# taz.de -- Rebellenführer Bosco Ntaganda: 30 Jahre Haft für Kongos Warlord | |
> Der Internationale Strafgerichtshof verhängt das härteste Urteil seiner | |
> Geschichte. Es trifft einen ehemaligen Rebellenführer. | |
Bild: Bosco Ntaganda auf dem Weg zur Urteilsverkündigung im Internationalen St… | |
Berlin taz | Der [1][Internationale Strafgerichtshof in Den Haag] hat den | |
kongolesischen Warlord Bosco Ntaganda zu 30 Jahren Haft verurteilt. Es ist | |
das mit Abstand härteste Urteil, das der Strafgerichtshof je verhängt hat. | |
Bosco Ntaganda, heute 46 Jahre alt, war Militärchef der kongolesischen | |
Rebellenbewegung UPC (Union Kongolesischer Patrioten) und ihres bewaffneten | |
Arms FPLC (Patriotische Kräfte zur Befreiung des Kongo), die 2002/2003 in | |
Kongos Nordostprovinz Ituri kämpfte und sich hauptsächlich aus der | |
Volksgruppe der Hema rekrutierte. Er stammte aus einer kongolesischen | |
Tutsi-Familie, war in Ruanda geboren und sah seinen Kampf als Verteidigung | |
der Hema gegen einen drohenden Völkermord ähnlich dem an Ruandas Tutsi | |
1994. | |
Seine Gegner warfen ihm hingegen vor allem ethnisch motivierte Gräueltaten | |
an der Volksgruppe der Lendu vor. Nach Ende des UPC-Kriegs war Ntaganda in | |
unterschiedlichen Tutsi-geführten Rebellengruppen des Kongo aktiv und | |
zwischenzeitlich auch General in der Regierungsarmee, trotz eines 2006 | |
ausgestellten Haftbefehls aus Den Haag gegen ihn. 2013 brach er mit seiner | |
letzten Rebellenbewegung M23 (Bewegung des 23. März) und ließ sich von der | |
US-Botschaft in Ruanda an den Internationalen Strafgerichtshof überstellen. | |
## 30 Jahre sind die faktische Höchststrafe | |
Der Prozess gegen Ntaganda begann 2015. Im [2][Urteil im Juli 2019 folgten | |
die Richter weitgehend der Anklage]. Ntaganda habe mit anderen UPC-Führern | |
einen „gemeinsamen Plan“ verfolgt, „die Lendu-Gemeinschaft zu zerstören … | |
zu zerschlagen“. Er sei auch direkter Täter gewesen, sogar Mörder. Ntganda | |
wurde in allen Punkten schuldig gesprochen: Mord, Angriffe auf Zivilisten, | |
Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, Verfolgung, Plünderung, | |
Zwangsumsiedlung, Vertreibung, Kinderrekrutierung, Angriffe auf geschützte | |
Objekte, Zerstörung von Besitz, jeweils als Kriegsverbrechen oder/und | |
Verbrechen gegen die Menschlichkeit. | |
Insgesamt verhängte das Weltgericht gegen Ntaganda 218 Jahre Haft für die | |
18 unterschiedichen Straftaten, mit jeweils 30 Jahren für Mord und | |
Verfolgung. 30 Jahre sind die faktische Höchststrafe, die das Gericht | |
verhängen kann. Das Gericht sah von einer theoretisch möglichen | |
lebenslangen Haftstrafe ab, die ebenfalls auf 30 Jahre Haft hinausläuft. | |
Menschenrechtsorganisationen begrüßten das harte Strafmaß, wie sie schon | |
den harten Schuldspruch im Juli begrüßt hatten. Anneke Van Woudenberg, | |
ehemalige Kongo-Chefin von „Human Rights Watch“ und persönlich an der | |
Aufklärung von Verbrechen in Ituri beteiligt schrieb auf Twitter: „Ich | |
verspüre große Erleichterung, dass dieser Mann sehr lange hinter Gittern | |
sitzen wird. Die Interviews, die ich mit seinen Opfern führte, suchen mich | |
bis heute heim.“ | |
## 30 Tage Zeit, um Berufung einzulegen | |
Ntagandas ehemalige Rebellenbewegung UPC, heute eine politische Partei im | |
Kongo, hatte bereits im Juli das Urteil kritisiert und fordert weiterhin | |
einen Kongo-Sondergerichtshof für alle Kriegsparteien des Landes. | |
Bosco Ntagandas Anwälte haben 30 Tage Zeit, um Berufung einzulegen. Bis zu | |
einer Entscheidung in letzter Instanz sitzt Ntaganda formal weiter in | |
Untsuchungshaft. Die jetzt ausgesprochene Haftstrafe läuft ab Ntagandas | |
Inhaftierung am 22. März 2013; gut sechseinhalb Jahre davon sind also schon | |
abgesessen. | |
Zu klären sein wird noch, ob Ntagandas Opfer eine Entschädigung einklagen: | |
Der Gerichtshof hat 922 Personen als Opfer anerkannt, davon 97 ehemalige | |
UPC-Kindersoldaten. Entschädigungen würden aus dem Opferfonds des | |
Gerichtshof fließen, da Ntaganda selbst als mittellos eingestuft worden | |
ist. | |
7 Nov 2019 | |
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## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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