# taz.de -- Beschlagnahmte Tiere in Kiel: Anklägerin angeklagt | |
> Seltener Fall: Weil sie zu viele Tiere zu schnell beschlagnahmt haben | |
> soll, steht eine Staatsanwältin vor Gericht. | |
Bild: Nicht diesen, aber einen anderen Elefanten soll die Angeklagte aus einem … | |
Hamburg taz | Die Anklage ist ein Novum in der Justizgeschichte | |
Schleswig-Holsteins: Am Dienstag beginnt am Landgericht Kiel ein Prozess – | |
[1][gegen eine Staatsanwältin]. In zehn Fällen wird ihr Rechtsbeugung | |
vorgeworfen, in einem Fall mit Diebstahl. | |
Als Dezernentin für Tierschutz soll sie bei der Kieler Staatsanwaltschaft | |
zwischen Ende 2011 und Anfang 2014 eine Vielzahl von Tieren beschlagnahmt | |
und notverkauft und dabei die Widerspruchsrechte der BesitzerInnen verletzt | |
haben. Im Falle des Diebstahls habe sie schlecht gehaltene Tiere eines | |
Landwirts ohne förmliche Notveräußerung eigenmächtig verkauft. | |
Zu den beschlagnahmten Tieren gehörten Tiger, Krokodile und Löwen sowie | |
eine Elefantin aus Zirkussen, aber auch Rinder, Pferde, Hunde und Kaninchen | |
sowie Katzen. Sie alle soll die Angeklagte den BesitzerInnen weggenommen | |
und ihnen dabei den Rechtsweg verwehrt haben. | |
Bis Ende März sind nun insgesamt 36 Verhandlungstage angesetzt. Die | |
Juristin wurde bereits aus dem Dienst entfernt, ihre Bezüge wurden um ein | |
Viertel gekürzt. Dagegen klagte sie, allerdings ohne Erfolg: Unbegründet, | |
fand das Verwaltungsgericht Schleswig. Nach dem derzeitigen Stand der | |
Ermittlungen, so urteilten die Richter Mitte Juni, gebe es „keine | |
ernstlichen Zweifel daran“, dass „die Entfernung der Antragstellerin aus | |
dem Dienst als Ergebnis des Disziplinarverfahrens überwiegend | |
wahrscheinlich“ ist. Dies gelte auch für die Entfernung aus dem | |
Beamtenverhältnis. | |
Seit 2014 schon wird gegen die 42-jährige Beamtin ermittelt, 2016 wurde | |
erstmals Anklage gegen sie erhoben. Im Falle einer Verurteilung drohen der | |
Juristin allein im Fall der Rechtsbeugung bis zu fünf Jahre | |
Freiheitsstrafe, das Strafmaß kann aufgrund der weiteren Fälle allerdings | |
noch höher ausfallen, sagte Martin Leinhos, Sprecher des Kieler | |
Landgerichts. Eine Verurteilung von mindestens einem Jahr Haft würde zudem | |
die Entbindung aus dem Beamtenverhältnis bedeuten. | |
7 Oct 2019 | |
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## AUTOREN | |
Katharina Gebauer | |
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