| # taz.de -- Anschlag auf Flüchtlingsheim: Bewährungsstrafe für Brandanschlag | |
| > Weil er ein Flüchtlingsheim in Brand setzte, wurde ein 21-Jähriger zu | |
| > zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Auch gegen seinen Vater läuft | |
| > ein Verfahren. | |
| Bild: Die Kriegstraumata der Opfer waren dem Täter egal: beschädigtes Fenster… | |
| Potsdam/Jüterbog epd | Nach einem Brandanschlag auf eine | |
| Flüchtlingsunterkunft in Jüterbog ist ein 21-Jähriger wegen versuchten | |
| Mordes, versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung zu zwei | |
| Jahren Haft verurteilt worden. Die Jugendstrafe wurde auf fünf Jahre zur | |
| Bewährung ausgesetzt. Der Mann, der bereits neun Monate in | |
| Untersuchungshaft verbracht hat, müsse zudem 200 Stunden gemeinnützige | |
| Arbeit „vorzugsweise in der Flüchtlingshilfe“ leisten, sagte der | |
| vorsitzende Richter Jörg Tiemann bei der Urteilsverkündung am Donnerstag am | |
| Landgericht Potsdam. (Az.: 22 KLs 16/17) | |
| Die Idee zu dem Anschlag sei vom rechtsextremen Vater des Täters gekommen, | |
| der seinen Sohn zunächst zu einer Tankstelle geschickt habe, um Benzin zu | |
| kaufen, und dann die beiden Molotow-Cocktails für den Anschlag angefertigt | |
| habe, sagte Tiemann in der Urteilsbegründung. Der Sohn, der bereits seit | |
| 2013 als Teilnehmer von NPD-Demonstrationen bei der Polizei bekannt gewesen | |
| sei, habe die Tat gemeinsam mit einem weiteren jungen Mann sowohl aus | |
| „dumpfem Ausländerhass“ als auch aus dem Wunsch begangen, den Vater zu | |
| beeindrucken und von ihm anerkannt zu werden. | |
| Bei dem Anschlag auf eine Unterkunft alleinreisender minderjähriger | |
| Flüchtlinge im Oktober 2016 entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 1.500 | |
| Euro, Menschen kamen nicht zu Schaden. Einer der beiden gegen die | |
| Unterkunft geworfenen Brandsätze setzte eine Gardine in Brand, das Feuer | |
| konnte schnell unter Kontrolle gebracht werden. In dem Flüchtlingsheim | |
| lebten zur Zeit des Anschlags 20 junge Flüchtlinge. Dass die Bewohner | |
| ausnahmslos durch Kriegserfahrungen traumatisiert gewesen seien und der | |
| Anschlag bei ihnen Erinnerungen an Kriegserlebnisse wecken würde, sei „dem | |
| Angeklagten gänzlich egal“ gewesen, betonte Tiemann. | |
| Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert, die | |
| Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Der 21-Jährige hatte zunächst | |
| angegeben, die Tat alleine begangen zu haben. Im Verlauf des Verfahrens | |
| waren jedoch ein 19-jähriger mutmaßlicher Mittäter und der Vater des | |
| 21-Jährigen als möglicher Anstifter in den Blick gerückt. Gegen beide | |
| laufen eigene Verfahren, der Vater sitzt seit einigen Wochen in | |
| Untersuchungshaft. | |
| 23 Nov 2017 | |
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