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# taz.de -- Kongos Oppositionsführer Bemba: Strafgerichtshof bestätigt Verurt…
> Der Internationale Strafgerichtshof verhängt gegen Bemba Haft wegen
> Zeugenbeeinflussung. Damit ist er für die Wahlen endgültig aus dem
> Rennen.
Bild: Jean-Pierre Bemba landet in Kinshasa, 1. August
Berlin taz | Jean-Pierre Bemba, führender Oppositionspolitiker der
Demokratischen Republik Kongo, ist zum Abschluss seines zweiten Prozesses
vor dem Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag zu 12 Monaten Haft
sowie 300.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Es ging um
Zeugenbeeinflussung in seinem Kriegsverbrecherprozess wegen Verbrechen der
einst von ihm geführten Rebellen.
Er war in erster Instanz schuldig- und in zweiter Instanz freigesprochen
worden. Da er im Rahmen dieses Verfahrens schon zehn Jahre in
Untersuchungshaft saß, gelten die 12 Monate als längst verbüßt und Bemba
bleibt ein freier Mann. Dennoch ist er nun vorbestraft.
Bembas Verurteilung macht die Hoffnungen von Kongos Opposition zunichte,
mit ihm einen starken Kandidaten zu den für den 23. Dezember geplanten
Präsidentschaftswahlen präsentieren zu können. Bemba hatte bei den Wahlen
2006 achtbare 42 Prozent der Stimmen gegen Amtsinhaber Joseph Kabila
geholt.
Nach seinem Freispruch im Kriegsverbrecherprozess im vergangenen Juni war
er Anfang August triumphal in den Kongo zurückgekehrt. In der Hauptstadt
Kinshasa hatte er seine Kandidatur zu den Wahlen eingereicht. Doch unter
Verweis auf das Verfahren wegen Zeugenbeeinflussung hatte Kongos
Wahlkommission seine Bewerbung wenig später für unzulässig erklärt, und das
Verfassungsgericht bestätigte dies vergangene Woche.
Nach kongolesischem Recht kann man im Falle einer Verurteilung wegen
Korruption nicht zu einer Wahl antreten. Ob Zeugenbeeinflussung rechtlich
als Korruption gilt oder nicht, ist zwischen Bembas Anhängern und Gegnern
im Kongo umstritten. Aber es besteht jetzt keine Chance mehr, dass Bemba
noch auf die Kandidatenliste kommt.
Die Strafzumessung war weithin erwartet worden. Bembas Partei MLC
(Kongolesische Befreiungsbewegung) hatte sie schon im Vorfeld abgelehnt.
Kongos Regierung schwieg zufrieden; das Außenministerium in Kinshasa hatte
zuvor gedroht, aus dem Rom-Status des Internationalen Strafgerichtshofs
auszutreten, falls der Gerichtshof dem „Druck“ nachgebe, Entscheidungen zu
treffen, „die den Wahlprozess beeinflussen könnten“.
Bemba sagte, dass er nun bereit sei, einen anderen Oppositionskandidaten zu
unterstützen. Nur bei einer Einheitskandidatur hat Kongos Opposition im
Dezember eine Siegeschance gegen den von der Regierung designierten
Kabila-Nachfolger Emmanuel Ramazani Shadary.
Am Mittwoch soll Kongos Wahlkommission die endgültige Kandidatenliste für
die Präsidentschaftswahl verkünden. Es liegt dann an den verbliebenen
Oppositionskandidaten, wer von ihnen sich zurückzieht. Am 29. September
will Kongos Opposition geeint für freie und faire Wahlen demonstrieren.
Die meisten Oppositionellen glauben nicht daran, dass die Regierung freie
Wahlen ermöglichen wird. Die Nichtzulassung Bembas wird sie darin
bestärken.
17 Sep 2018
## AUTOREN
Dominic Johnson
## TAGS
Schwerpunkt Demokratische Republik Kongo
Jean-Pierre Bemba
Internationaler Strafgerichtshof
Kongo
Schwerpunkt Demokratische Republik Kongo
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