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# taz.de -- SV Wilhelmshaven im Dauer-Rechtsstreit: Nach dem Urteil ist vor dem…
> Der SV Wilhemshaven hat wieder einen Prozess verloren: Das Landgericht
> Bremen urteilte, dass der Fußballverein sich nicht in die Regionalliga
> einklagen darf.
Bild: Ins Schwimmen geraten: Der SVW hat sich vom Zwangsabstieg 2014 nicht wied…
BREMEN taz | Nach elf Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen steht es
jetzt 2:3 gegen den SV Wilhelmshaven. Zweimal hat der Verein gewonnen,
dreimal verloren. Am Mittwoch setzte es erneut eine Niederlage gegen den
norddeutschen Fußballverband (NFV): Wilhelmshaven darf nicht per
richterlicher Anordnung in die vierte Liga aufsteigen.
Das urteilte das Landgericht Bremen am Mittwochmittag. Der Zwangsabstieg
des ehemaligen Regionalligisten im Jahr 2014 war zwar unrechtmäßig, aber
das geschehene Unrecht könne man nicht einfach durch einen Aufstieg wieder
gerade biegen. Doch genau auf diese Art des Schadenersatzes hatte der
Verein geklagt.
Obwohl der Bundesgerichtshof unlängst bestätigt hat, dass der SVW zu
Unrecht abgestiegen ist, kann der Klub nach Ansicht des Landgerichts nicht
einfach aus der siebten in die vierte Liga umgepflanzt werden. Eine
sogenannte Naturalrestitution sei zwar der Regelfall für Schadenersatz in
zivilrechtlichen Verfahren – jedoch nicht auf den Fußball übertragbar und
somit in diesem Fall unmöglich. Die Klage auf einen Wiederaufstieg war
formal zulässig, aber unbegründet, so Richter Ingo Behrens.
Der elfjährige Rechtsstreit zwischen dem SV Wilhelmshaven und dem
Norddeutschen Fußballverband geht auf ein Ereignis in der Saison 2006/07
zurück. Der SVW, damals noch Regionalligist, hatte den
italienisch-argentinischen Fußballspieler Sergio Sagarzazu verpflichtet.
Dessen argentinische Heimatvereine forderten gemäß Fifa-Regularien eine
Ausbildungsentschädigung in Höhe von 157.000 Euro aus Wilhelmshaven. Eine
Regelung, die kleine Vereine entlohnen soll, wenn sie Talente ausgebildet
haben, die dann bei großen Klubs Karriere machen.
Nun ist der SV Wilhelmshaven aber nicht gerade ein großer Klub und die
geforderte Summe für einen Regionalligisten existentiell. Also weigerte
sich der Verein zu zahlen und zog vor Gericht.
2014 folgte auf Druck der Fifa der Zwangsabstieg. Vor dem Landgericht
Bremen und dem internationalen Sportgerichtshof Cas scheiterte der
ehemalige Viertligist zwar mit Rechtsmitteln gegen den damaligen
NFV-Beschluss. Aber vor dem Oberlandesgericht und dem [1][Bundesgerichtshof
bekam er schließlich letztinstanzlich Recht]. Die Regularien des lokalen
Fußballverbands NFV seien zu schwammig für den verhängten Zwangsabstieg –
Fifa-Recht habe demnach keine Geltung, urteilten die Richter 2016,
Wilhelmshaven ist zu Unrecht abgestiegen.
Das Urteil kam leider reichlich zu spät, denn inzwischen war der Verein
nach Druck von der Fifa bereits aus der Liga geworfen worden. Der
Weltverband hatte damals, gewohnt großspurig, sogar dem Deutschen
Fußballbund (DFB) mit einem Ausschluss aus der WM-Qualifikation gedroht,
woraufhin der DFB nachgab und Wilhelmshaven absteigen musste – zum Ende des
Saison 2013/14. Es war ein Fall ins Bodenlose: Inzwischen dümpelt der
Verein im unteren Tabellendrittel der siebten Liga herum und hat gerade in
der Bezirksliga Weser-Ems II gegen den Vfl Stenum verloren – immerhin der
Klassenerhalt scheint derzeit gesichert.
