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# taz.de -- Nächtlicher Fluglärm in Fuhlsbüttel: Unsanfte Landungen
> Umweltverband BUND will verlängerte Nachtruhe am Flughafen Fuhlsbüttel
> durchsetzen. Rechtlich könne die Stadt das beschließen, die aber
> bestreitet das.
Bild: Gesundheitsgefährdend: Nächtliche Landeanfüge
Hamburg taz | Der BUND hat nachgezählt. Und kommt zu dem Schluss, dass der
Hamburger Flughafen noch lauter und gesundheitsgefährdender geworden ist.
589 verspätete Starts und Landungen haben die Umweltschützer im ersten
Halbjahr 2018 gezählt – fast 50 Prozent mehr als im Vorjahr mit 400
Verspätungen nach 23 Uhr.
„Es muss endlich wirkungsvoll eingegriffen werden“, fordert Martin Mosel
vom BUND-Arbeitskreis Luftverkehr: „Die Schutzbedürfnisse der Anwohner
müssen gewahrt werden.“ Notfalls müsse man sie vor Gericht einklagen, sagt
BUND-Chef Manfred Braasch: „Die Konfrontation wird möglicherweise nicht zu
vermeiden sein.“
Für den Helmut-Schmidt-Airport in Fuhlsbüttel gilt ein Nachtflugverbot
zwischen 23 und 6 Uhr. Wenn ein Flugzeug aus unvermeidbaren Gründen später
kommt, darf es mit einer Ausnahmegenehmigung noch bis 24 Uhr landen.
Im September vorigen Jahres hatte der BUND eine Volkspetition mit mehr als
15.000 Unterschriften für ein verschärftes Nachtflugverbot an die
Bürgerschaftskanzlei überreicht. Gefordert wird eine konsequente Nachtruhe
von 22 Uhr bis 6 Uhr an Werktagen und von 22 Uhr bis 8 Uhr an Sonn- und
Feiertagen.
## 100.000 Geschädigte
Wenn mindestens 100.000 Menschen im Hamburger Norden und im nördlichen
Speckgürtel ständig der Schlaf geraubt werde, sei dies in hohem Maße
gesundheitsgefährdend, hatte Braasch seinerzeit gemahnt: „Diese Belastungen
müssen ein Ende haben.“
Zum Jahresende aber hatte die Wirtschafts- und Verkehrsbehörde einen
Vorschlag der Fluglärmschutzkommission abgelehnt, nach dem verspätete
Flieger nur noch bis 23.30 Uhr auf dem Flughafen Fuhlsbüttel hätten landen
dürfen. Eine Änderung der Betriebsgenehmigung sei „rechtlich nicht
angezeigt“, erklärte Staatsrat Andreas Rieckhof (SPD). Das aber sei, sagt
Braasch jetzt, „zumindest fehlerhaft“.
Denn auch dem Umweltausschuss der Bürgerschaft hatte die Umweltbehörde am
24. Mai dieses Jahres erklärt, eine Einschränkung der Betriebszeiten sei
„aus rechtlichen Gründen nicht machbar“. Ausweislich des Wortprotokolls
sagte Staatsrat Michael Pollmann (Grüne): „Das kann man nicht machen.“
Könne man wohl, meint Braasch.
## Die Stadt könnte die Nachtflugregelung einschränken
Nach einer juristischen Expertise, die der BUND eingeholt hat, könne die
Stadt als Hauptanteilseigner am Flughafen jederzeit – sozusagen bei sich
selbst – beantragen, die Nachtregelung im Planfeststellungsbeschluss von
1999 einzuschränken. Maßgeblich dafür sei ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts von 2006 zum Berliner Flughafen Schönefeld.
Danach sei auf die Nachtruhe der Bevölkerung „in besonderem Maße Rücksicht
zu nehmen“.
Drauf hat der BUND jetzt in einem Schreiben an die Vorsitzende des
Umweltausschusses, Birgit Stöver (CDU), und die Fraktionsvorsitzenden von
SPD und Grünen, Dirk Kienscherf und Anjes Tjarks, hingewiesen. Eine Antwort
steht noch aus. Braasch rechnet mit einem förmlichen Beschluss im
Landesparlament Ende September. Sollte der gegen die Volkspetition
ausfallen, würden weitere Maßnahmen eingeleitet werden, ließ er schon mal
durchblicken.
In die rot-grüne Koalition im Rathaus setzt der BUND kein großes Vertrauen
mehr. Bei der Einreichung der Volkspetition vor neun Monaten hatten Tjarks
und der damalige SPD-Fraktionschef Andreas Dressel gesagt, dass die
Situation „nicht akzeptabel“ sei: „Das kann so nicht bleiben.“ „Seitd…
aber“, sagt Braasch nun, „haben sie sich um nichts gekümmert.“
9 Jul 2018
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
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