# taz.de -- Nach Visumentzug für Palästinenserin: Rasmea Odeh bleibt in Deuts… | |
> Die 1970 als Terroristin Verurteilte Odeh darf sich nicht mehr politisch | |
> äußern und soll ausreisen. Dagegen wehrt sie sich, hat Berlin aber nicht | |
> verlassen. | |
Bild: Steht „zumindest im Verdacht, antisemitische Ressentiments“ zu verbre… | |
BERLIN taz | Der Streit über die Palästinenserin Rasmea Odeh, die sich | |
derzeit in Berlin aufhält, geht in die nächste Instanz. Dass ihr das Land | |
Berlin das Visum entzogen hat, war rechtens, entschied das | |
Verwaltungsgericht des Landes am Freitag. Nun beschäftigt sich das | |
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Fall. | |
Odeh, die für einen Anschlag im Jahr 1969 von einem israelischen | |
Militärgericht verurteilt wurde, wollte Mitte März einen Vortrag in Berlin | |
zum Thema „Palästinensische Frauen im Befreiungskampf“ halten. Auf Druck | |
der israelischen und der US-amerikanischen Regierung, des Zentralrats der | |
Juden und anderer Organisationen [1][entzog die Berliner Ausländerbehörde] | |
der jordanischen Staatsbürgerin das Visum. Auch darf sich die 72-Jährige in | |
Berlin nicht mehr politisch äußern. Bis vergangenen Freitag sollte sie | |
darüber hinaus Deutschland verlassen haben. | |
Diese Frist ist verstrichen, doch hält sich Odeh nach Angaben ihrer | |
Anwältin Nadija Samour weiter in Berlin auf. Nun droht ihr die Abschiebung. | |
„Wir hoffen, dass die Ausländerbehörde von Zwangsmaßnahmen absieht“, sagt | |
Samour. „Frau Odeh hat die Absicht, das Land freiwillig zu verlassen.“ | |
Einen genauen Zeitpunkt wollte die Anwältin unter Verweis auf das laufende | |
Verfahren nicht nennen. „Wir sind weiterhin der Ansicht, dass die Annahme, | |
von Frau Odeh gehe eine Gefahr aus, absurd ist.“ | |
Mit „erheblichen Gefahren für die Gesellschaft“ hatte die Ausländerbehör… | |
den Visumentzug begründet. In dem Schreiben hieß es, Odeh plane, bei einer | |
„Veranstaltung des antisemitischen Bündnisses BDS [„Boykott, | |
Desinvestitionen und Sanktionen“; d. Red.] aufzutreten.“ Es sei zu | |
befürchten, dass sie „gegen Personen jüdischen Glaubens zum Hass“ | |
aufstacheln werde. Allein durch ihre Anwesenheit schaffe sie „ein Klima, in | |
dem es gut sei, dass Juden sterben, mithin ein Klima von Hass und | |
Mordlust“. | |
Auf diese Einschätzung berief sich das Verwaltungsgericht Berlin am | |
Freitag. Bei der Beurteilung komme der Ausländerbehörde ein „weiter | |
Beurteilungsspielraum“ zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüft | |
werden dürfe. Die Einschätzung, hieß es, sei angesichts des „zweifelhaften | |
Lebenslaufs“ der Betroffenen zumindest „nicht offensichtlich fehlerhaft“. | |
Bei ihrer Entscheidung habe die Ausländerbehörde darüber hinaus auch die | |
öffentlichen Reaktionen auf den Aufenthalt von Odeh berücksichtigen dürfen, | |
„die zumindest im Verdacht stehe, antisemitischen Ressentiments Vorschub zu | |
leisten“. Mehrere Zeitungen hatten über das Thema berichtet. Zu Protesten, | |
die die öffentliche Ordnung hätten gefährden können, war es allerdings | |
nicht gekommen. | |
Odeh wurde 1970 von einem Militärgericht unter anderem für die Beteiligung | |
an einem Terroranschlag in einem Jerusalemer Supermarkt verurteilt, bei dem | |
zwei Menschen getötet und neun verletzt wurden. 1979 kam sie im Zuge eines | |
Gefangenenaustauschs vorzeitig frei. Anschließend gab Odeh an, in Haft | |
gefoltert worden zu sein, und widerrief ihr Geständnis, die Bombe in dem | |
Supermarkt platziert zu haben. | |
24 Mar 2019 | |
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## AUTOREN | |
Jannis Hagmann | |
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