Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Online-Petition gegen Totschlagfallen: Falle zu, Fuchs in Not
> In Norddeutschland dürfen sogenannten Totschlagfallen eingesetzt werden.
> In anderen Bundesländern sind sie bereits verboten.
Bild: Fuchs in Totschlagfalle: Die Organisation Peta will, dass so etwas nicht …
Hamburg taz | In Norddeutschlands Wäldern leben vor allem Füchse
gefährlich. Hier stehen Fallen, die zuschnellen und Pfoten, Schwänze und
Gesichter zerquetschen können. In Berlin, Sachsen,
[1][Nordrhein-Westfalen], Baden-Württemberg und im Saarland sind diese
sogenannten Totschlagfallen verboten. In Berlin ist dieses Verbot
beispielsweise bereits im Landesjagdgesetz von 2006 vermerkt – aus
tierschutzrechtlichen Gründen, sagt Derk Ehlert, der Wildtierbeauftragte
Berlins. In Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist die
Jagd auf Wildtiere mit diesen Fallen aber noch immer erlaubt.
Totschlagfallen – auch Fangeisen genannt – werden eigentlich von
Jäger*innen eingesetzt, um das Tier umgehend zu töten. Sie dürfen nur an
bestimmten Orten mit bestimmten Ködern aufgestellt werden, um möglichst nur
jene Tiere anzulocken, die auch getötet werden sollen. Zum Beispiel Füchse.
„Wenn Totfanggeräte korrekt im Fang aufgestellt werden, töten sie schnell
und zuverlässig“, sagt Astrid Tutor, Jagdrefentin beim Deutschen
Jagdverband.
Die Jagdverbände im Norden halten genau diese Fallen für notwendig, um die
Fuchspopulation zum Schutze des Menschen und seiner Haustiere zu
regulieren. Denn Hunde könnten sich beim Fuchs mit Räude oder Staupe
anstecken. Außerdem müssten die Räuber-Beute-Beziehungen in Schutzgebieten
ausgewogen gehalten werden. „Weiter erfordern die invasiven Arten eine
Bejagungsmöglichkeit mit diesen Fallen“, sagt Marcus Henke, Vizepräsident
des Vereins Landesjägerschaft Bremen. Invasive Arten, wie der Fuchs.
Andernfalls könnten seltene Arten verloren gehen.
Die Tierrechtsorganisation Peta hat nun eine [2][Online-Petition]
gestartet, mit dem Ziel, die Totschlagfallen verbieten zu lassen. Sie
berufen sich darin unter anderem auf § 17 des Tierschutzgesetzes. Danach
ist es verboten, ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihm Leid
zuzufügen. Genau das geschehe aber bei der Jagd mit den Totschlagfallen.
Mehr als 52.000 Menschen haben diese Petition bereits unterzeichnet. Diese
recht große Resonanz auf eine Online-Petition passt zu den Ergebnissen
einer aktuellen Forsa-Umfrage. Demnach finden 70 Prozent der 1.064
Befragten, dass diese Fallen verboten werden sollten.
Die Totschlagfallen müssen laut dem Deutschen Jagdverband mindestens einmal
täglich kontrolliert werden. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein
kontrollieren die Jäger*innen ihre Fallen zweimal täglich. Zudem gibt es
ein digitales Meldesystem, das den Jäger bei Auslösung der Falle
informiert.
„Wildtiere, aber auch Hunde und Katzen, geraten aufgrund von ausgelegten
Ködern oder Lockstoffen oftmals mit den Pfoten oder ihrem Gesicht in die
Falle und werden grausam zerquetscht oder verstümmelt“, sagt hingegen Jens
Vogt, Aktionskoordinator bei Peta. Er kritisiert den „schmerzhaften
Todeskampf“ der Tiere, die verletzt in den Fallen hängenbleiben.
Alexandra Schönfeld, Sprecherin des niedersächsischen
Landwirtschaftsministeriums, bestätigt, dass vereinzelt auch Hunde oder
Katzen in Totschlagfallen verletzt oder getötet wurden. Einzelfälle seien
bekannt, behördlich gelistet werden sie allerdings nicht, sagt Schönfeld.
In Schleswig-Holstein und Hamburg seien solche Fälle laut den Sprechern der
zuständigen Behörden hingegen nicht bekannt.
