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# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Bewertungsportal muss Ärztin lösch…
> Auf Jameda können Patienten Ärzte und „Heilberufler“ mit Schulnoten
> bewerten. Eine Hautärztin klagte gegen ihre schlechte Note. Ihr Profil
> soll nun gelöscht werden.
Bild: Unfaires Premium-Modell: Jameda muss das Profil einer schlecht bewerteten…
Karlsruhe afp | Das Online-Bewertungsportal Jameda muss eine klagende
Ärztin auf deren Wunsch löschen. Das Portal sei kein „neutraler
Informationsmittler“ mehr, weil zahlende Ärzte in einem „Premium-Paket“ …
dem Portal ohne Konkurrenz in deren Umgebung angezeigt werden, wie der
Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten
Urteil entschied. Demnach sind Bewertungsportale von Ärzten durch Patienten
bei neutraler Darstellung aber weiter möglich.
Im konkreten Fall verlangt eine Kölner Hautärztin von dem Bewertungsportal
Jameda, ihr Profil komplett zu löschen. Anlass waren mehrere schlechte
Bewertungen, deren Beanstandung durch die Ärztin erst nach Einschaltung
eines Anwalts zur Löschung führte. Ihre Gesamtnote stieg danach von 4,7 auf
1,5.
Der BGH entschied nun in der Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten
der Ärztin und der Informationsfreiheit von Jameda zugunsten der Klägerin:
Weil die Portalbetreiber bei zahlenden „Premium“-Kunden keine
konkurrierenden Ärzte anzeigten, nehme das ihre Rolle als neutraler
Informationsmittler zurück. So könnten sie sich auch nicht mehr auf ihre
Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit berufen. In solchen
Fällen überwiege das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der
Klägerin und ihrem „schutzwürdigen Interesse“, auf dem Bewertungsportal
nicht gespeichert und angezeigt zu werden.
Auf Jameda könne Patienten etwa 275.000 Ärzte und „andere Heilberufler“ m…
Schulnoten bewerten. Nun muss das Portal entweder sein Geschäftsmodell
ändern oder Ärzte auf deren Wunsch löschen.
20 Feb 2018
## TAGS
Ärzte
Bewertungsportal
Bundesgerichtshof
Schwerpunkt Paragraf 219a
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