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# taz.de -- Steuerprozess gegen Cristiano Ronaldo: Weltfußballer auf der Straf…
> Cristiano Ronaldo hat seine erste Vernehmung vor Gericht überstanden. Die
> Einleitung eines Strafverfahrens gilt als ausgemacht.
Bild: Vom Fußballfeld in den Gerichtssaal
Madrid taz | Um 13.15 Uhr wird der Menschenauflauf vor dem Gerichtsgebäude
des Madrider Vororts Pozuelo de Alarcón zur wütenden Fankurve. Buhrufe und
die Aufforderung, doch nach Hause zu gehen, sind zu hören von den über 200
Journalisten, die auf das Statement eines vierfachen Weltfußballers
warteten. Nach etlichen Soundchecks von einer improvisierten Kanzel ist
dort nur ein freundlicher Kommunikationsberater erschienen. Cristiano
Ronaldo sei bereits auf dem Heimweg, lässt Iñaki Torres wissen. Alles
weitere gebe es schriftlich.
Die Mitteilung lässt jedoch auf sich warten. Derweil kolportieren spanische
Medien bereits erste Aussagen aus der rund anderthalbstündigen,
nichtöffentlichen Vernehmung: „Hieße ich nicht Cristiano Ronaldo, wäre ich
nicht hier“, soll er Untersuchungsrichterin Mónica Gómez Ferrer unter
anderem vorgehalten haben. Woraufhin die Juristin entgegnet habe: „Hier
sitzen jetzt Sie, und hier saßen auch schon Leute mit Namen Antonio Pérez“
– also die spanischen Lieschen Müllers.
Warum er sich entgegen ursprünglicher Planung nicht gegenüber den Medien
äußerte und sich der angekündigte Schriftverkehr so lange hinzieht, kann
nur vermutet werden. Eine Variante: Die Sache liegt eben nicht so einfach,
wie er sich das ausgemalt hatte. Er fühle sich unschuldig und werde das
notfalls auch in einem Prozess beweisen, trotz einer möglichen
Gefängnisstrafe von sieben Jahren, hieß es im Vorfeld. Haben ihm Richterin
und Staatsanwaltschaft nun den Ernst der Lage verdeutlicht?
14,7 Millionen Euro Einnahmen aus Bildrechten soll er laut Anzeige zwischen
2011 und 2014 über drei Briefkastenfirmen auf den Virgin Islands
hinterzogen haben. Gómez Ferrer wird nun zunächst über die Einleitung eines
Strafverfahrens entscheiden, ihr Entschluss dazu gilt als ebenso
wahrscheinlich wie eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft. Um
der Gefahr einer Gefängnisstrafe halbwegs sicher zu entgehen, bliebe
Ronaldo nur die Option einer baldigen und umfassenden Kooperation.
Denn die im Raum stehenden Summen sind zu hoch, um bei einer Verurteilung
das Strafmaß unter den 24 Monaten anzusetzen, die in Spanien die
Bewährungsgrenze markieren. Der fünffache Weltfußballer Lionel Messi vom FC
Barcelona war voriges Jahr wegen der Hinterziehung von 4,1 Millionen Euro
mit 21 Monaten Haft belegt worden. Gegen eine Geldzahlung wurde die Strafe
schließlich zur Bewährung ausgesetzt.
1 Aug 2017
## AUTOREN
Florian Haupt
## TAGS
Cristiano Ronaldo
Profi-Fußball
Fußball
Steuerhinterziehung
Fußball
Cristiano Ronaldo
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