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# taz.de -- NPD scheitert vor Karlsruher Richtern: Entfernen von Plakaten vor G…
> Das Bundesverfassungsgericht lehnt mit einer Folgeabwägung einen
> Eilantrag der NPD ab. Auch die Partei Der Dritte Weg bleibt in Karlsruhe
> erfolglos.
Bild: Vorne sieht's bei manchen Parteien auch nicht besser aus
Karlsruhe afp | Die rechtsextremen Parteien NPD und Der Dritte Weg sind vor
dem Bundesverfassungsgericht mit Eilanträgen gegen die Entfernung von
Wahlplakaten gescheitert. Wie das Gericht in Karlsruhe am Samstag
mitteilte, wollte die NPD mit einer einstweiligen Anordnung erreichen, dass
drei von der sächsischen Stadt Zittau entfernte Plakate zur Europawahl
wieder aufgehängt werden. Die Partei Der Dritte Weg forderte dies für
entfernte Wahlplakate im sächsischen Chemnitz. (Az. 1BvQ 45/19 sowie 46/19)
Das Bundesverfassungsgericht begründete die am Freitag getroffene
Entscheidung im Fall der NPD mit einer Folgenabwägung – über die
verfassungsrechtliche Beurteilung der Plakate wurde in dem Eilverfahren
nicht entschieden. Der Nachteil für die Partei sei angesichts der „geringen
Anzahl der abgehängten Plakate“ gering, erklärte das Gericht. Daher sei der
Eilantrag abgelehnt worden. Konkret ging es um Plakate mit dem Schriftzug
„Migration tötet!“ und der kleinen Überschrift „Stoppt die Invasion“.
Die Stadt Zittau hatte die NPD-Plakate abgehängt mit der Begründung, diese
erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung und seien eine Gefahr für
die öffentliche Sicherheit. Das Verwaltungsgericht Dresden folgte dieser
Auffassung. Am Donnerstag entschied auch das sächsische
Oberverwaltungsgericht in Bautzen, dass die Plakate volksverhetzend seien
und wies damit eine Beschwerde der NPD zurück.
Das Bundesverfassungsgericht betonte nun, dass nach seiner Auffassung „an
der Tragfähigkeit der verwaltungsrechtlichen Entscheidungen Zweifel
bestehen“. Das womöglich noch anstehende Hauptsacheverfahren sei hier
offen.
Im Fall der Partei Der Dritte Weg ging es um Plakate mit der Aufschrift
„Multikulti tötet“, die von der Stadt Chemnitz abgehängt worden waren. Hi…
lehnte das Karlsruher Gericht den Eilantrag aus formalen Gründen ab. Der
Antrag der Partei entspreche nicht den Anforderungen an eine Begründung
eines Eilantrags, hieß es.
25 May 2019
## TAGS
Der III. Weg
Wahlkampf
NPD
Bundesverfassungsgericht
NPD
Schwerpunkt AfD
Europawahl
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