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# taz.de -- Erbschaftsteuer in Deutschland: Bayern gehen Sonderweg
> Die CSU protegiert Firmenerben im Freistaat, so gut es geht. Dass die
> Empörung im Rest der Republik groß ist, stört Finanzminister Söder kaum.
Bild: Die bayrische Erbschaftsteuer schmeckt den Bierbrauern und ihrem Nachwuchs
Der Streit zwischen den Bayern und den restlichen Bundesländern schwelt
schon länger. Startpunkt war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es
befand im Dezember 2014, dass die Besteuerung von Firmenerben überarbeitet
werden muss. Bis dahin konnten sogar Milliarden völlig steuerfrei vererbt
werden, wenn das Unternehmen sieben Jahre fortgeführt wurde und die
Arbeitsplätze erhalten blieben.
Bis Ende Juni 2016 hatten Länder und Bund Zeit, sich auf ein neues Gesetz
zu einigen. Doch diese Frist verstrich ergebnislos, weil sich die CSU gegen
jeden Kompromiss stemmte. Schließlich griffen die Verfassungsrichter erneut
ein und drohten im Juli 2016 an, dass sie sich nach der Sommerpause wieder
mit der Erbschaftsteuer befassen würden. Übersetzt: Wenn der Staat nicht
handle, werde das Gericht die Steuerbegünstigung für Betriebserben ganz
streichen oder durch eine eigene Übergangsregel ersetzen.
Der Hieb des Verfassungsgerichts saß: Plötzlich kam es doch noch zu einem
Kompromiss, der im Oktober 2016 vom Bundesrat gebilligt wurde – mit den
Stimmen der Bayern. Neuerdings gilt eine Höchstgrenze von 26 Millionen
Euro. Bis zu dieser Summe lässt sich ein Betrieb weiter völlig steuerfrei
übertragen, wenn er sieben Jahre fortgeführt wird. Ist das Unternehmen
jedoch mehr wert, hat der Erbe nun zwei Möglichkeiten. Variante A: Er legt
sein Privatvermögen offen, das dann bis zu 50 Prozent herangezogen werden
kann, um die Erbschaftsteuer zu begleichen. Variante B: Der Firmenerbe
entscheidet sich für einen Abschlag. Die Steuer steigt dann sukzessive an,
bis bei 90 Millionen die Nulllinie erreicht ist und gar kein Steuerrabatt
mehr gewährt wird.
Mit diesem Kompromiss vom Oktober 2016 war der Streit mit der CSU jedoch
nicht vorbei, sondern verlagerte sich eine Ebene tiefer. Jetzt geht es
nicht mehr um den Gesetzestext, sondern um die Vorschriften für die
Finanzbeamten, wie sie die neue Erbschaftsteuer konkret anzuwenden haben.
Diese Erlasse werden von den Ländern einzeln beschlossen, aber immer
miteinander abgestimmt. Doch diesmal will Bayern seine Finanzbeamten
gesondert instruieren. Schon im Juli hatte das Bundesfinanzministerium
mitgeteilt, dass dies „ein einmaliger Vorgang“ sei.
## Die Erbschaftssteuern machen nur ein Prozent aus
Die Bayern lassen sich jedoch nicht beirren. Am Donnerstag konterte Bayerns
Finanzminister Markus Söder (CSU), dass die Erbschaftsteuer eine reine
Ländersteuer sei. Also sei auch jedes Land selbst für den Vollzug
verantwortlich. „Bayern will eine Gesetzesanwendung, wie sie Wortlaut und
Geist des Gesetzes entspricht“, sagte Söder. Der Freistaat stehe zu dem
Kompromiss zum Erbschaftsteuerrecht: „Aber wir wollen keine Belastung der
Familienunternehmen durch die Hintertür.“
Die anderen Länderfinanzminister sind alarmiert, weil der neue Kompromiss
bei der Erbschaftsteuer im Detail extrem kompliziert ist und oft mehrere
Deutungen zulässt. Es ist abzusehen, dass die Bayern das Gesetz stets so
interpretieren, dass ihre Firmenerben möglichst wenig Steuern zahlen
müssen.
Im Jahr 2016 wurde ein Vermögen von insgesamt 108,8 Milliarden Euro vererbt
oder verschenkt. An Steuern fielen dafür 6,8 Milliarden Euro an. Die
Erbschaftsteuern machen damit nur 1 Prozent aller gezahlten Steuern aus.
8 Sep 2017
## AUTOREN
Ulrike Herrmann
## TAGS
Schwerpunkt Bundestagswahl 2025
Bayern
Vermögen
Markus Söder
Erbe
Lesestück Meinung und Analyse
Erbschaftsteuer
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