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# taz.de -- Datenschutz bei Google Street View: Häuserfassaden verpixeln ersch…
> Bislang hat der Google-Konzern Bilder seines Dienstes Street View aus
> Deutschland vor Erscheinen auf Wunsch verpixelt. Das könnte sich bald
> ändern.
Bild: Google präferiert eine klare Sicht auf Häuserfassaden
BERLIN taz | Google möchte Bilder seines Panoramadienstes Street View
veröffentlichen, ohne dass Bewohner:innen im Vorfeld die Möglichkeit haben,
Hausfassaden verpixeln zu lassen. Die Frage, ob das möglich ist, hat das
Unternehmen dem hamburgischen Datenschutzbeauftragten gestellt, wie die
Behörde bestätigte. Zuerst [1][berichtet hatte über den Vorstoß die Welt am
Sonntag].
In der Vergangenheit galt für Googles Street View in Deutschland folgende
Praxis: Wurden Fotos aufgenommen, hatten Bewohner:innen die Möglichkeit,
bereits vor der Veröffentlichung der Bilder zu widersprechen und damit ein
Verpixeln der Hausfassade zu erwirken. Auf dieses Verfahren hatte sich die
hamburgische Datenschutzbehörde vor knapp zehn Jahren mit Google geeinigt,
als die Veröffentlichung von Bildern aus deutschen Städten anstand. Damals
hatte Google in einem [2][Blog-Eintrag] berichtet, dass knapp 3 Prozent der
Haushalte von der Vorab-Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch gemacht hätten.
Nun würde Google auch hierzulande gerne die Praxis aus anderen Ländern
übernehmen: Dort ist es üblich, einen Widerspruch erst nach
Veröffentlichung der Bilder entgegenzunehmen.
Friedemann Ebelt vom Verein Digitalcourage kritisierte den Vorstoß von
Google. „Die gebärden sich, als würde ihnen das Internet gehören, und jetzt
auch noch, als würde ihnen die physische Welt gehören oder zumindest das
Recht, sie zu digitalisieren.“ Bei einem nachträglichen Widerspruch müssten
Betroffene laufend prüfen, ob ein Bild von ihrem Wohnort veröffentlicht
wurde – ein nicht unerheblicher Aufwand
## Frage der Zuständigkeit
Wahrscheinlich ist, dass Google mit seinem Anliegen durchkommt. Eine
Sprecherin des Hamburger Datenschutzbeauftragten erklärte, dass sich die
Situation seit 2010 geändert habe: Damals sei Street View „hoch umstritten“
gewesen und habe Pilotcharakter gehabt. Heute seien die Herausforderungen
zum Schutz der Privatsphäre komplexer.
Dazu kommt: Es ist gut möglich, dass der hamburgische
Datenschutzbeauftragte überhaupt nicht mehr zuständig ist. Denn die
europäische Datenschutzgrundverordnung, die im vergangenen Jahr wirksam
geworden ist, hat auch die Zuständigkeiten neu sortiert. Und die für die
Verarbeitung der Daten verantwortliche Stelle ist vermutlich die Google
Limited mit Hauptsitz in Irland – und die irische Datenschutzaufsicht wird
vermutlich nicht eine deutsche Sonderlösung fortführen wollen. Die Frage
nach der Verantwortlichkeit wird laut der Hamburger Behörde derzeit
geklärt.
Google ließ Fragen der taz zu dem Thema bis Redaktionsschluss offen. Der
hamburgische Datenschutzbeauftragte kündigte an, das Thema im November in
den Europäischen Datenschutzausschuss zu bringen. Auf Basis der
Datenschutzgrundverordnung sollen dann EU-weit einheitliche Standards für
Panoramadienste entwickelt werden.
21 Oct 2019
## LINKS
[1] https://www.welt.de/wirtschaft/article202151416/Datenschutz-Muss-Google-bal…
[2] https://europe.googleblog.com/2010/10/how-many-german-households-have-opted…
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Google
Datenschutz
Digital
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