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# taz.de -- Urteil zu Kleinanzeigen im Internet: Ohne Gewinn kein Gewerbe
> Eine Frau wollte eine übers Netz verkaufte Uhr nicht zurücknehmen. Ob sie
> als Händlerin behandelt werden soll, komme auf die Gewinnabsicht an,
> urteilte der EuGH.
Bild: Fehlkauf? Rückgaberecht gibt es nur bei Gewerbetreibenden
Luxemburg afp | Wer auf Verkaufsportalen eine Reihe von Anzeigen einstellt,
ist nicht automatisch ein Gewerbetreibender im Sinne des Gesetzes. Wie der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied, kommt
es darauf an, ob eine Person im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen
oder beruflichen Tätigkeit handelt. Dann gelten besondere Pflichten, die
für Privatverkäufer nicht gelten. (Aktenzeichen C-105/17)
Ein bulgarisches Verwaltungsgericht hatte das EuGH wegen einer
Vorabentscheidung in einem Rechtsstreit zwischen der bulgarischen
Verbraucherschutz-Kommission und einer Internet-Verkäuferin angefragt.
Diese hatte eine gebrauchte Uhr über eine Online-Plattform verkauft, die
nach Ansicht des Käufers nicht der Beschreibung entsprach. Deshalb wollte
der Käufer die Uhr zurückschicken, was die Verkäuferin ablehnte. Daraufhin
schaltete der Käufer die Verbraucherschützer ein.
Diese stellten fest, dass die Verkäuferin acht weitere Verkaufsanzeigen
gleichzeitig geschaltet hatte. Deshalb stufte die Kommission die
Verkäuferin als Gewerbetreibende ein und verhängte Geldbußen gegen sie.
Nach Ansicht der Kommission hätte die Verkäuferin in sämtlichen Anzeigen
Angaben zu Andressdaten, Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie
Gewährleistungs- und Rückgaberecht machen müssen. Die Verkäuferin klagte
gegen den Bescheid der Kommission, weil sie keine Gewerbetreibende sei.
Nach der Vorabentscheidung des EuGH muss das bulgarische Gericht nun
feststellen, ob die Verkäuferin planmäßig, regelmäßig oder mit einer
Gewinnabsicht Waren verkaufte. Dafür könnten beispielsweise ein auf wenige
Waren begrenztes Angebot sowie die technischen Fähigkeiten der Verkäuferin
sprechen. Sollte das zutreffen, hätte die Verkäuferin eine
Ordnungswidrigkeit begangen.
4 Oct 2018
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EuGH
Europäischer Gerichtshof
Internethandel
Tierschutz
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