| # taz.de -- Rassismusvorwürfe an der Uni Leipzig: Rechter Juraprofessor darf b… | |
| > Der Juraprofessor Thomas Rauscher fällt immer wieder mit rassistischen | |
| > Äußerungen auf. Laut sächsischer Regierung kann er nicht aus dem Dienst | |
| > entfernt werden. | |
| Bild: Studierende protestieren in Leipzig gegen den Juraprofessor Thomas Rausch… | |
| Dresden/Leipzig epd | Der mit Rassismusvorwürfen konfrontierte Leipziger | |
| Juraprofessor Thomas Rauscher muss dem sächsischen Wissenschaftsministerium | |
| zufolge keine dienstrechtlichen Konsequenzen fürchten. Es gebe „keine | |
| Handhabe, um gegen ihn dienstrechtliche Schritte einzuleiten“, bestätigte | |
| das Ministerium am Freitag in Dresden entsprechende Zeitungsberichte. | |
| Rauschers Äußerungen seien „vom grundgesetzlich geschützten Recht auf | |
| Meinungsfreiheit gedeckt“, er habe als Privatperson getwittert. | |
| Der 62-jährige Rauscher, der seit 1993 Professor an der Universität Leipzig | |
| ist, war wegen Äußerungen auf seinem privaten Konto im | |
| Kurznachrichtendienst Twitter [1][in die Kritik geraten]. | |
| Darin hatte er unter anderem einen Artikel über Rechtsextremismus mit den | |
| Worten kommentiert: „Polen: ‚Ein weißes Europa brüderlicher Nationen.‘ … | |
| mich ist das ein wunderbares Ziel!“. Zudem äußerte sich Rauscher abfällig | |
| über „Afrikaner und Araber“. | |
| In die Bewertung seien auch Experten des Justizministeriums einbezogen | |
| worden, erklärte das sächsische Wissenschaftsministerium. „Wir bewegen uns | |
| auf einem schwierigen juristischen Feld“, hieß es. Es gelte die | |
| Wissenschaftsfreiheit und das Recht auf Meinungsfreiheit. | |
| Der Professor habe seine Dienstpflichten nicht verletzt. Allerdings sollte | |
| „eine Kritik auch in der direkten Auseinandersetzung mit Professor Rauscher | |
| geäußert werden, so wie es die Studierenden bereits deutlich gemacht | |
| haben“. | |
| 8 Dec 2017 | |
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