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# taz.de -- Bundeskabinett beschließt Brückenteilzeit: Die Rückkehr in Vollz…
> Raus aus der Teilzeitfalle: Die vom Kabinett beschlossene Brückenteilzeit
> soll Arbeitnehmer*innen ermöglichen, flexibler zwischen Vollzeit und
> Teilzeit zu wechseln.
Bild: Hubertus Heil, Arbeitsminister in Vollzeit, hat ein Gesetz zur Brückente…
Berlin epd | Vom kommenden Jahr an sollen Arbeitnehmer leichter zwischen
Teilzeit- und Vollzeitarbeit wechseln können als bisher. Das Bundeskabinett
beschloss am Mittwoch in Berlin den Gesetzentwurf zur sogenannten
Brückenteilzeit, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Anschluss
mitteilte. Wünsche von Beschäftigten nach flexibler Gestaltung der
Arbeitszeit sollen damit berücksichtigt werden, sagte Heil. Fast eine
Million Beschäftigte wollten ihre Arbeitszeit für eine Phase reduzieren,
ohne dabei in die sogenannte Teilzeitfalle zu tappen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmer, die für ein bis fünf Jahre
in Teilzeit gehen wollen, das Recht erhalten, in Vollzeit zurückzukehren.
Das gilt für Betriebe ab 45 Beschäftigte. Für Unternehmen mit bis zu 200
Mitarbeitern gilt die Regelung eingeschränkt. Dort soll nur jeweils eine
begrenzte Zahl von Beschäftigten gleichzeitig einen Antrag auf
Brückenteilzeit stellen können.
Union und SPD hatten die Einführung eines Rückkehrrechts in Vollzeit auf
Drängen der SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Einbringung ins
Kabinett hatte sich mehrfach verzögert. Ein Streitpunkt zwischen SPD und
Teilen der Union war, dass künftig die Arbeitgeber nachweisen sollen, dass
kein passender Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wenn sie einem
Beschäftigten die Rückkehr in Vollzeit verweigern wollen. Bisher ist es
umgekehrt. Die Arbeitgeberverbände lehnen die Beweislastumkehr ab.
Heil sagte, der Gesetzentwurf sehe vor, dass der Arbeitgeber die Gründe für
die Ablehnung einer Brückenteilzeit plausibel darlegen muss. Diese
Darlegungspflicht sei verankert, sagte er.
13 Jun 2018
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