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# taz.de -- Gesetzentwurf zum Kohleausstieg: Wenig Zeit für viel Geld
> Das Gesetz soll Strukturhilfen für die Kohleregionen regeln. Kritiker
> bemängeln die kurze Frist für Stellungnahmen und die fehlende
> Verbindlichkeit.
Bild: Jackerath, Nordrhein-Westfalen: Schaufel eines Braunkohlebaggers baggert …
Berlin taz | Die Regierung hat sich viel Zeit gelassen: Sieben Monate nach
Veröffentlichung des [1][Abschlussberichts der Kohlekommission] hat das
Wirtschaftsministerium den ersten Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Doch nun
ist plötzlich große Eile angesagt. Verbände, die sich mit dem Thema
beschäftigen, bekamen nicht einmal 24 Stunden Zeit, sich zum Entwurf zu
äußern: Am Mittwoch um 17.12 Uhr verschickte das Ministerium den
54-seitigen Entwurf, am Donnerstag um 17 Uhr endete die Frist für
Stellungnahmen.
Nicht nur Kai Niebert vom Deutschen Naturschutzring reagiert empört auf
diese kurze Zeitspanne. Auch Frederik Moch, Klimaexperte beim Deutschen
Gewerkschaftsbund, nannte die Frist „absurd und inakzeptabel“. Das
Wirtschaftsministerium erklärte, die kurze Frist sei „im Hinblick auf die
Dringlichkeit des Vorhabens“ erforderlich. Auch später eingehende
Stellungnahmen würden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Das vorgelegte Gesetz regelt die Strukturhilfen für die Regionen, die vom
Kohleausstieg betroffen sind. Der Ausstieg selbst wird in einem separaten
Gesetz geregelt, das noch nicht vorliegt. Das hatte im Vorfeld für Kritik
gesorgt. Um sicherzustellen, dass die Strukturhilfen nur ausgezahlt werden,
wenn der Ausstieg wie geplant stattfindet, ist im Entwurf festgelegt, dass
er erst in Kraft treten kann, wenn auch das Ausstiegsgesetz verabschiedet
wurde.
Zudem werden zumindest die Zahlungen ab 2026 an die Bedingung geknüpft,
dass zuvor Kohlekraftwerke wie geplant stillgelegt worden sind. Der
Deutschen Umwelthilfe geht das nicht weit genug. „Geld darf von Anfang an
nur fließen, wenn Kraftwerke stillgelegt werden“, sagte Energieexperte
Constantin Zerger.
Bis 2038 sagt der Bund den Kohleländern insgesamt 14 Milliarde Euro an
direkten Strukturhilfen zu. Weiteres Geld soll für Verkehrswege,
Infrastruktur, Forschungsprojekte und Bundesbehörden in den Regionen zur
Verfügung gestellt werden. Anders als in den Eckpunkten, wo dafür 26
Milliarden Euro in Aussicht gestellt wurden, steht im Gesetzentwurf keine
konkrete Summe. Diese soll nach Informationen aus Regierungskreisen im
weiteren Verfahren aber wieder eingefügt werden.
22 Aug 2019
## LINKS
[1] /Abschlussbericht-der-Kohlekommission/!5568305
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Kohleausstieg
Gesetzentwurf
Strukturhilfen
Braunkohle
Energiewende
Braunkohle
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