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# taz.de -- Freispruch für ungarische Kamerafrau: Nur eine Bagatelle
> Die Bilder gingen um die Welt: Eine ungarische Kamerafrau tritt auf
> Flüchtlinge ein. Jetzt hob ein Gericht die Verurteilung wegen
> Landfriedensbruchs auf.
Bild: Auf einem Video ist deutlich zu sehen, wie die Kamerafrau den Flüchtling…
Budapest dpa | Ungarns Oberster Gerichtshof (OGH) hat eine Kamerafrau
freigesprochen, [1][die im September 2015 während der Arbeit absichtlich
nach davonlaufenden Flüchtlingen getreten hatte]. Im Oktober des Vorjahrs
war Petra Laszlo noch wegen Landfriedensbruchs rechtskräftig zu einer
Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht hob das Urteil am Dienstag
in einem Revisionsverfahren jedoch auf, wie das Portal „magyarhang.org“
berichtete.
Laszlo, die damals für den zur rechtsradikalen Jobbik-Partei gehörenden
Internet-Fernsehsender N1TV arbeitete, hatte auf dem Höhepunkt der
Flüchtlingsbewegung nach Europa mit ihrem Verhalten Empörung ausgelöst.
Videos anderer Journalisten zeigten, wie sie einem Flüchtling mit einem
Kind im Arm ein Bein stellte, woraufhin dieser samt Kind zu Boden fiel.
Außerdem war zu sehen, wie sie einem kleinen Mädchen gegen das Schienbein
trat.
Der Jobbik-Sender kündigte ihr daraufhin. Später entschuldigte sich die
heute 42-Jährige, behauptete aber zugleich, nur aus Angst vor den
Flüchtlingen so gehandelt zu haben. Diese hatten im Grenzort Röszke bei
Szeged eine Absperrung ungarischer Grenzpolizisten durchbrochen. Später
fand Laszlo Arbeit bei Medien, die der rechts-nationalen Regierung von
Ministerpräsident Viktor Orban nahestehen.
Den Freispruch im Revisionsverfahren begründeten die OGH-Richter damit,
dass Laszlos Vergehen nicht den Straftatbestand des Landfriedensbruches
erfüllt habe. Zu diesem hätte gehört, dass die Tat die öffentliche Ruhe und
Ordnung störe, was bei Laszlos Vergehen nicht der Fall gewesen sei. Bei der
Tat der Kamerafrau habe es sich vielmehr um ein Ordnungsvergehen gehandelt.
Dieses sei aber inzwischen verjährt.
31 Oct 2018
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