Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil gegen Neonazis in Finnland: Aus für den nordischen Widersta…
> Ein Gericht in Finnland verbietet die „Nordische Widerstandsbewegung“.
> Die Truppe sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Bild: Auch in Schweden, wie hier in Göteborg, treibt die Nordische Widerstands…
Stockholm taz | Die Neonaziorganisation „Nordische Widerstandsbewegung“
(NMR) ist am Donnerstag in Finnland gerichtlich verboten worden. Das
Gericht in Tampere, das diese Entscheidung auf der Grundlage des finnischen
Vereinigungsrechts traf, begründete das Verbot mit der Hassrhetorik und dem
Gebrauchs sowie der Rechtfertigung von Gewalt durch diese Organisation.
Die NMR sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, der nur
durch ein Verbot begegnet werden könne. Gleichzeitig wurden auch eine
Publikation und ein Onlineshop der Neonazis verboten.
Die MNR gilt als die derzeit gewalttätigste skandinavische Neonazigruppe.
Hauptsächlich in Schweden aktiv, fordert die 1997 gegründete Organisation
ihre Mitglieder auf, sich auf den bewaffneten Kampf vorzubereiten. Ihr Ziel
ist eine „nationalsozialistische Revolution“.
Bei Demonstrationen konnte sie zuletzt bis zu 500 TeilnehmerInnen
mobilisieren. Nach einer Zusammenstellung der antirassistischen Stiftung
„Expo“ sind rund die Hälfte ihrer aktiven Mitglieder wegen Gewaltttaten und
anderer krimineller Handlungen vorbestraft.
## „Bei so gut wie allen kommt es zu Gewalttätigkeiten“
In Finnland gibt es die Organisation seit 2008 und sie hat ihre Aktivitäten
in den letzten Jahren intensiviert. „Bei so gut wie allen kommt es zu
Gewalttätigkeiten“, sagt Mikael Brunila, Autor und Experte der dortigen
rechtsradikalen Szene.
Bei einer solchen Veranstaltung in Helsinki war im September letzten Jahres
der 28-jährige Jimi Karttunen von einem Neonazi schwer misshandelt worden.
Er war acht Tage darauf in einem Krankenhaus [1][an seinen Verletzungen
gestorben].
Der Täter war im Dezember zu einer Haftstrafe von zwei Jahren wegen
schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Das Gericht in der ersten
Instanz sah einen Zusammenhang mit der Todesfolge nicht als zweifelsfrei
erwiesen hat, ein Berufungsverfahren ist noch anhängig.
Die brutale Tat führte zur Forderung nach einem härteren Vorgehen gegen
diese Gruppe und löste letztendlich das von der Polizei im Frühjahr
gerichtlich beantragte und nun erlassene NMR-Verbot aus.
## Klares Signal gegen Rechts
Ein Polizeisprecher begrüßte die Entscheidung als „klares Signal, dass
gewalttätige und rassistische Organisationen bei uns nichts verloren
haben“. Vereinigungsverbote seien höchst selten in Finnland, betont der
Zivilrechtsprofessor Heikki Halila, das letzte gab es in den 1970er Jahren
und sie seien nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe möglich.
Das sei im jetzigen Fall gegeben: „Das kam nicht überraschend.“
NMR-Vertreter versuchten im Gerichtsverfahren ausdrücklich sich von
Gewaltaten, zu distanzieren. Dem Gericht erschien das aber nicht
glaubwürdig.
Abgesehen davon, dass die Organisation gegen die Entscheidung Berufung
einlegen kann, dürfte sie vermutlich versuchen das Verbot zu umgehen: Für
Mittwoch kommender Woche kündigte sie einen „Freiheitsmarsch“ in Helsinki
gegen den Gerichtsbeschluss an. Als Organisator fungiert eine „Gruppe
finnischer Nationalsozialisten“.
30 Nov 2017
## LINKS
[1] /!5338937/
## AUTOREN
Reinhard Wolff
## TAGS
Finnland
Schwerpunkt Neonazis
Helsinki
Finnland
Rechtspopulismus
Finnland
## ARTIKEL ZUM THEMA
Tote und Verletzte an Schule: Finnland trauert nach Gewalttat
An einer finnischen Schule ist eine Frau getötet worden, zehn Personen
wurden verletzt – mutmaßlich von einem Schüler. Zuvor gab es ähnliche
Fälle.
Rechtspopulismus in Schweden: Der Dammbruch
Vor der Parlamentswahl bestimmen Themen der Rechtspopulisten die
öffentliche Debatte. Die können sich so positiv besetzten Fragen widmen.
Kommunalwahlen in Finnland: Schlappe für Rechtspopulisten
Die Grünen konnten ihr Ergebnis um fast 50 Prozent steigern. Die „Wahren
Finnen“ dagegen halbierten sich gegenüber der Parlamentswahl 2015.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.