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# taz.de -- Steuerliche Gleichstellung von Homo-Ehe: Splittingtarif rückwirken…
> Positive neue Entwicklung bei der Ehe für alle: Ein Gericht hat nun
> beschlossen, dass das Ehegatten-Splitting rückwirkend bei
> gleichgeschlechtlichen Paaren greift.
Bild: Am 1. Oktober 2017 trat das Gesetz in Kraft; am gleichen Tag heiratete da…
Hamburg dpa | Ein gleichgeschlechtliches Ehepaar führt seit 2001 eine
eingetragene Lebenspartnerschaft und wandelt sie nach der Einführung der
sogenannten Ehe für alle 2017 gesetzlich um. Danach begehrt das Ehepaar,
bei der Einkommensteuer zusammen veranlagt zu werden – und zwar rückwirkend
vom Jahr 2001 an. Der entsprechenden Klage der Eheleute hat der 1. Senat
des Finanzgerichts Hamburg (AZ: 1 K 92/18) mit Urteil vom 31. Juli 2018
stattgegeben. Gleichzeitig ließ das Gericht Revision zum Bundesfinanzhof
zu, wie es [1][am Montag in Hamburg mitteilte].
Nach der gesetzlichen Regelung sei der Tag der Begründung der
Lebenspartnerschaft – nach der Umwandlung in eine Ehe – für die Rechte und
Pflichten der Partner maßgeblich, führte das Gericht an. Weil die
Zusammenveranlagung für Ehepaare nach dem Splittingtarif in vielen Fällen
zu einer Verringerung der Steuerlast führe, hätten die Kläger dies
rückwirkend beantragt.
Das habe das Finanzamt abgelehnt, weil beide bis 2012 mit bestandskräftigen
Bescheiden jeweils einzeln zur Einkommensteuer herangezogen worden waren.
Dem folgte das Finanzgericht nicht. Nach der Umwandlung seien laut
Eheöffnungsgesetz die Lebenspartner so zu stellen, als ob sie am Tag der
Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten, erläuterte das
Gericht.
[2][Ehe für alle] bezeichnet die komplette Öffnung der Ehe für Schwule und
Lesben in Deutschland. Die Einführung der Ehe für homosexuelle Paare
beschloss der Bundestag mit 393 Stimmen bei 226 Gegenstimmen und vier
Enthaltungen am 30. Juni 2017. Das Gesetz trat am 1. Oktober 2017 in Kraft.
21 Aug 2018
## LINKS
[1] http://justiz.hamburg.de/finanzgericht/11544760/ehe-fuer-alle-splittingtari…
[2] /Ehe-fuer-alle-in-Deutschland/!5451467
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Steuern
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