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# taz.de -- Klage gegen Boris Johnson abgewiesen: Atempause für den Premier
> Ein schottisches Gericht lehnt eine Verfügung gegen Johnson ab. Er sollte
> zur Einhaltung des Gesetzes gegen einen No-Deal-Brexit gezwungen werden.
Bild: Während das Gericht tagte, besuchte Johnson eine Krankenhaus-Psychiatrie…
Berlin taz | Ein Gericht in Schottland hat am Montag eine [1][Klage gegen
Boris Johnson] abgewiesen, die den Spielraum des britischen
Premierministers in Sachen Brexit weiter verringert hätte. Die Kläger – die
bereits in Sachen Parlamentsschließung vor dem obersten Gericht in London
gegen Johnson obsiegt hatten – hatten eine gerichtliche Verfügung gegen den
Premier beantragt.
Diese hätte Johnson unter Androhung von Zwangs- oder Notmaßnahmen
verpflichtet, den vom Parlament per Eilgesetz im September beschlossenen
Antrag zur Verschiebung des Brexits bei der EU zu stellen, sollte bis zum
19. Oktober keine Einigung über ein neues Brexit-Abkommen mit der EU vom
Parlament abgesegnet worden sei.
Da die Regierung versichert habe, gemäß ihrer gesetzlichen Pflichten den
Antrag zu stellen, sei eine Verfügung nicht nötig, befanden die Richter. In
einer schriftlichen Stellungnahme hatte die britische Regierung am Freitag
[2][zugesichert], das Gesetz einzuhalten und notfalls den Brexit-Aufschub
zu beantragen.
Das Gericht unterstrich ferner, wechselseitiges Vertrauen zwischen den
Institutionen sei die Grundlage der britischen Verfassungsordnung. Die
Kläger gehen nun in Berufung vor einem höheren schottischen Gericht – der
Fall soll bereits am Dienstag angehört werden.
## Neue Brexit-Gespräche
Nach jetzigem Stand verlässt Großbritannien die EU am 31. Oktober. Da das
bestehende Austrittsabkommen dreimal vom britischen Parlament abgelehnt
wurde, müsste bis dahin entweder ein neues Abkommen stehen, der Brexit noch
mal verschoben werden – oder es wird eben ein Brexit ohne Abkommen
vollzogen. Die Regierung von Boris Johnson zieht einen No-Deal-Brexit am
31. Oktober einem Brexit-Aufschub vor; das Parlament hat im September aber
per Gesetz die Regierung zu einem Antrag auf Brexit-Aufschub verpflichtet,
sollte bis zum 19. Oktober kein neues Abkommen stehen.
Vergangene Woche hatte die britische Regierung ihre Vorschläge für ein
überarbeitetes Brexit-Abkommen mit der EU vorgelegt, das den vom Parlament
abgelehnten „Backstop“ für Nordirland ersetzt. Nordirland soll nun zwar
weiterhin im Europäischen Binnenmarkt bleiben, aber gemeinsam mit
Großbritannien die EU-Zollunion verlassen und nach vier Jahren selbst über
die weitere Gültigkeit der Binnenmarktregeln entscheiden.
Dies stößt bei der EU auf [3][Ablehnung]. Am Montag begannen darüber neue
Gespräche in Brüssel. Der EU-Gipfel am 17./18. Oktober gilt als
letztmöglicher Termin für eine Einigung. Informell wird bereits Ende dieser
Woche als Zeitpunkt genannt, zu dem zumindest klar sein soll, ob eine
ausreichende Annäherung im Gange ist.
7 Oct 2019
## LINKS
[1] /Verfahren-in-Schottland/!5628342/
[2] /Streit-um-Brexit/!5631296/
[3] /Streit-um-Brexit/!5631189
## AUTOREN
Dominic Johnson
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