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# taz.de -- Beschwerdestelle für Bürger*innen: Ein sehr fleißiger Ausschuss
> Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses kontrolliert die Arbeit der
> Berliner Behörden. 2017 wandten sich mehr als 1.500 Bürger*innen mit
> ihren Anliegen an ihn.
Bild: Fallschirmspringen aus dem Hochhaus? Der Petitionsauschuss prüft auch di…
Nicht alle wissen es, und doch hat jeder Mensch das Recht, sich mit einem
Anliegen an den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zu
wenden. Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz spielen dabei keine Rolle. Auch
die Gründe, sich an den Ausschuss zu wenden, können sehr unterschiedlich
sein: sei es die Verweigerung derAufenthaltsgenehmigung, eine Entscheidung
von Arbeits- oder Finanzämtern, Ärger über die Müllabfuhr oder schlechte
oder ungerechte Behandlung durch Busfahrer oder die Polizei.
Im vergangenen Jahr erhielt der Petitionsausschuss 1.571 solcher Eingaben,
46 mehr als noch im Vorjahr. Das berichtete der Vorsitzende des
Ausschusses, Kristian Ronneburg (Die Linke), bei der Vorstellung des
Abschlussberichts für das Jahr 2017 am Mittwoch.
In insgesamt 36 Sitzungen während des vergangenen Jahres wurden 1.799
Eingaben, einschließlich einiger Wiederaufnahmen früherer Fälle,
abschließend behandelt. Das sind über 200 bearbeitete Fälle mehr als noch
im Vorjahr.
„Wir sind schon ein sehr fleißiger Ausschuss“, erklärte Ronneburg sichtli…
zufrieden. Die meisten der bearbeiteten Petitionen fallen wie auch im
Vorjahr in die Kategorien Soziales (234) und Ausländerrecht (225), gefolgt
von Justiz (126), Verkehr (105) und Umwelt (102). Insgesamt konnte in mehr
als einem Viertel der Fälle den Anliegen der Bürger*innen ganz oder
zumindest in Teilen entsprochen werden. In weiteren 29 Prozent wurden
Auskünfte erteilt.
## Dank von Bürger*innen
Petitionen können immer dann eingereicht werden, wenn es sich um
Beschwerden bezüglich des Handelns oder getroffener Entscheidungen der
Berliner Behörden handelt. „Der Petitionsausschuss stellt eine
Kontrolle dar“, betonte der stellvertretende Vorsitzende Andreas Kugler
(SPD). Er bekomme daher auch regelmäßig Zuschriften, in denen Menschen sich
dafür bedankten, dass ihnen mit ihrem Anliegen endlich zugehört wurde.
Eine Petentin wandte sich an den Ausschuss, nachdem sie einen Hilfe
suchenden Mann in einem Parkhaus gefunden hatte und die Polizei trotz
mehrfacher Anrufe nicht erschienen war. Die Nachfrage des Ausschusses
führte zu einer Erklärung und einer Entschuldigung des Polizeipräsidenten.
Doch es gibt auch kuriose Fälle. „Aber auch solche werden ernsthaft von der
Senatsverwaltung beantwortet“, versicherte Ronneburg. So bat ein Petent um
Fallschirme in Hochhäusern, um im Fall eines Brandes auch aus den oberen
Fenstern springen zu können. Auch hier habe man sachlich unter Hinweis auf
Brandsicherheitsstandards, bauliche Gründe und die nötige Qualifikationen
einer abspringenden Person darlegen können, dass Fallschirme keine adäquate
Lösung wären, erläuterte Ronneburg.
13 Jun 2018
## AUTOREN
Daniel Stoecker
## TAGS
Petition
Behörden
Bürgerrechte
Behörden
Behörden
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