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# taz.de -- Nach Visumentzug für Palästinenserin: Rasmea Odeh bleibt in Deuts…
> Die 1970 als Terroristin Verurteilte Odeh darf sich nicht mehr politisch
> äußern und soll ausreisen. Dagegen wehrt sie sich, hat Berlin aber nicht
> verlassen.
Bild: Steht „zumindest im Verdacht, antisemitische Ressentiments“ zu verbre…
Berlin taz | Der Streit über die Palästinenserin Rasmea Odeh, die sich
derzeit in Berlin aufhält, geht in die nächste Instanz. Dass ihr das Land
Berlin das Visum entzogen hat, war rechtens, entschied das
Verwaltungsgericht des Landes am Freitag. Nun beschäftigt sich das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Fall.
Odeh, die für einen Anschlag im Jahr 1969 von einem israelischen
Militärgericht verurteilt wurde, wollte Mitte März einen Vortrag in Berlin
zum Thema „Palästinensische Frauen im Befreiungskampf“ halten. Auf Druck
der israelischen und der US-amerikanischen Regierung, des Zentralrats der
Juden und anderer Organisationen [1][entzog die Berliner Ausländerbehörde]
der jordanischen Staatsbürgerin das Visum. Auch darf sich die 72-Jährige in
Berlin nicht mehr politisch äußern. Bis vergangenen Freitag sollte sie
darüber hinaus Deutschland verlassen haben.
Diese Frist ist verstrichen, doch hält sich Odeh nach Angaben ihrer
Anwältin Nadija Samour weiter in Berlin auf. Nun droht ihr die Abschiebung.
„Wir hoffen, dass die Ausländerbehörde von Zwangsmaßnahmen absieht“, sagt
Samour. „Frau Odeh hat die Absicht, das Land freiwillig zu verlassen.“
Einen genauen Zeitpunkt wollte die Anwältin unter Verweis auf das laufende
Verfahren nicht nennen. „Wir sind weiterhin der Ansicht, dass die Annahme,
von Frau Odeh gehe eine Gefahr aus, absurd ist.“
Mit „erheblichen Gefahren für die Gesellschaft“ hatte die Ausländerbehör…
den Visumentzug begründet. In dem Schreiben hieß es, Odeh plane, bei einer
„Veranstaltung des antisemitischen Bündnisses BDS [„Boykott,
Desinvestitionen und Sanktionen“; d. Red.] aufzutreten.“ Es sei zu
befürchten, dass sie „gegen Personen jüdischen Glaubens zum Hass“
aufstacheln werde. Allein durch ihre Anwesenheit schaffe sie „ein Klima, in
dem es gut sei, dass Juden sterben, mithin ein Klima von Hass und
Mordlust“.
Auf diese Einschätzung berief sich das Verwaltungsgericht Berlin am
Freitag. Bei der Beurteilung komme der Ausländerbehörde ein „weiter
Beurteilungsspielraum“ zu, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüft
werden dürfe. Die Einschätzung, hieß es, sei angesichts des „zweifelhaften
Lebenslaufs“ der Betroffenen zumindest „nicht offensichtlich fehlerhaft“.
Bei ihrer Entscheidung habe die Ausländerbehörde darüber hinaus auch die
öffentlichen Reaktionen auf den Aufenthalt von Odeh berücksichtigen dürfen,
„die zumindest im Verdacht stehe, antisemitischen Ressentiments Vorschub zu
leisten“. Mehrere Zeitungen hatten über das Thema berichtet. Zu Protesten,
die die öffentliche Ordnung hätten gefährden können, war es allerdings
nicht gekommen.
Odeh wurde 1970 von einem Militärgericht unter anderem für die Beteiligung
an einem Terroranschlag in einem Jerusalemer Supermarkt verurteilt, bei dem
zwei Menschen getötet und neun verletzt wurden. 1979 kam sie im Zuge eines
Gefangenenaustauschs vorzeitig frei. Anschließend gab Odeh an, in Haft
gefoltert worden zu sein, und widerrief ihr Geständnis, die Bombe in dem
Supermarkt platziert zu haben.
24 Mar 2019
## LINKS
[1] /Auslaenderbehoerde-entzieht-Visum/!5581190
## AUTOREN
Jannis Hagmann
## TAGS
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Israel
Palästina
Terrorismus
Rasmea Odeh
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soll sie in Berlin sprechen. Der Zentralrat der Juden fordert ein Verbot.
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