| # taz.de -- Freispruch für ungarische Kamerafrau: Nur eine Bagatelle | |
| > Die Bilder gingen um die Welt: Eine ungarische Kamerafrau tritt auf | |
| > Flüchtlinge ein. Jetzt hob ein Gericht die Verurteilung wegen | |
| > Landfriedensbruchs auf. | |
| Bild: Auf einem Video ist deutlich zu sehen, wie die Kamerafrau den Flüchtling… | |
| Budapest dpa | Ungarns Oberster Gerichtshof (OGH) hat eine Kamerafrau | |
| freigesprochen, [1][die im September 2015 während der Arbeit absichtlich | |
| nach davonlaufenden Flüchtlingen getreten hatte]. Im Oktober des Vorjahrs | |
| war Petra Laszlo noch wegen Landfriedensbruchs rechtskräftig zu einer | |
| Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht hob das Urteil am Dienstag | |
| in einem Revisionsverfahren jedoch auf, wie das Portal „magyarhang.org“ | |
| berichtete. | |
| Laszlo, die damals für den zur rechtsradikalen Jobbik-Partei gehörenden | |
| Internet-Fernsehsender N1TV arbeitete, hatte auf dem Höhepunkt der | |
| Flüchtlingsbewegung nach Europa mit ihrem Verhalten Empörung ausgelöst. | |
| Videos anderer Journalisten zeigten, wie sie einem Flüchtling mit einem | |
| Kind im Arm ein Bein stellte, woraufhin dieser samt Kind zu Boden fiel. | |
| Außerdem war zu sehen, wie sie einem kleinen Mädchen gegen das Schienbein | |
| trat. | |
| Der Jobbik-Sender kündigte ihr daraufhin. Später entschuldigte sich die | |
| heute 42-Jährige, behauptete aber zugleich, nur aus Angst vor den | |
| Flüchtlingen so gehandelt zu haben. Diese hatten im Grenzort Röszke bei | |
| Szeged eine Absperrung ungarischer Grenzpolizisten durchbrochen. Später | |
| fand Laszlo Arbeit bei Medien, die der rechts-nationalen Regierung von | |
| Ministerpräsident Viktor Orban nahestehen. | |
| Den Freispruch im Revisionsverfahren begründeten die OGH-Richter damit, | |
| dass Laszlos Vergehen nicht den Straftatbestand des Landfriedensbruches | |
| erfüllt habe. Zu diesem hätte gehört, dass die Tat die öffentliche Ruhe und | |
| Ordnung störe, was bei Laszlos Vergehen nicht der Fall gewesen sei. Bei der | |
| Tat der Kamerafrau habe es sich vielmehr um ein Ordnungsvergehen gehandelt. | |
| Dieses sei aber inzwischen verjährt. | |
| 31 Oct 2018 | |
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