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# taz.de -- Gastkommentar Missachtete Sterbehilfe: Der Staat lässt Anna nicht …
> Wer Sterbehilfe verweigert, missachtet bewusst die geltende Rechtslage –
> kritisiert die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr.
Bild: Der Staat verweigert Menschen ihre grundgesetzlich garantierte Menschenw�…
Der Staat schwingt sich zum Herren über das Lebensende seiner Bürger auf.
Es scheint, als habe das Bundesgesundheitsministerium in der Frage der
[1][Sterbehilfe] eigene Wert- und Moralvorstellungen entwickelt.
Wissentlich setzt sich das Gesundheitsministerium seit mehr als anderthalb
Jahren über ein [2][Urteil des Bundesverwaltungsgerichts] hinweg, das
unheilbar kranken Menschen erlaubt, ein tödlich wirkendes Medikament zu
kaufen.
Man denke sich folgenden Fall: Anna ist 39 Jahre alt und vor drei Jahren
wurde bei ihr Krebs diagnostiziert. Es handelt sich um eine bösartige
Variante, der Krankheitsverlauf ist rapide. Die Lebenserwartung ist auf
wenige Monate gesunken. Annas Dilemma: Entweder unter schlimmsten Schmerzen
dahinsiechen oder stark sediert den Tod abwarten, unfähig zu interagieren
und über den eigenen Körper zu bestimmen.
Gemeinsam mit ihrem Ehemann, den Eltern, Verwandten und Freunden hat Anna
schon zu Beginn der Krankheit die Möglichkeiten des Freitodes diskutiert.
Sie hat sorgfältig das Für und Wider abgewogen und ist nach Gesprächen mit
verschiedenen Ärzten zu dem Entschluss gekommen, ihr Leben selbstbestimmt
und bei klarem Bewusstsein zu beenden. Ihr soziales Umfeld unterstützt Sie
dabei und trägt den Entschluss mit.
Doch der Staat wird Anna nicht gehen lassen. Der Erwerb eines letal
wirkenden Medikaments zum Zwecke des Freitods ist in Deutschland praktisch
unmöglich. Erst kürzlich wurde das Bundesamt für Arzneimittel und
Medizinprodukte noch einmal angewiesen, das Urteil zu ignorieren und
entsprechende Anträge pauschal abzulehnen. Schon die Verschärfung der
Rechtslage im Jahr 2015 hätte uns Warnung genug sein müssen. Nunmehr aber
handelt die Exekutive in bewusster Missachtung der Rechtslage und
verweigert unzähligen Menschen am Lebensende ihre grundgesetzlich
garantierte Menschenwürde. Diese Hybris ist rechtlich wie ethisch
inakzeptabel und muss schnellstmöglich beendet werden.
20 Nov 2018
## LINKS
[1] /!t5009775/
[2] /BVerwG-zu-Patientenrechten/!5385807
## AUTOREN
Katrin Helling-Plahr
## TAGS
Sterbehilfe
Sterbehilfe
Bundesministerium für Gesundheit
Rechtspopulismus
Lebensschützer
Sterben
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