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# taz.de -- Ende von Deliveroo: Lieferdienst weg, Lieferdaten nicht
> Deliveroo macht in Deutschland dicht. Das heißt aber nicht, dass alle
> persönlichen Angaben zu den Kunden des Unternehmens gelöscht werden.
Bild: Aus und vorbei: Deliveroo-Fahrer:innen wird man auf deutschen Straßen ba…
Wer hat was wann wo bestellt, über welches Smartphone-Betriebssystem, und
wie sieht es aus mit Lebensmittelallergien? Es sind zahlreiche persönliche
Daten, die der Lieferdienst Deliveroo von seinen Kund:innen speichert.
Doch was passiert mit diesen Daten, wenn das Unternehmen seinen Dienst in
Deutschland einstellt?
[1][Deliveroo hatte Anfang der Woche angekündigt, sich zum Freitag aus
Deutschland zurückzuziehen], gut vier Jahre nach dem Start. Man wolle sich
auf Märkte in anderen Ländern konzentrieren, so die Begründung.
Restguthaben sollen die Kunden erstattet bekommen.
Doch mit den persönlichen Daten von allen, die sich Pizza, Sushi oder
Quesadillas haben liefern lassen, ist es nicht ganz so einfach. „Wenn die
Daten nicht mehr für das operative Geschäft benötigt werden, sind sie zu
löschen“, sagt Dalia Kues, Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten.
Die Berliner Behörde ist die zuständige Datenschutzaufsicht, denn das
britische Unternehmen Deliveroo hat seinen Deutschland-Sitz in Berlin. Eine
Ausnahme für die Löschpflichten nennt Kues: Wenn Daten aufbewahrt werden
müssen, etwa für das Finanzamt. Für diese Angaben müsse das Unternehmen
dann aber eine Sperre einrichten, sodass sie in Zukunft nicht
beispielsweise für Marketingzwecke verwendet werden dürfen.
## Was weg ist, ist weg
Die Datenschutzbeauftragte ist an dem Fall bereits dran: Sie will sich erst
einmal darlegen lassen, wie das Unternehmen mit den gespeicherten Daten
verfahren will.
Als Beispiel für aufbewahrungspflichtige Daten nennt Anne-Christine Herr,
Anwältin bei der auf Verbraucher- und IT-Recht spezialisierten Kanzlei
Wilde Beuger Solmecke, Rechnungsdaten und die Historie der Bestellungen.
Andere Daten wie etwa die IP-Adresse, die bei der Bestellung verwendet
wurde, müsste das Unternehmen dagegen löschen. Herr rät ehemaligen Kunden
dazu, erteilte Einwilligungen zu widerrufen. Das würde beispielsweise den
Punkt Lebensmittelallergien betreffen, die das Unternehmen nur auf
freiwilliger Basis erhebt. Wer erteilte Einwilligungen widerruft, sorgt
dafür, dass entsprechende Daten gelöscht werden müssen. Das ist relevant,
falls das Unternehmen die Ansicht vertritt, dass das Einstellen des
Dienstes noch nicht zum Erlöschen der Einwilligung führt.
In seinen Datenschutzbedingungen räumt sich Deliveroo auch das Recht ein,
Daten weiterzugeben. An Restaurants und [2][Kurier:innen] für die
Abwicklung der Bestellungen etwa, aber auch an „Marketing- und
Werbepartner“.
Wer das ist, spezifiziert die Firma nicht, doch hier gilt: Was weg ist, ist
weg. Wenn die Angaben also einmal weitergegeben wurden, ist das nicht mehr
rückgängig zu machen.
## Auskunft per Antrag
Deliveroo teilte lediglich mit, dass alle Daten „gemäß der gesetzlichen
Bestimmungen verarbeitet“ würden. Fragen dazu, welche Daten im Einzelnen
wie lange aufbewahrt oder eben gelöscht werden sollen, beantwortete das
Unternehmen nicht.
Kund:innen, die genau wissen wollen, welche persönlichen Daten Deliveroo
auch nach dem Einstellen der Tätigkeit in Deutschland hat, haben aber eine
Möglichkeit, da ranzukommen: Sie können ein Auskunftsersuchen stellen.
Nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung sind Unternehmen dann dazu
verpflichtet, mitzuteilen, welche Daten gespeichert sind.
15 Aug 2019
## LINKS
[1] /Aus-fuer-Essensdienst-in-Deutschland/!5614864
[2] /Deliveroo-Fahrer-planen-Lieferkollektiv/!5614829
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Deliveroo
Lieferdienst
Datenschutz
Biometrie
Schwerpunkt Überwachung
Alexa
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