# taz.de -- Urteil zu Kleinanzeigen im Internet: Ohne Gewinn kein Gewerbe | |
> Eine Frau wollte eine übers Netz verkaufte Uhr nicht zurücknehmen. Ob sie | |
> als Händlerin behandelt werden soll, komme auf die Gewinnabsicht an, | |
> urteilte der EuGH. | |
Bild: Fehlkauf? Rückgaberecht gibt es nur bei Gewerbetreibenden | |
LUXEMBURG afp | Wer auf Verkaufsportalen eine Reihe von Anzeigen einstellt, | |
ist nicht automatisch ein Gewerbetreibender im Sinne des Gesetzes. Wie der | |
Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied, kommt | |
es darauf an, ob eine Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen | |
oder beruflichen Tätigkeit handelt. Dann gelten besondere Pflichten, die | |
für Privatverkäufer nicht gelten. (Aktenzeichen C-105/17) | |
Ein bulgarisches Verwaltungsgericht hatte das EuGH wegen einer | |
Vorabentscheidung in einem Rechtsstreit zwischen der bulgarischen | |
Verbraucherschutz-Kommission und einer Internet-Verkäuferin angefragt. | |
Diese hatte eine gebrauchte Uhr über eine Online-Plattform verkauft, die | |
nach Ansicht des Käufers nicht der Beschreibung entsprach. Deshalb wollte | |
der Käufer die Uhr zurückschicken, was die Verkäuferin ablehnte. Daraufhin | |
schaltete der Käufer die Verbraucherschützer ein. | |
Diese stellten fest, dass die Verkäuferin acht weitere Verkaufsanzeigen | |
gleichzeitig geschaltet hatte. Deshalb stufte die Kommission die | |
Verkäuferin als Gewerbetreibende ein und verhängte Geldbußen gegen sie. | |
Nach Ansicht der Kommission hätte die Verkäuferin in sämtlichen Anzeigen | |
Angaben zu Andressdaten, Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie | |
Gewährleistungs- und Rückgaberecht machen müssen. Die Verkäuferin klagte | |
gegen den Bescheid der Kommission, weil sie keine Gewerbetreibende sei. | |
Nach der Vorabentscheidung des EuGH muss das bulgarische Gericht nun | |
feststellen, ob die Verkäuferin planmäßig, regelmäßig oder mit einer | |
Gewinnabsicht Waren verkaufte. Dafür könnten beispielsweise ein auf wenige | |
Waren begrenztes Angebot sowie die technischen Fähigkeiten der Verkäuferin | |
sprechen. Sollte das zutreffen, hätte die Verkäuferin eine | |
Ordnungswidrigkeit begangen. | |
4 Oct 2018 | |
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