# taz.de -- Hartes Thermomix -Urteil: Jetzt heißt es stark sein! | |
> Böse Überraschung: Wer einen Thermomix TM5 gekauft hat, bekommt nicht | |
> recht, wenn er sich von der Einführung des TM6 überfallen fühlt. | |
Bild: Noch rasch abverkaufen: TM5 in der Fabrik | |
Es sollte „eine Überraschung“ werden. Mit diesem Satz begründete im März | |
2019 der Thermomix-Hersteller Vorwerk seine überfallartige | |
Produkteinführung des TM6: Einem weiteren Modell der Thermomix-Serie, das | |
mit neuen Funktionen, wie Braten und Fermentieren dem passionierten | |
Antikoch das Leben ungemein erleichtern soll. | |
[1][Der Thermomix ist eine mehr als vollumfängliche Küchenmaschine,] die | |
nicht nur Zutaten zerkleinern kann; sie übernimmt auch das Kochen für | |
diejenigen, die es nicht können, nicht wollen oder keine Zeit dafür haben. | |
Und super ist: Das neueste Modell ist im Paket mit Kochbuch, Kochkurs und | |
Rezept-Portal schon für unter 1.500 Euro zu haben! | |
Viele treue Vorwerk-Kunden allerdings fühlten sich überrumpelt, da sie sich | |
gerade für einen TM5 entschieden hatten. Der kann „nur“ kochen und über d… | |
Display Rezepte direkt aus dem Internet abrufen. In den sozialen Medien | |
entstand ein Shitstorm – und gestern urteilte das Landgericht Wuppertal in | |
zweiter Instanz, dass Vorwerk nicht dazu verpflichtet ist, langfristig im | |
Voraus Neuerscheinungen anzukündigen. | |
[2][Eine Kundin aus Kaiserslautern hatte geklagt], da sie sich durch die | |
gezielte Nichtinformation in ihrer Kaufentscheidung benachteiligt fühlte. | |
Ihren Kauf vom Januar 2019 wollte sie gern rückgängig machen. Sie war die | |
einzige Klägerin vor dem Landgericht Wuppertal, aber nicht die einzige | |
Empörte. Unter anderem wurde Vorwerk „arglistige Täuschung“ vorgeworfen. | |
Der Verbraucherzentrale zufolge blieb die „große Welle“ aber aus. | |
## Dankbar sein | |
Sollten wir denn nicht auch eher dafür dankbar sein, dass uns Vorwerk eine | |
penetrante Neuankündigungsmarketingwelle erspart? Wir werden in Kaufhäusern | |
und im Onlinehandel mit Sonderpreisen und Neuankündigungen doch ohnehin | |
schon überschüttet. | |
Das Gericht sah das jedenfalls ähnlich. Die Klägerin hätte sich aktiv nach | |
zukünftigen Releases erkundigen müssen. Auch sei das berechtigte Interesse | |
des Unternehmens zu berücksichtigen, die vor dem Produktwechsel angebotenen | |
Modelle noch abzusetzen. | |
Da jedoch weder Kaufhausmitarbeiter noch Vorwerkvertreter über die | |
Neuerscheinung informiert waren, hätte sie auch im Beratungsfall keine | |
Information darüber erhalten können. Im Laufe des Prozesses teilte Vorwerk | |
mit, dass alle Kunden, die zwischen dem 20. Februar und dem 8. März 2019 | |
einen TM5 gekauft haben, schriftlich über den Release informiert wurden und | |
ein individuelles Tauschangebot erhalten hätten. | |
Der Umsatz vom Thermomix ist seit einigen Jahren konsequent rückläufig. Da | |
bleibt die Frage, ob das „Überraschungsmarketing“ eine im obigen Sinne | |
Rücksicht auf die Verbraucher ist oder ob Vorwerk überhaupt konsequent auf | |
Marketing verzichtet. Für andere Unternehmen ist dieses Urteil dabei nicht | |
bindend. In solchen Fällen, hieß es vom Gericht, werde immer der Einzelfall | |
verhandelt und die Sache sei nicht auf zukünftige Überraschungen | |
übertragbar. | |
10 Jan 2020 | |
## LINKS | |
[1] /Das-wichtigste-Kuechengeraet/!5577810/ | |
[2] https://www.fernsehserien.de/die-rezeptsucherin/folgen/29-kaiserslautern-61… | |
## AUTOREN | |
Laura Mench | |
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