# taz.de -- Anschlag auf Flüchtlingsheim: Bewährungsstrafe für Brandanschlag | |
> Weil er ein Flüchtlingsheim in Brand setzte, wurde ein 21-Jähriger zu | |
> zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Auch gegen seinen Vater läuft | |
> ein Verfahren. | |
Bild: Die Kriegstraumata der Opfer waren dem Täter egal: beschädigtes Fenster… | |
Potsdam/Jüterbog epd | Nach einem Brandanschlag auf eine | |
Flüchtlingsunterkunft in Jüterbog ist ein 21-Jähriger wegen versuchten | |
Mordes, versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung zu zwei | |
Jahren Haft verurteilt worden. Die Jugendstrafe wurde auf fünf Jahre zur | |
Bewährung ausgesetzt. Der Mann, der bereits neun Monate in | |
Untersuchungshaft verbracht hat, müsse zudem 200 Stunden gemeinnützige | |
Arbeit „vorzugsweise in der Flüchtlingshilfe“ leisten, sagte der | |
vorsitzende Richter Jörg Tiemann bei der Urteilsverkündung am Donnerstag am | |
Landgericht Potsdam. (Az.: 22 KLs 16/17) | |
Die Idee zu dem Anschlag sei vom rechtsextremen Vater des Täters gekommen, | |
der seinen Sohn zunächst zu einer Tankstelle geschickt habe, um Benzin zu | |
kaufen, und dann die beiden Molotow-Cocktails für den Anschlag angefertigt | |
habe, sagte Tiemann in der Urteilsbegründung. Der Sohn, der bereits seit | |
2013 als Teilnehmer von NPD-Demonstrationen bei der Polizei bekannt gewesen | |
sei, habe die Tat gemeinsam mit einem weiteren jungen Mann sowohl aus | |
„dumpfem Ausländerhass“ als auch aus dem Wunsch begangen, den Vater zu | |
beeindrucken und von ihm anerkannt zu werden. | |
Bei dem Anschlag auf eine Unterkunft alleinreisender minderjähriger | |
Flüchtlinge im Oktober 2016 entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 1.500 | |
Euro, Menschen kamen nicht zu Schaden. Einer der beiden gegen die | |
Unterkunft geworfenen Brandsätze setzte eine Gardine in Brand, das Feuer | |
konnte schnell unter Kontrolle gebracht werden. In dem Flüchtlingsheim | |
lebten zur Zeit des Anschlags 20 junge Flüchtlinge. Dass die Bewohner | |
ausnahmslos durch Kriegserfahrungen traumatisiert gewesen seien und der | |
Anschlag bei ihnen Erinnerungen an Kriegserlebnisse wecken würde, sei „dem | |
Angeklagten gänzlich egal“ gewesen, betonte Tiemann. | |
Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert, die | |
Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Der 21-Jährige hatte zunächst | |
angegeben, die Tat alleine begangen zu haben. Im Verlauf des Verfahrens | |
waren jedoch ein 19-jähriger mutmaßlicher Mittäter und der Vater des | |
21-Jährigen als möglicher Anstifter in den Blick gerückt. Gegen beide | |
laufen eigene Verfahren, der Vater sitzt seit einigen Wochen in | |
Untersuchungshaft. | |
23 Nov 2017 | |
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