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# taz.de -- Trotz drohendem Todesurteil: Tunesier darf abgeschoben werden
> Ein islamistischer Gefährder darf abgeschoben werden, obwohl ihm in
> Tunesien womöglich ein Todesurteil droht. Grund sind „drohende
> terroristische Aktivitäten“.
Bild: Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen nach dem Terroranschlag auf das Bardo-Mu…
Leipzig epd | Ein islamistischer Gefährder aus Tunesien darf abgeschoben
werden, obwohl ihm in seinem Heimatland womöglich ein Todesurteil droht.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig laut einer Mitteilung vom
Dienstag entschieden. Die tunesischen Behörden werfen dem Mann demnach vor,
im März 2015 an einem Terroranschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mit
mehreren Toten beteiligt gewesen zu sein. (AZ: BVerwG 1 VR 1.18)
Das Gericht könne nach Auskünften des Auswärtigen Amtes nicht ausschließen,
dass gegen den Mann in Tunesien ein Todesurteil oder eine lebenslange
Freiheitsstrafe verhängt werde, hieß es. Dass ein mögliches Todesurteil
auch vollstreckt werde, drohe dem Mann wegen eines „seit Jahren bestehenden
Moratoriums“ allerdings nicht, argumentierte das Gericht. Die tunesischen
Behörden hätten die Einhaltung dieses Moratoriums bestätigt.
Der betroffene Tunesier reiste nach Angaben des Gerichts erstmals 2003 und
dann erneut 2015 nach Deutschland ein. Nachdem die Behörden des
nordafrikanischen Landes ein Auslieferungsgesuch gestellt hatten, wurde der
Mann festgenommen. Am 1. August 2017 ordnete das hessische Innenministerium
wegen „drohender terroristischer Aktivitäten“ im Namen der Terrormiliz
„Islamischer Staat“ seine Abschiebung an.
Hiergegen richtete der Betroffene einen Eilantrag, den das
Bundesverwaltungsgericht am 19. September 2017 ablehnte. Zur Begründung
hieß es, es bestehe ein „beachtliches Risiko“, dass der Mann in Deutschland
einen Terroranschlag begehe. Als Bedingung für die Abschiebung legte das
Gericht den Angaben zufolge eine Zusicherung der tunesischen Regierung zur
möglichen Verringerung einer drohenden Strafe fest.
Daraufhin habe der tunesische Generalstaatsanwalt Ende Dezember 2017 eine
Erklärung „zur Umwandlung von Todesstrafen in lebenslange Freiheitsstrafen
und zur Möglichkeit der Verkürzung von Freiheitsstrafen durch Begnadigung“
abgegeben, hieß es. Gegen die nach Ansicht des Gerichts daraufhin
rechtmäßige Abschiebung stellte der Mann erneut einen Eilantrag, den das
Bundesverwaltungsgericht nun abgelehnt hat.
27 Mar 2018
## TAGS
Tunesien
Bardo Museum
Abschiebung
Asylpolitik
Schwerpunkt Flucht
Gefährder
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