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# taz.de -- Hilfestellung bei Ärger mit den Ämtern: Das Recht, sich zu beschw…
> Wenn man sich an der Bürokratie die Zähne ausbeißt: Kann man sich
> beschweren. Petitionsausschüsse schützen dieses Recht.
Bild: Manchmal hilft bei Behörden eine Übersetzungshilfe. Manchmal nur eine B…
Wohl kaum ein Bild wird so oft für die Wirrungen der Bürokratie verwendet
wie der Passierschein A 38 aus dem Film „Asterix erobert Rom“. In dem Haus,
das Verrückte macht, wie das Amtsgebäude heißt, müssen der Gallier und sein
Freund Obelix das Dokument beantragen. „Nur eine verwaltungstechnische
Formalität“, wie Asterix gelassen kommentiert.
Die Filmszene zeichnet dann aber ein Bild unverständlicher und
undurchdringbarer Bürokratie. Beim Zuschauen weckt das Erinnerungen an
eigene bürokratische Odysseen in überfüllten Berliner Bürger- und
Standesämtern, beim Versuch, ein Auto anzumelden oder sich schlicht eine
Geburtsurkunde ausstellen zu lassen. Zu bekannt ist der Frust, mit dem auch
Asterix von Schalter zu Schalter geschickt wird, wutschnaubend endlose
Treppen und Flure entlangjagt und doch nicht an das gewünschte Dokument
kommt.
Dabei soll Bürokratie die Menschen keineswegs in den Wahnsinn treiben. Im
Gegenteil, sie schützt vor der Willkür der Herrschenden, indem sie Ordnung
herrschen lässt. Sie organisiert und verwaltet die demokratische
Gesellschaft, die nach festen Regeln funktioniert.
Eine dieser Regeln sagt zum Beispiel, dass vor dem Gesetz alle Menschen
gleich seien und niemand aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Glaube
bevorzugt oder benachteiligt werden dürfe. Eine andere sagt, dass der Staat
jenen, die keine Arbeit haben, eine Grundsicherung biete. Und eine dritte,
dass man sich beschweren dürfe.
Ausgehend von einigen Grundrechten sind auf Tausenden Seiten Papier die
Gesetzestexte in Paragrafen und Artikeln, die Verbote und Verordnungen bis
ins Detail ausgeführt und kategorisiert. Und auf Papier würden sie bleiben,
gäbe es da nicht die ausführenden Arme der Verwaltung. Die Polizei muss
sich an dieselben Regeln halten, ob in Mitte, Spandau oder Rudow. Die
Grundsicherung für Arbeitslose ist nicht bloße Ethik, sondern
institutionalisiert und materialisiert im Arbeitsamt, seinen Bürogebäuden
und Sachbearbeiter*innen.
Doch im kalten Regelwerk der Bürokratie gefriert der Mensch zum
Aktenzeichen. Asterix bekommt das Gefühl, niemand erhöre sein Anliegen.
Alle Beamt*innen folgen stur den Richtlinien, die der Laie nicht
versteht. Seine Beschwerden prallen am System ab. Die Szene endet mit einem
Ausbruch des allzu Menschlichen, die Angestellten werden im
bürokratischen Wirrwarr selbst verrückt.
Was aber, wenn den Menschen der Berliner Verwaltung menschliche Dinge
passieren? Wenn sie einen Fehler beim Berechnen der Grundsicherung machen?
Oder einfach einen schlechten Tag haben und unfreundlich sind?
So, wie es eine Behörde für das Recht auf Grundsicherung gibt, so ist auch
das Recht auf Beschwerde institutionell geschützt. Mit dem
Petitionsausschuss verfügt das Land Berlin über ein Gremium, das das
Handeln der Verwaltung kontrolliert und jeder Beschwerde nachgeht.
Die Bürokratie hat für das Recht, sich zu beschweren – wie könnte es auch
anders sein? –, eine eigene Stelle für Beschwerden gegen sich selbst
geschaffen. Das ist konsequent, und es ist wichtig für die demokratische
Gesellschaft. Asterix hätte es gefreut.
Dieser Text ist Teil eines Schwerpunktes zum Thema Petitionsausschuss in
der Printausgabe der taz am Wochenende, Ausgabe Berlin, vom 1./2. September
2018 – am Kiosk oder als e-paper zu kaufen.
1 Sep 2018
## AUTOREN
Daniel Stoecker
## TAGS
Behörden
Grundrechte
Bürokratie
Petition
Behörden
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Beschwerdestelle Petitionsausschuss: Da kann man schon was machen
Manchmal könnte man an den Berliner Behörden verzweifeln. Das muss man aber
nicht. Denn da gibt es immer noch den Petitionsausschuss.
Beschwerdestelle für Bürger*innen: Ein sehr fleißiger Ausschuss
Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses kontrolliert die Arbeit der
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