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# taz.de -- Autofahrerin verurteilt: Wenn Drängelei mal Folgen hat
> Weil sie eine radelnde Polizistin mit ihrem Auto abdrängte und leicht
> anfuhr, wird eine Frau zu einer Geldstrafe verurteilt.
Bild: Ähnliche Verfahren werden häufig eingestellt
Nach über drei Stunden Verhandlung steht die Strafe fest: Monika L. wird am
Freitag vom Amtsgericht Tiergarten zur Zahlung von 1.800 Euro verurteilt
und erhält zwei Monate Auto-Fahrverbot. Die Rentnerin hatte die Polizistin
Nadine H., die auf dem Rad fuhr, im November 2016 in Karow erst von der
Fahrbahn gedrängt und etwas später sogar leicht angefahren. Der
Strafbefehl, den Monika L. akzeptierte, lautet: Nötigung in Tateinheit mit
fahrlässiger Körperverletzung und Widerstand gegen eine
Vollstreckungsbeamte.
Die Verhandlung ist vor allem deshalb interessant, weil sie überhaupt
zustande kam – Fahrradfahrer*innen werden in Berlin täglich im
Straßenverkehr genötigt, die Verfahren aber oft eingestellt. So war es
zunächst auch in diesem Fall. Erst durch die Beschwerde der geschädigten
Polizistin und die Berichterstattung der Medien hat die
Generalstaatsanwaltschaft die [1][Wiederaufnahme des Verfahren veranlasst.]
Im November 2016 hatte Monika L. mit ihrem Opel Corsa zuerst die Polizistin
Nadine H., die auf ihrem Fahrrad unterwegs war, bei einem Überholmanöver
von der Straße gedrängt und sie aufgefordert den vorhandenen Radweg zu
nutzen. Bei einem zweiten Zusammentreffen einige Minuten später verweigerte
L. der Polizistin die Herausgabe von Autopapieren und Ausweis. Später gab
die Frau an, die Polizistin habe keine Uniform getragen und sich zu keiner
Zeit ausgewiesen.
Eine Uniform trug Nadine H. tatsächlich nicht: Sie war auf dem Weg zur
Arbeit, hatte sich aber nach dem ersten Vorfall selbst in den Dienst
versetzt. Ihren Polizeiausweis habe sie mehrmals gezeigt und fast die
gesamte Zeit auch in der Hand gehalten, sagte Nadine H. aus.
Zunächst blockierte die Polizistin mit ihrem Fahrrad die Weiterfahrt der
Rentnerin und informierte ihre Kolleg*innen. Als die Frau das Fahrrad
beiseite schob, stellte Nadine H. sich selbst vor die Motorhaube. Monika L.
fuhr trotzdem an und touchierte dabei die Schienbeine der Polizistin, ehe
diese den Fahrtweg frei machte.
Jetzt ist es zwar zu einer Verurteilung gekommen. Die meisten bedrängten
Fahrradfahrer*innen in Berlin besitzen jedoch weiterhin keinen
Dienstausweis der Polizei. Nötigungen im Straßenverkehr und Pöbeleien
bleiben auch für vorschriftsmäßig fahrende Radler*innen Alltag.
31 Aug 2018
## LINKS
[1] /Berliner-Justiz-und-die-Raeder/!5484349
## AUTOREN
Magnus Rust
## TAGS
Fahrrad
Straßenverkehr
Verurteilung
Radverkehr
Radschnellweg
Dirk Behrendt
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