM6 überfallen fühlt.
Bild: Noch rasch abverkaufen: TM5 in der Fabrik
Es sollte „eine Überraschung“ werden. Mit diesem Satz begründete im März
2019 der Thermomix-Hersteller Vorwerk seine überfallartige
Produkteinführung des TM6: Einem weiteren Modell der Thermomix-Serie, das
mit neuen Funktionen, wie Braten und Fermentieren dem passionierten
Antikoch das Leben ungemein erleichtern soll.
[1][Der Thermomix ist eine mehr als vollumfängliche Küchenmaschine,] die
nicht nur Zutaten zerkleinern kann; sie übernimmt auch das Kochen für
diejenigen, die es nicht können, nicht wollen oder keine Zeit dafür haben.
Und super ist: Das neueste Modell ist im Paket mit Kochbuch, Kochkurs und
Rezept-Portal schon für unter 1.500 Euro zu haben!
Viele treue Vorwerk-Kunden allerdings fühlten sich überrumpelt, da sie sich
gerade für einen TM5 entschieden hatten. Der kann „nur“ kochen und über d…
Display Rezepte direkt aus dem Internet abrufen. In den sozialen Medien
entstand ein Shitstorm – und gestern urteilte das Landgericht Wuppertal in
zweiter Instanz, dass Vorwerk nicht dazu verpflichtet ist, langfristig im
Voraus Neuerscheinungen anzukündigen.
[2][Eine Kundin aus Kaiserslautern hatte geklagt], da sie sich durch die
gezielte Nichtinformation in ihrer Kaufentscheidung benachteiligt fühlte.
Ihren Kauf vom Januar 2019 wollte sie gern rückgängig machen. Sie war die
einzige Klägerin vor dem Landgericht Wuppertal, aber nicht die einzige
Empörte. Unter anderem wurde Vorwerk „arglistige Täuschung“ vorgeworfen.
Der Verbraucherzentrale zufolge blieb die „große Welle“ aber aus.
## Dankbar sein
Sollten wir denn nicht auch eher dafür dankbar sein, dass uns Vorwerk eine
penetrante Neuankündigungsmarketingwelle erspart? Wir werden in Kaufhäusern
und im Onlinehandel mit Sonderpreisen und Neuankündigungen doch ohnehin
schon überschüttet.
Das Gericht sah das jedenfalls ähnlich. Die Klägerin hätte sich aktiv nach
zukünftigen Releases erkundigen müssen. Auch sei das berechtigte Interesse
des Unternehmens zu berücksichtigen, die vor dem Produktwechsel angebotenen
Modelle noch abzusetzen.
Da jedoch weder Kaufhausmitarbeiter noch Vorwerkvertreter über die
Neuerscheinung informiert waren, hätte sie auch im Beratungsfall keine
Information darüber erhalten können. Im Laufe des Prozesses teilte Vorwerk
mit, dass alle Kunden, die zwischen dem 20. Februar und dem 8. März 2019
einen TM5 gekauft haben, schriftlich über den Release informiert wurden und
ein individuelles Tauschangebot erhalten hätten.
Der Umsatz vom Thermomix ist seit einigen Jahren konsequent rückläufig. Da
bleibt die Frage, ob das „Überraschungsmarketing“ eine im obigen Sinne
Rücksicht auf die Verbraucher ist oder ob Vorwerk überhaupt konsequent auf
Marketing verzichtet. Für andere Unternehmen ist dieses Urteil dabei nicht
bindend. In solchen Fällen, hieß es vom Gericht, werde immer der Einzelfall
verhandelt und die Sache sei nicht auf zukünftige Überraschungen
übertragbar.
10 Jan 2020
## LINKS
[1] /Das-wichtigste-Kuechengeraet/!5577810/
[2] https://www.fernsehserien.de/die-rezeptsucherin/folgen/29-kaiserslautern-61…
## AUTOREN
Laura Mench
## TAGS
Verbraucher
deutsche Küche
Urteil
Küchengerät
Thermomix
Vegetarismus
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