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# taz.de -- Bundestagsantrag gegen Antisemitismus: Nur die Linke spielt nicht m…
> Der Bundestag fordert einen Beauftragten für Antisemitismus von der
> Regierung. Die Linke enthält sich bei dem Antrag von Union, SPD, Grüne
> und FDP.
Bild: Zustimmung ohne Die Linke: Abstimmung im Bundestag
Berlin epd | Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag die
Berufung eines unabhängigen Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung
gefordert. Im Parlament wurde ein gemeinsamer Antrag von Union, SPD, FDP
und Grünen verabschiedet, der die Einrichtung dieser Stelle und weitere
Maßnahmen zur Bekämpfung von Judenhass verlangt. Auch die AfD stimmte für
den Antrag. Die Linkspartei enthielt sich. Zuvor hatte die Partei
kritisiert, dass sie [1][nicht an dem Antrag mitarbeiten durfte].
Die Berufung eines Antisemitismusbeauftragten war eine der wesentlichen
Empfehlungen der vom Bundestag eingesetzten Expertenkommission
Antisemitismus, die im vergangenen Jahr ihren Abschlussbericht vorgelegt
hatte. Der Beauftragte soll dem Antrag zufolge ressortübergreifend
Maßnahmen der Bundesregierung gegen Judenhass koordinieren sowie
Ansprechpartner für jüdische Gemeinden, Zivilgesellschaft und Bundesländer
sein.
Die Festlegung auf eine Ansiedlung des Beauftragten im
Bundesinnenministerium aus einer ursprünglichen Antragsfassung aus der
Unionsfraktion findet sich im verabschiedeten Dokument nicht mehr. Die SPD
plädiert dafür, dass der Beauftragte seinen Sitz im Kanzleramt hat.
In dem Antrag wird zudem eine umfassendere Förderung von Projekten gegen
Antisemitismus verlangt und eine Überprüfung des Straf- und
Versammlungsrechts gefordert, um „wirksam“ gegen das Verbrennen der
israelischen Flagge vorgehen zu können. Solche Fahnenverbrennungen, die es
im Dezember auf einer Demonstrationen in Berlin gegeben hatte, werden in
dem Antrag verurteilt. Es seien nicht einfach Flaggen eines ausländischen
Staates, betonte der Vorsitzende der Unionsfraktion, Volker Kauder (CDU).
„Die Flagge Israels hat hier eine besondere Bedeutung“, sagte er.
Antisemitismus in Form pauschaler Israelkritik wird auch am Beispiel von
Aufrufen zum Boykott israelischer Waren verurteilt. Zudem fordert der
Antrag die Bundesländer auf, antisemitische Aufstachelungen als „besonders
schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ bei möglichen Abschiebungen zu
werten.
18 Jan 2018
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[1] /Streit-ueber-Antisemitismusbeauftragten/!5478341
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