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# taz.de -- „Lasermann“-Prozess in Frankfurt: „Ich meide die Stelle bis h…
> 25 Jahre nach dem Mord an einer Garderobenfrau sagen Zeugen vor Gericht
> gegen den rechtsextremen „Lasermann“ John Ausonius aus.
Bild: Der als „Lasermann“ bekanntgewordene John Ausonius vor dem Frankfurte…
Frankfurt/M. taz | Der Zeuge B. stützt sich beim Weg zum Zeugenstuhl auf
einen Stock. Der 83-Jährige spricht mit leiser Stimme. Doch seine
Erinnerung an die Nacht auf den 23. Februar 1992 ist präzise.
Damals hörte B. den Schuss, mit dem im Frankfurter Westend die
Garderobenfrau Blanka Zmigrot ermordet wurde. „Ich war geschockt, ich meide
diese Stelle bis heute“, sagt B. vor dem Frankfurter Landgericht. Seine
Aussage ermöglicht die Rekonstruktion des Tatverlaufs: Er war zu Fuß
unterwegs, das spätere Opfer überholte ihn schnellen Schrittes, Sekunden
später folgte ein Radfahrer. Dann fällt ein Schuss. Das Bild vom Tatort ist
dem Zeugen bis heute gegenwärtig. Da liegt die Frau in ihrem Blut, der
Radfahrer nimmt ihre Handtasche und radelt davon.
Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Der Radfahrer war John Ausonius,
der sogenannte „Lasermann.“ Wenige Tage vor dem Mord hatte er die
Garderobenfrau beschuldigt, seinen Casio-Rechner gestohlen zu haben, in dem
wohl wichtige Daten über seine Auslandskonten gespeichert waren. Ausonius,
der in Schweden kurz zuvor elf Männer mit Migrationshintergrund
niedergeschossen und einen von ihnen getötet hatte, muss sich deshalb vor
dem Frankfurter Landgericht verantworten. In Schweden ist er längst zu
lebenslanger Haft verurteilt, die gleiche Strafe droht ihm jetzt auch in
Deutschland.
„Einen Raubmord auf offener Straße hatte es in Frankfurt bis dahin nicht
gegeben“, berichtet am Dienstag der inzwischen pensionierte Kripo-Beamte
Joachim R. Wegen des Medienrummels habe die Polizei damals fieberhaft
ermittelt, zunächst aber ohne Erfolg. Erst als die schwedische Polizei
Ausonius wegen der Taten in Schweden festnahm, fielen den Ermittlern in
Deutschland Parallelen auf. Ausonius war zur Tatzeit in Frankfurt, er besaß
eine in Deutschland verbotene Waffe des ungewöhnlichen Kalibers 6,35
Millimeter und die gleiche Munition, mit der der Mord in Frankfurt begangen
worden war.
## Spätestens seit Mai 1993 galt Ausonius als tatverdächtig
Spätestens seit Mai 1993 galt Ausonius auch für den Frankfurter Mord als
dringend tatverdächtig. Die schwedische Polizei vernahm ihn mit einem
Fragenkatalog der deutschen KollegInnen. Ausonius machte damals
ausführliche Aussagen, doch als am Dienstag die Vorsitzende Richterin den
Zeugen dazu befragen will, unterbricht Verteidiger Joachim Bremer. Sein
Mandant sei damals nicht angemessen belehrt worden, sagt er. Als
Beschuldigter hätte er zu den Vorwürfen schweigen dürfen. Deshalb dürfe das
Gericht diese Vernehmung nicht ins Verfahren einbringen. Über diesen Antrag
will die Strafkammer später entscheiden.
Zum Prozessauftakt hatte Bremer sogar die Einstellung des Verfahrens wegen
„rechtswidriger Verfahrensverzögerung“ verlangt – immerhin gilt sein Man…
seit 1993 als Beschuldigter, aber erst jetzt wird ihm der Prozess gemacht.
Den Antrag wies die Kammer am Dienstag zwar zurück, sie ließ aber erkennen,
dass sie die Argumentation für „nachvollziehbar“ hält. Falls nach einem
Urteil wegen Mordes über eine vorzeitige Haftentscheidung entschieden
werde, könne die überlange Dauer der Ermittlungen berücksichtigt werden.
20 Dec 2017
## AUTOREN
Christoph Schmidt-Lunau
## TAGS
Landgericht Frankfurt
Mord
Rechtsterrorismus
Schwerpunkt Rassismus
Schwerpunkt Rechter Terror
Frankfurt
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