| # taz.de -- Klage gegen Cannabis-Verbot: Gegen die Moral per Gesetz | |
| > Das Verbot von Cannabis ist ein massiver Verstoß gegen die Grundrechte, | |
| > argumentiert ein Berliner Anwalt. Vor Gericht will er die Legalisierung | |
| > erstreiten. | |
| Bild: Gefährlicher als Tabak und Alkohol? Die Kläger sagen: „nein“ | |
| Berlin taz | „Nur in autoritären Regimen werden bestimmte | |
| Moralvorstellungen durch staatliche Repression durchgesetzt“, heißt es in | |
| der Klageschrift, die das [1][Cannabis-Verbot] in Deutschland kippen will. | |
| Ab Mittwoch wird eine entsprechende Klage des pensionierten Rechtsanwaltes | |
| Thomas Herzog gegen die Bundesregierung vor dem Berliner Verwaltungsgericht | |
| verhandelt. Das Ziel: Cannabis soll aus dem Betäubungsmittelgesetz | |
| gestrichen werden. | |
| Herzog gibt Rechtsberatung im Berlin Hanf-Museum und würde gern ein | |
| Cannabis-Fachgeschäft eröffnen. Zusammen mit seinem Anwalt Volker Gerloff | |
| argumentiert er, das Verbot verstoße mehrfach gegen grundgesetzlich | |
| garantierte Rechte: gegen die freie Persönlichkeitsentfaltung, aufgrund | |
| drohender Gefängnisstrafen gegen das Recht auf Freiheit und wegen des | |
| Verkaufsverbots gegen jenes auf freie Berufsausübung. | |
| Ebenso sehen die Kläger den Gleichbehandlungsgrundsatz außer Acht gelassen. | |
| Sie wollen anhand von wissenschaftlichen Studien das Gericht dazu bringen, | |
| anzuerkennen, dass Cannabis nicht gefährlicher ist als Alkohol oder | |
| Nikotin. | |
| „Das geltende Gesetz verletzt die Grundrechte massiv“, so Gerloff gegenüber | |
| der taz. Da dies per Verordnung zu beheben sei, habe die Bundesregierung | |
| keinen Gestaltungsspielraum, Cannabis weiterhin zu illegalisieren. Ob das | |
| Gericht da mitgeht, ist ungewiss. Es hat die Klage seit 2015 liegen | |
| gelassen und stets auf andere, wichtigere Verfahren verwiesen. Am Mittwoch | |
| wird es zunächst die Zulässigkeit der Klage verhandeln und, wenn dies, wie | |
| Gerloff erwartet, positiv beschieden ist, klären, ob und wie in die | |
| Beweisaufnahme eingestiegen wird. | |
| 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das | |
| Cannabis-Verbot verfassungskonform sei. Es trug der Regierung aber auf, | |
| wissenschaftliche Ergebnisse zur Gefährlichkeit der Substanz weiter zu | |
| beobachten. Dies sei, so die Ansicht der Kläger, aber nur unzureichend | |
| geschehen. | |
| 28 Nov 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Erik Peter | |
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