Insgesamt wird allerdings nur ein kleiner Teil der Jagd mit Totschlagfallen
betrieben. In Bremen werden laut Marcus Henke von der Landesjägerschaft
fast ausschließlich Lebendfallen eingesetzt. Und in Schleswig-Holstein
betrage der Anteil der Totschlagfallen nur 10 bis 15 Prozent der Fangjagd,
sagt Joschka Touré, Sprecher des Landwirtschaftsministeriums
Schleswig-Holstein.
Den Tierrechtsaktivist*innen von Peta ist das immer noch zu viel. Die
Online-Petition für ein Verbot der Totschlagfallen begründen sie auch
damit, „dass die Jagd auf Füchse unnötig ist und sich vielmehr
kontraproduktiv auswirkt“. Die Jagd zerstöre stabile Sozialstrukturen. Die
Füchse hätten deshalb nur unbeständige Paarbindung und darum steige die
Geburtenrate. Fuchspopulationen regulierten sich ohne Jagd aufgrund von
Nahrungsverfügbarkeit und Sozialgefüge sonst ganz von selbst.
## Mahnwachen gegen Fuchsjagd
Das bestätigt auch Derk Ehlert. In Berlin zeige sich, dass sich die
Populationsdichte der Füchse auch ohne Jagd einpendelt: Der Bestand von
Bodenbrütern und Niederwild sei seit dem Verbot der Totschlagfallen nicht
geschrumpft. In der Hauptstadt sind Füchse überall in der Stadt verteilt
anzutreffen, je nach Stadtteil doppelt bis fünffach häufiger als in der
Wildnis, wie etwa im Wald. Dazu können Schleswig-Holstein und Niedersachsen
keine Aussage treffen, da die Populationsentwicklung nicht erhoben wird.
„Durch die Tollwutimmunisierung in den 80er-Jahren hat sich der Bestand der
Füchse in Deutschland verdoppelt bis verdreifacht“, sagt Marcus Henke von
der Landesjägerschaft Bremen. Damit Deutschland ein tollwutfreies Gebiet
bleibt, dürften keine Schutzzonen für den Fuchs errichtet werden. Tollwut
kann durch den Hund auf den Mensch übertragen werden. Laut Ehlert dagegen
geht von Tollwut dagegen keine Gefahr mehr aus, in Berlin gebe es auch ohne
die Totschlagfallen keine Probleme.
Neben der Online-Petition für das Verbot der Fangeisen ruft Peta zu
Mahnwachen gegen die Fuchsjagd auf und verschickt kostenlose Demo-Pakete.
Konkrete weitere Termine gibt es im Norden bislang aber nicht.
7 Oct 2019
## LINKS
[1] /Umweltpolitik-in-NRW/!5401807&s=Totschlagfallen/
[2] https://www.peta.de/totschlagfallen-petition
## AUTOREN
Katharina Gebauer
## TAGS
Tierschutz
Peta
Jagd
Schwerpunkt Stadtland
Jagd
Jagd
NRW-SPD
Niedersachsen
Jagdgesetz
## ARTIKEL ZUM THEMA
Verschärfte Fuchsjagd in Niedersachsen: Nachtsicht statt Nachtruhe
Niedersachsen will seinen Jäger:innen den Einsatz von Nachtzielgeräten
erlauben. Gegner sprechen von einer „Vernichtungsstrategie“.
Jadgesetznovelle in Niedersachsen: Jäger:innen dürfen aufrüsten
Niedersachsen möchte im Jagdgesetz künftig den Einsatz von besserer Technik
bei Nacht erlauben. Tierschützer:innen wollen die Novelle verhindern.
Debatte Tierschutz: Das Tier als Herrenhandtasche
Bastelanleitungen für Sauenhütten, Tipps für schwangere Jägerinnen: Die
Lektüre der „Jagdzeitung“ liefert Einblicke in eine verstörende Welt.
Umweltpolitik in NRW: Die SPD bremst kräftig
Insgesamt ziehen Umweltschützer in NRW eine verhalten positive Bilanz. Der
grüne Umweltminister habe gute Arbeit geleistet.
Kein neues Jagdgesetz in Niedersachsen: Rot-Grün verzichtet auf Ökologie
Niedersachsens Landesregierung wird kein neues Jagdgesetz verabschieden -
aus Angst vor der Lobby. „Totschlagfallen“ bleiben so erlaubt.
Ärger um neues Jagdgesetz in NRW: Killerkatzen oder Katzenkiller?
Ein neues Jagdgesetz in Nordrhein-Westfalen treibt die Jäger auf die Palme.
Streunende Katzen dürfen nicht mehr geschossen werden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.