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# taz.de -- Urteil zu Kindesmissbrauch in Lügde: Hohe Haftstrafen für Angekla…
> Im Prozess um massenhaften sexuellen Kindesmissbrauch auf einem
> Campingplatz in Lügde hat das Gericht lange Gefängnisstrafen verhängt.
Bild: Der 56-jährige Angeklagte Andreas V. erhielt eine Freiheitsstrafe von 13…
13 Jahre Haft für Andreas V., Mario S. muss für 12 Jahre ins Gefängnis. Im
Anschluss an die Haft erwartet die beiden Hauptangeklagten im sogenannten
Lügde-Prozess eine Sicherungsverwahrung. Damit kommen die beiden Täter de
facto nie wieder in Freiheit.
Mit diesem Urteil, das Richterin Anke Grudda am Donnerstag im Landgericht
Detmold verkündete, geht der Prozess um den wohl bislang drastischsten Fall
sexueller Gewalt an Kindern zu Ende. Zehn Wochen lang hatte das Gericht
verhandelt, beiden Männern wird hundertfacher sexueller Missbrauch auf
einem Campingplatz in Lügde-Elbrinxen vorgeworfen. [1][Manche Kinder] waren
zum Tatzeitpunkt gerade mal drei Jahre alt.
Mit ihrem Urteil folgt Richterin Grudda zu großen Teilen dem Plädoyer der
Staatsanwalt. Die Staatsanwaltschaft forderte für Andreas V. 14 Jahre mit
anschließender Sicherungsverwahrung, für Mario S. 12 Jahre und sechs Monate
plus Sicherungsverwahrung.
In den vergangenen Wochen hatte das Gericht über 30 Zeugen angehört,
darunter vor allem Opfer, aber auch Eltern, andere Angehörige und
Betreuungspersonen in Jugendhilfeeinrichtungen.
[2][Mitte Juli wurde bereits ein dritter Angeklagter] wegen Anstiftung und
Beihilfe zum Missbrauch zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Heiko V. war an den Taten auf dem Campingplatz nicht direkt beteiligt, hat
aber in einigen Fällen im Internet zugeschaut. Zudem besaß er über 30.000
Dateien mit kinderpornografischem Material. Dieses Urteil war vielfach auf
Unmut gestoßen, einigen Nebenkläger*innen und Teile der Öffentlichkeit
empfanden es als zu mild. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt,
sie hatte zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert. Diese Höhe der
Freiheitsstrafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
## Offenkundiges Behördenversagen
Alle drei Täter haben zu Prozessbeginn die Taten gestanden. [3][Das
offenkundige Behördenversagen] spielte im Prozess keine Rolle. Im Laufe der
Ermittlungen wurde offenbar, dass die Polizei in der Vergangenheit Anzeigen
von Eltern nicht nachging. Ermittlungen wurden verschleppt, Beweismaterial
verschwand oder wurde nicht vollständig ausgewertet, elektronische Akten
wurden manipuliert. Als das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen den
Ermittler*innen in Lippe Hilfe schicken wollte, lehnten diese ab. Auch das
Jugendamt Hameln-Pyrmont, Niedersachsen, war involviert. Es hatte dem
arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger Andreas V. eine Pflegetochter vermittelt,
obwohl das Jugendamt Lippe davor gewarnt hatte.
Der Fall Lügde hat ein politisches Nachspiel. Der Düsseldorfer Landtag
hatte im Juni einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt.
Das Parlamentsgremium soll das Vorgehen der Ermittlungsbehörden, der
Jugendämter und der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Fall Lügde
durchleuchten.
5 Sep 2019
## LINKS
[1] /Prozess-um-Missbrauch-in-Luegde/!5618445
[2] /Erstes-Urteil-im-Luegde-Prozess/!5612396
[3] /Kommentar-Lehren-aus-dem-Fall-Luegde/!5603615
## AUTOREN
Simone Schmollack
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