# taz.de -- Kongos Oppositionsführer Bemba: Strafgerichtshof bestätigt Verurt… | |
> Der Internationale Strafgerichtshof verhängt gegen Bemba Haft wegen | |
> Zeugenbeeinflussung. Damit ist er für die Wahlen endgültig aus dem | |
> Rennen. | |
Bild: Jean-Pierre Bemba landet in Kinshasa, 1. August | |
BERLIN taz | Jean-Pierre Bemba, führender Oppositionspolitiker der | |
Demokratischen Republik Kongo, ist zum Abschluss seines zweiten Prozesses | |
vor dem Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag zu 12 Monaten Haft | |
sowie 300.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Es ging um | |
Zeugenbeeinflussung in seinem Kriegsverbrecherprozess wegen Verbrechen der | |
einst von ihm geführten Rebellen. | |
Er war in erster Instanz schuldig- und in zweiter Instanz freigesprochen | |
worden. Da er im Rahmen dieses Verfahrens schon zehn Jahre in | |
Untersuchungshaft saß, gelten die 12 Monate als längst verbüßt und Bemba | |
bleibt ein freier Mann. Dennoch ist er nun vorbestraft. | |
Bembas Verurteilung macht die Hoffnungen von Kongos Opposition zunichte, | |
mit ihm einen starken Kandidaten zu den für den 23. Dezember geplanten | |
Präsidentschaftswahlen präsentieren zu können. Bemba hatte bei den Wahlen | |
2006 achtbare 42 Prozent der Stimmen gegen Amtsinhaber Joseph Kabila | |
geholt. | |
Nach seinem Freispruch im Kriegsverbrecherprozess im vergangenen Juni war | |
er Anfang August triumphal in den Kongo zurückgekehrt. In der Hauptstadt | |
Kinshasa hatte er seine Kandidatur zu den Wahlen eingereicht. Doch unter | |
Verweis auf das Verfahren wegen Zeugenbeeinflussung hatte Kongos | |
Wahlkommission seine Bewerbung wenig später für unzulässig erklärt, und das | |
Verfassungsgericht bestätigte dies vergangene Woche. | |
Nach kongolesischem Recht kann man im Falle einer Verurteilung wegen | |
Korruption nicht zu einer Wahl antreten. Ob Zeugenbeeinflussung rechtlich | |
als Korruption gilt oder nicht, ist zwischen Bembas Anhängern und Gegnern | |
im Kongo umstritten. Aber es besteht jetzt keine Chance mehr, dass Bemba | |
noch auf die Kandidatenliste kommt. | |
Die Strafzumessung war weithin erwartet worden. Bembas Partei MLC | |
(Kongolesische Befreiungsbewegung) hatte sie schon im Vorfeld abgelehnt. | |
Kongos Regierung schwieg zufrieden; das Außenministerium in Kinshasa hatte | |
zuvor gedroht, aus dem Rom-Status des Internationalen Strafgerichtshofs | |
auszutreten, falls der Gerichtshof dem „Druck“ nachgebe, Entscheidungen zu | |
treffen, „die den Wahlprozess beeinflussen könnten“. | |
Bemba sagte, dass er nun bereit sei, einen anderen Oppositionskandidaten zu | |
unterstützen. Nur bei einer Einheitskandidatur hat Kongos Opposition im | |
Dezember eine Siegeschance gegen den von der Regierung designierten | |
Kabila-Nachfolger Emmanuel Ramazani Shadary. | |
Am Mittwoch soll Kongos Wahlkommission die endgültige Kandidatenliste für | |
die Präsidentschaftswahl verkünden. Es liegt dann an den verbliebenen | |
Oppositionskandidaten, wer von ihnen sich zurückzieht. Am 29. September | |
will Kongos Opposition geeint für freie und faire Wahlen demonstrieren. | |
Die meisten Oppositionellen glauben nicht daran, dass die Regierung freie | |
Wahlen ermöglichen wird. Die Nichtzulassung Bembas wird sie darin | |
bestärken. | |
17 Sep 2018 | |
## AUTOREN | |
Dominic Johnson | |
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