| # taz.de -- Datenschutz bei Google Street View: Häuserfassaden verpixeln ersch… | |
| > Bislang hat der Google-Konzern Bilder seines Dienstes Street View aus | |
| > Deutschland vor Erscheinen auf Wunsch verpixelt. Das könnte sich bald | |
| > ändern. | |
| Bild: Google präferiert eine klare Sicht auf Häuserfassaden | |
| BERLIN taz | Google möchte Bilder seines Panoramadienstes Street View | |
| veröffentlichen, ohne dass Bewohner:innen im Vorfeld die Möglichkeit haben, | |
| Hausfassaden verpixeln zu lassen. Die Frage, ob das möglich ist, hat das | |
| Unternehmen dem hamburgischen Datenschutzbeauftragten gestellt, wie die | |
| Behörde bestätigte. Zuerst [1][berichtet hatte über den Vorstoß die Welt am | |
| Sonntag]. | |
| In der Vergangenheit galt für Googles Street View in Deutschland folgende | |
| Praxis: Wurden Fotos aufgenommen, hatten Bewohner:innen die Möglichkeit, | |
| bereits vor der Veröffentlichung der Bilder zu widersprechen und damit ein | |
| Verpixeln der Hausfassade zu erwirken. Auf dieses Verfahren hatte sich die | |
| hamburgische Datenschutzbehörde vor knapp zehn Jahren mit Google geeinigt, | |
| als die Veröffentlichung von Bildern aus deutschen Städten anstand. Damals | |
| hatte Google in einem [2][Blog-Eintrag] berichtet, dass knapp 3 Prozent der | |
| Haushalte von der Vorab-Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch gemacht hätten. | |
| Nun würde Google auch hierzulande gerne die Praxis aus anderen Ländern | |
| übernehmen: Dort ist es üblich, einen Widerspruch erst nach | |
| Veröffentlichung der Bilder entgegenzunehmen. | |
| Friedemann Ebelt vom Verein Digitalcourage kritisierte den Vorstoß von | |
| Google. „Die gebärden sich, als würde ihnen das Internet gehören, und jetzt | |
| auch noch, als würde ihnen die physische Welt gehören oder zumindest das | |
| Recht, sie zu digitalisieren.“ Bei einem nachträglichen Widerspruch müssten | |
| Betroffene laufend prüfen, ob ein Bild von ihrem Wohnort veröffentlicht | |
| wurde – ein nicht unerheblicher Aufwand | |
| ## Frage der Zuständigkeit | |
| Wahrscheinlich ist, dass Google mit seinem Anliegen durchkommt. Eine | |
| Sprecherin des Hamburger Datenschutzbeauftragten erklärte, dass sich die | |
| Situation seit 2010 geändert habe: Damals sei Street View „hoch umstritten“ | |
| gewesen und habe Pilotcharakter gehabt. Heute seien die Herausforderungen | |
| zum Schutz der Privatsphäre komplexer. | |
| Dazu kommt: Es ist gut möglich, dass der hamburgische | |
| Datenschutzbeauftragte überhaupt nicht mehr zuständig ist. Denn die | |
| europäische Datenschutzgrundverordnung, die im vergangenen Jahr wirksam | |
| geworden ist, hat auch die Zuständigkeiten neu sortiert. Und die für die | |
| Verarbeitung der Daten verantwortliche Stelle ist vermutlich die Google | |
| Limited mit Hauptsitz in Irland – und die irische Datenschutzaufsicht wird | |
| vermutlich nicht eine deutsche Sonderlösung fortführen wollen. Die Frage | |
| nach der Verantwortlichkeit wird laut der Hamburger Behörde derzeit | |
| geklärt. | |
| Google ließ Fragen der taz zu dem Thema bis Redaktionsschluss offen. Der | |
| hamburgische Datenschutzbeauftragte kündigte an, das Thema im November in | |
| den Europäischen Datenschutzausschuss zu bringen. Auf Basis der | |
| Datenschutzgrundverordnung sollen dann EU-weit einheitliche Standards für | |
| Panoramadienste entwickelt werden. | |
| 21 Oct 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.welt.de/wirtschaft/article202151416/Datenschutz-Muss-Google-bal… | |
| [2] https://europe.googleblog.com/2010/10/how-many-german-households-have-opted… | |
| ## AUTOREN | |
| Svenja Bergt | |
| ## TAGS | |
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