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# taz.de -- Polnisch-irischer Justizstreit: High Court sagt „Nie“
> Polen forderte, dass Irland einen mutmaßlichen Drogenschmuggler
> ausliefert. Ein irisches Gericht weist das ab. Der Fall geht an den EuGH.
Bild: Nächste Instanz: der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
Dublin taz | Ein irisches Gericht hat die Auslieferung eines Polen gestoppt
und den Fall an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verwiesen.
Richterin Aileen Donnelly begründete die Entscheidung des Dubliner High
Court am Dienstag mit dem Verweis auf die „absichtliche, kalkulierte und
provokante Demontage der Unabhängigkeit der Justiz in Polen“.
Der polnische Staatsbürger Artur Celmer wird beschuldigt, Drogen
geschmuggelt zu haben. Der 31-Jährige wurde mit europäischem Haftbefehl
gesucht und im Mai 2017 in Irland festgenommen. Die „immensen legislativen
Veränderungen in Polens Rechtssystem“ stellten das gegenseitige Vertrauen
infrage, das die europäischen Haftbefehle untermauere, sagte Donnelly. Da
Polen die gemeinsamen europäischen Werte offenbar nicht länger akzeptiere,
müsse der Europäische Gerichtshof die Sache klären.
Bereits im April vorigen Jahres hatte der Verband der Richter in Irland,
eine Art Gewerkschaft, in einer öffentlichen Erklärung seine
„schwerwiegende Besorgnis“ über die polnische Justizreform ausgedrückt.
Rechtliche Folgen hatte diese Erklärung nicht. Das Urteil vom Dienstag ist
dagegen von anderem Kaliber. Mehr als 50 polnische Auslieferungsanträge
sind derzeit vor irischen Gerichten anhängig. Sie werden aufgrund des
Urteils vorerst auf Eis gelegt.
Der polnische Vizejustizminister Marcin Warchoł sagte, Irland verzögere
„die Bestrafung eines schwerkriminellen Drogen-Mafiosi, der in ganz Europa
gesucht“ werde. Er bezeichnete die irische Besorgnis über die polnischen
Justizreformen als heuchlerisch. Schließlich würden die Richter am höchsten
Gerichtshof in Irland vom Präsidenten auf Vorschlag der Regierung ernannt,
sagte er.
## Polen hat bis Dienstag Zeit zu handeln
„Es ist ein trauriger Tag für Polen“, meinte die Anwältin Kamila
Gasiuk-Pihowicz von der Oppositionspartei Nowoczesna. „Wir waren führend
bei der Demokratisierung in diesem Teil von Europa, aber nun müssen wir uns
schämen, von solchen Leuten regiert zu werden.“
Die EU-Kommission hatte im Dezember ein Strafverfahren gegen Polen
beantragt, weil Warschau die Unabhängigkeit der Justiz gefährde. Polen hat
bis kommenden Dienstag Zeit, zu handeln. Theoretisch könnte das
Strafverfahren zum Entzug von Stimmrechten auf EU-Ebene führen. Dazu wird
es nicht kommen, weil Ungarn, wo es um die Unabhängigkeit der Justiz noch
schlechter bestellt ist, Polen unterstützt, weshalb die notwendige
Einstimmigkeit nicht zustande kommt.
Problematischer für Polen dürfte die Überprüfung des Falls durch den
Europäischen Gerichtshof sein, da man dessen Urteil nicht ignorieren
könnte. Sollten die Richter Donnellys Einschätzung teilen, würde das
bedeuten, dass Polen offen gegen EU-Recht verstößt. Dann wären Sanktionen
fällig. Der Juraprofessor Marcin Matczak von der Universität Warschau
sagte: „Ich hoffe, der Celmer-Fall wird das Ende der Demontage der
Rechtsstaatlichkeit in Polen einläuten.“
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## AUTOREN
Ralf Sotscheck
## TAGS
Polen
Irland
Auslieferung
Europäischer Gerichtshof
Polen
Polen
Polen
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