# taz.de -- Trotz drohendem Todesurteil: Tunesier darf abgeschoben werden | |
> Ein islamistischer Gefährder darf abgeschoben werden, obwohl ihm in | |
> Tunesien womöglich ein Todesurteil droht. Grund sind „drohende | |
> terroristische Aktivitäten“. | |
Bild: Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen nach dem Terroranschlag auf das Bardo-Mu… | |
Leipzig epd | Ein islamistischer Gefährder aus Tunesien darf abgeschoben | |
werden, obwohl ihm in seinem Heimatland womöglich ein Todesurteil droht. | |
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig laut einer Mitteilung vom | |
Dienstag entschieden. Die tunesischen Behörden werfen dem Mann demnach vor, | |
im März 2015 an einem Terroranschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mit | |
mehreren Toten beteiligt gewesen zu sein. (AZ: BVerwG 1 VR 1.18) | |
Das Gericht könne nach Auskünften des Auswärtigen Amtes nicht ausschließen, | |
dass gegen den Mann in Tunesien ein Todesurteil oder eine lebenslange | |
Freiheitsstrafe verhängt werde, hieß es. Dass ein mögliches Todesurteil | |
auch vollstreckt werde, drohe dem Mann wegen eines „seit Jahren bestehenden | |
Moratoriums“ allerdings nicht, argumentierte das Gericht. Die tunesischen | |
Behörden hätten die Einhaltung dieses Moratoriums bestätigt. | |
Der betroffene Tunesier reiste nach Angaben des Gerichts erstmals 2003 und | |
dann erneut 2015 nach Deutschland ein. Nachdem die Behörden des | |
nordafrikanischen Landes ein Auslieferungsgesuch gestellt hatten, wurde der | |
Mann festgenommen. Am 1. August 2017 ordnete das hessische Innenministerium | |
wegen „drohender terroristischer Aktivitäten“ im Namen der Terrormiliz | |
„Islamischer Staat“ seine Abschiebung an. | |
Hiergegen richtete der Betroffene einen Eilantrag, den das | |
Bundesverwaltungsgericht am 19. September 2017 ablehnte. Zur Begründung | |
hieß es, es bestehe ein „beachtliches Risiko“, dass der Mann in Deutschland | |
einen Terroranschlag begehe. Als Bedingung für die Abschiebung legte das | |
Gericht den Angaben zufolge eine Zusicherung der tunesischen Regierung zur | |
möglichen Verringerung einer drohenden Strafe fest. | |
Daraufhin habe der tunesische Generalstaatsanwalt Ende Dezember 2017 eine | |
Erklärung „zur Umwandlung von Todesstrafen in lebenslange Freiheitsstrafen | |
und zur Möglichkeit der Verkürzung von Freiheitsstrafen durch Begnadigung“ | |
abgegeben, hieß es. Gegen die nach Ansicht des Gerichts daraufhin | |
rechtmäßige Abschiebung stellte der Mann erneut einen Eilantrag, den das | |
Bundesverwaltungsgericht nun abgelehnt hat. | |
27 Mar 2018 | |
## TAGS | |
Tunesien | |
Bardo Museum | |
Abschiebung | |
Asylpolitik | |
Schwerpunkt Flucht | |
Gefährder | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Asylpolitik in Deutschland: Deutlich weniger Abschiebungen | |
Im vergangenen Jahr wurden deutlich weniger Menschen aus Deutschland | |
abgeschoben. Ein Grund dafür ist auch ein Sondereffekt. | |
Abschiebung von Gefährdern: Neue Härte | |
36 Islamisten wurden zuletzt aus Deutschland abgeschoben – ein beachtlicher | |
Anstieg. Dieses Vorgehen ist juristisch heikel. |