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# taz.de -- Streit um Herausgabe persönlicher Daten: Schlappe für die AfD
> Überraschende Wende: Die Humboldt-Universität muss keine Namen von
> Studierendenvertreter*innen veröffentlichen.
Bild: Hier gab es Streit: Berliner Humboldt-Universität
Im Streit um die von der AfD geforderte Herausgabe personenbezogener Daten
von Studierendenvertreter*innen gibt es eine überraschende Wendung: Die
Senatskanzlei hat bereits im Juni die Aufforderung an die
Humboldt-Universität, diese Daten herauszugeben, nach Abstimmung mit der
Datenschutzbeauftragten zurückgezogen. Das teilte sie jetzt auf taz-Anfrage
mit – der RefRat der HU, der von der Namensoffenlegung betroffen gewesen
wäre, wurde darüber nach eigenen Angaben bislang nicht informiert.
Der Hintergrund ist folgender: Nach Gerüchten und Presseberichten über
angebliche Intransparenz im RefRat, der HU-Studierendenvertretung, hatte
der AfD-Abgeordnete Martin Trefzer im Januar 2018 eine Anfrage im
Abgeordnetenhaus gestellt, die sich mit den Berliner
Studierendenvertretungen befasste. Er forderte unter anderem die
[1][Offenlegung der Namen aller Referent*innen] der Berliner Unis aus den
letzten zehn Jahren.
Die Senatskanzlei lehnte das ab und verwies auf den Datenschutz ehemaliger
Referent*innen. Die Freie und die Technische Universität schlossen sich dem
an und gaben keine Informationen weiter, auch nicht zu aktuellen
Referent*innen.
[2][Lediglich die HU machte einen Alleingang]: Sie drohte gegenüber dem
RefRat mit einer Auskunftsklage, sollte eine Liste mit Klarnamen der
aktuellen Referent*innen nicht dem Präsidium vorgelegt werden. Dieser
Aufforderung kam der RefRat nicht nach, da er befürchtete, die Daten würden
letztendlich der AfD in die Hände fallen.
Das Präsidium setzte seine Drohung im Juli 2018 durch und verklagte die
eigene Studierendenvertretung. „Das hat nichts mit der AfD zu tun, sondern
es hat was damit zu tun, dass insgesamt unsere Landesregierung die Leitung
der Universität aufgefordert hat, ihrer rechtsaufsichtlichen Pflicht
nachzukommen“, verteidigte Präsidentin Sabine Kunst die Entscheidung damals
im Deutschlandfunk.
In dieser Woche übte der RefRat nun scharfe Kritik an der Senatskanzlei
selbst: Die Studierendenvertretung habe erfahren, dass die Auskunftsklage
der HU offenbar auf direkte Anweisung des zuständigen Staatssekretärs
Steffen Krach erfolgt sei. „Wir waren bisher davon ausgegangen, diese
Eskalation sei alleine auf das HU-Präsidium zurückzuführen“, schreibt die
Studierendenvertretung in einer Pressemitteilung.
Erfahren habe das der RefRat nach einem dreiviertel Jahr Wartezeit durch
einen Brief. „Nun hat sich unsere Befürchtung bestätigt, dass es auch im
rot-rot-grünen Senat an politischer Sensibilität mangelt.“ Auf Anfrage der
taz sagt Juliane Ziegler, Referentin für Lehre und Studium: „Krach kam in
der Sache nicht auf uns zu und hat auch unsere Fragen nach der Existenz
einer Weisung bis vor Kurzem ignoriert.“
Das Schreiben vom 13. Juli 2018 liegt der taz vor. Krach fordert
Präsidentin Kunst darin auf, die Informationen bis Ende Juli
bereitzustellen, da die Fragen zu den amtierenden Referent*innen noch offen
seien. Falls die Daten bis zu einem Stichtag Ende Juli nicht vorliegen
sollten, seien unverzüglich alle nötigen rechtsaufsichtlichen Schritte in
die Wege zu leiten. Der RefRat habe die Informationen bereitzustellen,
datenschutzrechtliche Hindernisse bestünden nicht. Davon ausgenommen seien
lediglich Angaben über Zuständigkeitsbereiche, aus denen sich Rückschlüsse
auf besondere personenbezogene Daten ziehen lassen wie beispielsweise zur
sexuellen Orientierung.
Doch ein Jahr später sieht die Sache offenbar schon wieder ganz anders aus.
Auf eine Anfrage der taz antwortet ein Sprecher der Senatskanzlei: „Eine
Nennung der Namen gegenüber dem Parlament muss nicht erfolgen, gleichwohl
müssen im Sinne der Hochschulöffentlichkeit die amtierenden
RefRaf-Mitglieder und ihre Ämter der Hochschulleitung bekannt sein“, sagt
der Sprecher. „Das haben wir der Leitung der Humboldt-Universität im Juni
dieses Jahres schriftlich mitgeteilt und unsere Aufforderung vom Juli 2018
widerrufen.“
Sprich: Die Senatskanzlei ist mittlerweile davon abgerückt, die HU auf
Herausgabe der Daten verpflichten zu wollen. Nach Abstimmung mit der
Berliner Datenschutzbeauftragten unter der Berücksichtigung des
neugefassten Berliner Datenschutzgesetzes habe die Verwaltung entschieden,
der Datenschutz wiege in diesem Fall mehr als das Recht auf Auskunft.
Nur: Über diese Wendung wurde der RefRat offenbar nicht informiert. „Ich
weiß davon nichts“, sagt Juliane Ziegler am Freitag auf Anfrage der taz.
„Uns war das nicht bekannt und entsprechend überrascht und wütend bin ich
gerade. Mit uns hat weder der Senat, noch das HU-Präsidium das Gespräch
gesucht, was bezeichnend ist für die gesamte Auseinandersetzung: Man redet
über, aber nicht mit uns“, sagt sie. Trotz aller Missverständnisse ist
Ziegler aber zuversichtlich: „Es freut mich, dass der Versuch im Nachgang
einer AfD-Anfrage mit allen Mitteln Namenslisten Studierender zu erstellen,
vorerst gescheitert ist“, erklärt sie.
„Wir haben den RefRat nicht über diese Änderungen informiert, da sie für
unsere Zusammenarbeit und die konstruktiven Lösungen, die wir gemeinsam
erarbeitet haben, unerheblich sind“, sagt HU-Pressesprecher Hans-Christoph
Keller auf taz-Anfrage. „Wir hoffen, auf Grundlage unserer gemeinsamen
Vereinbarung in der Zukunft noch vertrauensvoller zusammenarbeiten zu
können“, so Keller.
2 Aug 2019
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## AUTOREN
Gabriel Rinaldi
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