| # taz.de -- Ermittlungsverfahren gegen Blogger: Fakenews wohl nicht strafbar | |
| > Nach der erfundenen Story über einen Terroranschlag in Mannheim wurde die | |
| > Staatsanwaltschaft aktiv – wohl etwas voreilig. | |
| Bild: Mannheim – die Stadt, in der laut Blogger Prothmann, Terrorgefahr beste… | |
| Hardy Prothmann, der Herausgeber des [1][Rheinneckarblogs], muss sich keine | |
| großen Sorgen machen. Das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen | |
| „Störung des öffentlichen Friedens“ wird wohl ergeben, dass Prothmann sich | |
| nicht strafbar gemacht. | |
| Am Sonntag früh um 3.47 Uhr veröffentlichte der Rheinneckarblog den aktuell | |
| wirkenden Bericht „Massiver Terroranschlag in Mannheim“. Dort hieß es, | |
| fünfzig Dschihadisten hätten sich in Zweier-Teams in der Innenstadt unter | |
| Festbesucher gemischt und mit Macheten 136 Menschen getötet, darunter elf | |
| Polizisten. „Überall in den Straßen liegen leblose Körper auf dem Boden. In | |
| der Luft liegt der Geruch von Blut. Verletzte schreien oder betteln um | |
| Hilfe.“ Doch die Polizei habe schon einzelne „sichere Orte“ eingerichtet. | |
| Blog-Herausgeber Prothmann rechtfertigte die Veröffentlichung der | |
| „fiktionalen Story“, er habe damit eine Diskussion über Terrorgefahren in | |
| Mannheim erzwingen wollen. | |
| Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat am Mittwoch jedoch ein | |
| Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Sie hat den Anfangsverdacht, | |
| dass Prothmann gegen Paragraph 126 Absatz 2 des Strafgesetzbuches verstoßen | |
| habe. Danach macht sich strafbar, „wer in einer Weise, die geeignet ist, | |
| den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die | |
| Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe | |
| bevor.“ Gemeint ist etwa die Vortäuschung bevorstehender Morde oder | |
| Brandstiftungen. | |
| ## Aufklärung hinter Bezahlschranke | |
| Die Strafvorschrift spielte in der Praxis bisher keine große Rolle, erst | |
| recht nicht gegenüber Journalisten. Denn die Anforderungen sind recht hoch. | |
| So ist es demnach nur strafbar, wenn bevorstehende Taten vorgetäuscht | |
| werden, nicht bereits stattgefundene Verbrechen. Auch der Rheinneckarblog | |
| hat über ein Blutbad geschrieben, das angeblich bereits vier Stunden vorher | |
| stattgefunden hatte. Schon deshalb hat sich Prothmann nicht nach Paragraph | |
| 126 strafbar gemacht. | |
| Fraglich ist auch, ob der Blog überhaupt etwas „vorgetäuscht“ hat. Auf den | |
| ersten Blick liegt der Gedanke zwar nahe. Denn die Schilderung ist | |
| detailreich und im Stil eines Nachrichtentextes gehalten. Erst im Abspann | |
| wird erklärt, dass es sich hier um „einen wilden Mix von Fakten und | |
| Fiktion“ gehandelt habe. Doch dieser Abspann lag hinter einer | |
| Bezahlschranke, die man nur wegklicken konnte, wenn man sich zumindest | |
| registrierte. | |
| Und Prothmann räumt selbst ein, dass an jenem Sonntag von 10.000 Lesern | |
| kein einziger die (kostenlose) Registrierung genutzt hat. Allerdings | |
| deutete schon der letzte noch lesbare Satz vor der Bezahlschranke auf | |
| Fakenews hin. „Wenn Sie bis hierhin gelesen haben, hatten Sie den Eindruck, | |
| dass Sie gut informiert worden sind. Das sind Sie. Über mögliche | |
| Entwicklungen“. | |
| ## Polizei wurde verständigt | |
| Außerdem hatte der Blog im Artikel mehrere Namen verfremdet, um anzudeuten, | |
| dass der Text nicht in der realen Welt spielt. So wurde Baden-Württembergs | |
| Ministerpräsident als „Siegfried Kretschmann“ bezeichnet, obwohl er den | |
| Vornamen „Winfried“ trägt. Und der bekannte Mannheimer Platz „Tattersall… | |
| wurde zum „Tattersaal“ umbenannt. Auch wenn das sicher nicht alle Leser | |
| bemerkt haben, so dürfte Prothmann wohl kein Täuschungsvorsatz nachzuweisen | |
| sein. Ihm genügte die Empörung und die Aufmerksamkeit, die die Aktion | |
| anschließend auslöste. | |
| Letztlich war der erfundene Bericht ohnehin nicht „geeignet, den | |
| öffentlichen Frieden zu stören“. Prothmann hat ihn bewusst mitten in der | |
| Nacht veröffentlicht, wenn er eh kaum gelesen wird. Zudem hat Prothmann | |
| auch wenige Minuten nach der Veröffentlichung das Mannheimer Polizeirevier | |
| informiert – damit die Polizisten verunsicherte Bürger beruhigen können. | |
| Die Polizei twitterte denn auch, dass es sich hier nur um einen „erfundenen | |
| Text“ handele. Prothman baute den Polizei-Tweet um 5.56 h zwar | |
| perfiderweise als Beweis für eine staatliche Nachrichtensperre in den Text | |
| ein. Doch darunter schrieb er: „Polizei Mannheim reagiert sofort auf | |
| unseren Hinweis – die Story ist Gonzo, also Fakenews.“ | |
| Das Ermittlungsverfahren wird also wohl bald eingestellt werden. Dass es | |
| überhaupt eröffnet wurde, ist geradezu erstaunlich. | |
| 30 Mar 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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