# taz.de -- Spendenaffäre der AfD: Schatzmeister belastet Kreisverband | |
> Der AfD-Schatzmeister von Baden-Württemberg belastet die Schatzmeisterin | |
> des Kreisverbands Bodensee. Sie sei früher über die Schweizer Spenden | |
> informiert gewesen. | |
Bild: AfD-Landesschatzmeister Frank Kral äußerte sich zur Spendenaffäre – … | |
Berlin afp/dpa | Die AfD-Bundesgeschäftsführung hat in der Schweizer | |
Spendenaffäre einem Bericht zufolge irreführende Angaben gegenüber der | |
Bundestagsverwaltung gemacht. [1][Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) | |
zitierte am Mittwoch] aus einem Brief vom Dezember, in dem die AfD-Spitze | |
argumentiert habe, der Schatzmeisterin des Kreisverbands Bodensee, Brigitte | |
Hinger, seien am 21. Januar 2018 „erstmals Zweifel an der Zulässigkeit der | |
Spenden aus der Schweiz“ gekommen. Dem widersprach jetzt der | |
AfD-Schatzmeister von Baden-Württemberg, Frank Kral. | |
Kral sagte der Zeitung, er habe Hinger schon am 14. August 2017 telefonisch | |
über „die gesetzlichen Regelungen für Spenden aus der Schweiz“ aufgeklär… | |
Er habe gesagt, „dass diese nur angenommen werden dürfen, wenn sie aus dem | |
Einkommen oder Vermögen eines Deutschen oder EU-Bürgers kommen“. | |
Hinger bestreitet dem Bericht zufolge das Telefonat. Sie habe am 14. August | |
2017 „mit Sicherheit nicht“ mit Kral zu dem Thema telefoniert, er habe sie | |
„nie“ zu dem Spendenthema angerufen. In einem von Hinger angefertigten | |
„Verlaufsprotokoll“ der Affäre, das der FAZ vorliegt, werde auch kein | |
Telefonat mit Kral am 14. August erwähnt. Die Zeitung zitierte aber aus | |
einer E-Mail Hingers vom selben Tag, in der sie Kral bittet, „mich | |
zurückzurufen“, sie habe ihm zum Spendenthema „schon auf Band gesprochen�… | |
Für den nächsten Tag protokollierte Hinger demnach eine E-Mail von Kral, in | |
der dieser schrieb, er habe ihre Fragen zu den Spenden „schon beantwortet“, | |
was aus Krals Sicht ein Hinweis auf ein doch stattgefundenes Telefonat sei. | |
## Wann erkannte Hinger die Illegalität? | |
In der Spendenaffäre geht es um Zuwendungen an den AfD-Kreisverband | |
Bodensee. NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung hatten im November enthüllt, | |
dass dieser vor der Bundestagswahl 2017 umgerechnet [2][mehr als 132.000 | |
Euro von einer Schweizer Firma erhalten] hatte. Parteispenden von über | |
1.000 Euro aus Nicht-EU-Staaten sind illegal, die Staatsanwaltschaft | |
Konstanz leitete daher Ermittlungen ein. Der Kreisverband Bodensee hatte | |
das Geld zurückgezahlt, allerdings erst Monate nach dem Eingang auf das | |
Konto. | |
Der Zeitpunkt, an dem Hinger die Illegalität der Spende erkannte, ist von | |
zentraler Bedeutung. Die AfD baut darauf ihre Verteidigung auf. Es habe | |
kein „schuldhaftes Zögern“ bei der Rücküberweisung der illegalen Spenden | |
gegeben, weil der Partei nach dem Eingang einer Spende ein Prüfzeitraum von | |
„zwei bis drei Monaten“ zustehe, argumentiert die Parteispitze. Laut AfD | |
kann diese Frist erst vom Januar 2018 an laufen, als der | |
Kreisschatzmeisterin angeblich „erstmals Zweifel“ kamen. | |
Durch ein aufklärendes Telefonat im August 2017 hingegen wäre die von der | |
AfD selbst gesetzte Frist von drei Monaten weit überschritten. Sollte | |
Hinger schon da über „die gesetzlichen Regelungen für Spenden aus der | |
Schweiz“ aufgeklärt worden sein, dann wären bis zur Rückzahlung des Geldes | |
am 13. April 2018 acht Monate vergangen. | |
## Sehr hohe Strafzahlungen drohen | |
Sollte die AfD damit gegen das Parteiengesetz verstoßen haben, muss die | |
Partei gegebenenfalls einen Betrag in dreifacher Höhe der unzulässigen | |
Spendensumme bezahlen. Falls sie nur gegen Veröffentlichungspflichten | |
verstoßen haben sollte, wäre das Zweifache der Spendensumme von insgesamt | |
132.005,52 Euro fällig. In beiden Fällen würde die Partei damit auf der | |
Liste der höchsten Strafzahlungen den dritten Platz belegen. Seit der | |
Änderung des Parteiengesetzes von 2003 gab es zwei Fälle, in denen noch | |
deutlich mehr bezahlt werden musste. | |
Die FDP musste 2009 wegen rechtswidriger Spenden des damaligen | |
nordrhein-westfälischen FDP-Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann rund 3,45 | |
Millionen Euro zahlen. Die CDU wurde 2010 dazu verdonnert, rund 1,2 | |
Millionen Euro an den Bundestag zu zahlen, nachdem herausgekommen war, dass | |
die Partei in Rheinland-Pfalz Fraktionsgelder für den Landtagswahlkampf | |
zweckentfremdet hatte. | |
Der Bundestag wird in Sachen AfD-Spenden vermutlich keine Entscheidung | |
treffen, bevor die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Konstanz | |
abgeschlossen sind. Diese ermittelt gegen Weidel und drei weitere | |
Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wegen des Verdachts eines | |
Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an | |
deutsche Parteien sind illegal. Zuwendungen einzelner Spender von mehr als | |
10.000 Euro pro Jahr müssen zudem mit dem Namen des Gönners veröffentlicht | |
werden. | |
6 Mar 2019 | |
## LINKS | |
[1] https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/f-a-z-exklusiv-schatzmeister-bel… | |
[2] /Spendenaffaere-bei-der-AfD/!5550595 | |
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