| # taz.de -- Urteil zu Kleinanzeigen im Internet: Ohne Gewinn kein Gewerbe | |
| > Eine Frau wollte eine übers Netz verkaufte Uhr nicht zurücknehmen. Ob sie | |
| > als Händlerin behandelt werden soll, komme auf die Gewinnabsicht an, | |
| > urteilte der EuGH. | |
| Bild: Fehlkauf? Rückgaberecht gibt es nur bei Gewerbetreibenden | |
| Luxemburg afp | Wer auf Verkaufsportalen eine Reihe von Anzeigen einstellt, | |
| ist nicht automatisch ein Gewerbetreibender im Sinne des Gesetzes. Wie der | |
| Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied, kommt | |
| es darauf an, ob eine Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen | |
| oder beruflichen Tätigkeit handelt. Dann gelten besondere Pflichten, die | |
| für Privatverkäufer nicht gelten. (Aktenzeichen C-105/17) | |
| Ein bulgarisches Verwaltungsgericht hatte das EuGH wegen einer | |
| Vorabentscheidung in einem Rechtsstreit zwischen der bulgarischen | |
| Verbraucherschutz-Kommission und einer Internet-Verkäuferin angefragt. | |
| Diese hatte eine gebrauchte Uhr über eine Online-Plattform verkauft, die | |
| nach Ansicht des Käufers nicht der Beschreibung entsprach. Deshalb wollte | |
| der Käufer die Uhr zurückschicken, was die Verkäuferin ablehnte. Daraufhin | |
| schaltete der Käufer die Verbraucherschützer ein. | |
| Diese stellten fest, dass die Verkäuferin acht weitere Verkaufsanzeigen | |
| gleichzeitig geschaltet hatte. Deshalb stufte die Kommission die | |
| Verkäuferin als Gewerbetreibende ein und verhängte Geldbußen gegen sie. | |
| Nach Ansicht der Kommission hätte die Verkäuferin in sämtlichen Anzeigen | |
| Angaben zu Andressdaten, Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie | |
| Gewährleistungs- und Rückgaberecht machen müssen. Die Verkäuferin klagte | |
| gegen den Bescheid der Kommission, weil sie keine Gewerbetreibende sei. | |
| Nach der Vorabentscheidung des EuGH muss das bulgarische Gericht nun | |
| feststellen, ob die Verkäuferin planmäßig, regelmäßig oder mit einer | |
| Gewinnabsicht Waren verkaufte. Dafür könnten beispielsweise ein auf wenige | |
| Waren begrenztes Angebot sowie die technischen Fähigkeiten der Verkäuferin | |
| sprechen. Sollte das zutreffen, hätte die Verkäuferin eine | |
| Ordnungswidrigkeit begangen. | |
| 4 Oct 2018 | |
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