# taz.de -- NPD scheitert vor Karlsruher Richtern: Entfernen von Plakaten vor G… | |
> Das Bundesverfassungsgericht lehnt mit einer Folgeabwägung einen | |
> Eilantrag der NPD ab. Auch die Partei Der Dritte Weg bleibt in Karlsruhe | |
> erfolglos. | |
Bild: Vorne sieht's bei manchen Parteien auch nicht besser aus | |
KARLSRUHE afp | Die rechtsextremen Parteien NPD und Der Dritte Weg sind vor | |
dem Bundesverfassungsgericht mit Eilanträgen gegen die Entfernung von | |
Wahlplakaten gescheitert. Wie das Gericht in Karlsruhe am Samstag | |
mitteilte, wollte die NPD mit einer einstweiligen Anordnung erreichen, dass | |
drei von der sächsischen Stadt Zittau entfernte Plakate zur Europawahl | |
wieder aufgehängt werden. Die Partei Der Dritte Weg forderte dies für | |
entfernte Wahlplakate im sächsischen Chemnitz. (Az. 1BvQ 45/19 sowie 46/19) | |
Das Bundesverfassungsgericht begründete die am Freitag getroffene | |
Entscheidung im Fall der NPD mit einer Folgenabwägung – über die | |
verfassungsrechtliche Beurteilung der Plakate wurde in dem Eilverfahren | |
nicht entschieden. Der Nachteil für die Partei sei angesichts der „geringen | |
Anzahl der abgehängten Plakate“ gering, erklärte das Gericht. Daher sei der | |
Eilantrag abgelehnt worden. Konkret ging es um Plakate mit dem Schriftzug | |
„Migration tötet!“ und der kleinen Überschrift „Stoppt die Invasion“. | |
Die Stadt Zittau hatte die NPD-Plakate abgehängt mit der Begründung, diese | |
erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung und seien eine Gefahr für | |
die öffentliche Sicherheit. Das Verwaltungsgericht Dresden folgte dieser | |
Auffassung. Am Donnerstag entschied auch das sächsische | |
Oberverwaltungsgericht in Bautzen, dass die Plakate volksverhetzend seien | |
und wies damit eine Beschwerde der NPD zurück. | |
Das Bundesverfassungsgericht betonte nun, dass nach seiner Auffassung „an | |
der Tragfähigkeit der verwaltungsrechtlichen Entscheidungen Zweifel | |
bestehen“. Das womöglich noch anstehende Hauptsacheverfahren sei hier | |
offen. | |
Im Fall der Partei Der Dritte Weg ging es um Plakate mit der Aufschrift | |
„Multikulti tötet“, die von der Stadt Chemnitz abgehängt worden waren. Hi… | |
lehnte das Karlsruher Gericht den Eilantrag aus formalen Gründen ab. Der | |
Antrag der Partei entspreche nicht den Anforderungen an eine Begründung | |
eines Eilantrags, hieß es. | |
25 May 2019 | |
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