Inzwischen ging es vor Gericht um die Frage, ob und welche Entschädigung
Wilhelmshaven eigentlich zusteht. Der Zwangsabstieg wurde mitten in der
Saison 2013/14 verhängt, als Wilhelmshaven auf einem Nicht-Abstiegsplatz
stand. Der SVW musste die Saison trotz Rausschmiss zu Ende spielen und
stieg letztlich auch sportlich ab. Der verhängte Zwangsabstieg sei eine
klare Wettbewerbsverzerrung gewesen, argumentieren die Wilhelmshavener nun
vor Gericht, die Spieler hätten nach Bekanntgabe nicht mehr das Maximum
herausgeholt. Der Klub müsse sich daher wieder in die Regionalliga
einklagen können. Der NFV hielt dagegen: Ach was, der Klub sei ja ohnehin
sportlich abgestiegen.
## Eine Frage der Beweislast
Richter Behrens gab dem NFV Recht: Die Beweislast liege beim Kläger. Der SV
Wilhelmshaven hätte belegen müssen, dass er ohne drohenden Zwangsabstieg
die Klasse gehalten hätte. Und weil das aufgrund der Komplexität einer
Fußballsaison unmöglich sei, könne man sich nicht in die Regionalliga
einklagen.
Nach dem Urteil vom Mittwoch schloss der SVW eine außergerichtliche
Einigung erneut aus – wie er es bereits bei der mündlichen Verhandlung im
Dezember verkündet hatte (taz berichtete).
Der NFV hingegen zeigte sich weiterhin aufgeschlossen hinsichtlich einer
Einigung: Man sei bereit, eine finanzielle Entschädigung in niedriger
sechsstelliger Höhe zu zahlen, so NFV-Präsident Eugen Gehlenborg.
Allerdings habe der SVW in außergerichtlichen Verhandlungen weiterhin auf
einen Betrag in Millionenhöhe beharrt. Nach dem letzten Urteil fühlt sich
der NFV bestätigt, sagte aber dennoch: „Wir wollen weiterhin dem Verein
helfen, auf die Beine zu kommen.“ Die Tür stehe für Gespräche immer offen,
so Gehlenborg.
## Der Kampf geht weiter
„Fakt ist, dass der NFV dem Verein böse mitgespielt hat“, sagte Harald
Naraschweski, Wilhelmshavens Anwalt, nach dem Urteil. Der NFV habe ein
Desaster angerichtet und „will sich nun mit einer Summe aus der Affäre
ziehen, die nicht annähernd den entstandenen Schaden deckt.“ Und natürlich
sei es möglich mit genügend Geld und einem Vorlauf von einem halben Jahr
wieder in der vierten Liga anzutreten, so Naraschewski. Das hatte er
bereits bei einem [2][mündlichen Gütetermin im vergangenen Dezember] klar
gesagt: „In einem Rechtsstreit will ich nur eine Instanz gewinnen: nämlich
die letzte.“
Entsprechend will sich der SVW weiter durch die Instanzen klagen und
kündigte an, in Berufung zu gehen. Der Kampf von Wilhelmshaven gegen Fifa,
DFB und den norddeutschen Fußballverband geht weiter. Nächste Instanz ist
dann erneut das Oberlandesgericht Bremen.
Aber eines hat die Klagefreudigkeit des SVW auf dem Weg durch die Instanzen
schon gezeigt: Es ist nicht aussichtslos, sich mit der Fifa und den
Verbänden anzulegen. Und so hofft der SV Wilhelmshaven auf das 3:3 vor dem
Oberlandesgericht und, da stimmt die Einschätzung von Anwalt Naraschewski,
vor Gericht gelten die gleichen Regeln wie auf dem Bolzer um die Ecke: Das
letzte Tor entscheidet.
26 Apr 2018
## LINKS
[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gerich…
[2] /Der-SV-Wilhelmshaven-will-zurueck/!5469801
## AUTOREN
Gareth Joswig
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