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# taz.de -- Abstammungsrecht in Deutschland: 91 Thesen für Neuregelung
> Sachverständige legen ihren Bericht zur Reform des Abstammungsrechts vor.
> Sie fordern mehr Rechte für genetische Väter und lesbische Paare.
Bild: Die Rechte der genetischen Väter sollen gestärkt werden
Das Abstammungsrecht in Deutschland muss reformiert werden. Zu diesem
Ergebnis kommt eine vom Bundesjustizministerium eingesetzte
ExpertInnenkommission, die nach zweijähriger Arbeit ihren Abschlussbericht
vorgelegt hat.
Die Sachverständigen empfehlen eine „moderate Fortentwicklung der
bisherigen Regelungen zu einem stimmigen Gesamtkonzept“. Sie drängen
darauf, den Begriff „Abstammungsrecht“ zu ersetzen. Der Begriff
„Abstammung“, so heißt es in dem Bericht, der der taz vorliegt, suggeriere,
dass es nur um Personen gehe, die auch genetisch miteinander verwandt sind.
Dies sei zwar ein zentrales, aber nur ein Prinzip für die Zuordnung. Der
Arbeitskreis schlägt deshalb vor, künftig von der „rechtlichen
Eltern-Kind-Zuordnung“ zu sprechen.
Insgesamt 91 Thesen haben die elf Sachverständigen formuliert. Danach soll
die bestehende Möglichkeit, den zweiten rechtlichen Elternteil
einvernehmlich zu bestimmen, ausgeweitet werden. So soll der genetische
Vater eines Kindes – bei Zustimmung der Schwangeren und ihres Ehemannes –
seine Vaterschaft anerkennen können, auch dann, wenn kein
Scheidungsverfahren anhängig ist. Die Position des genetischen Vaters soll
gestärkt werden: Er soll die rechtliche Vaterschaft, zum Beispiel des
Ehemannes der Mutter, unmittelbar nach der Geburt anfechten können.
Änderungen soll es auch für lesbische Paare geben. Zweiter Elternteil kann
neben der Mutter sowohl ein Mann, der Vater, als auch eine Frau sein, die
„Mit-Mutter“, schlagen die ExpertInnen vor. Durch die Entwicklung in der
Reproduktionsmedizin kommen immer häufiger Kinder zur Welt, die mindestens
mit einem Elternteil nicht mehr genetisch verwandt sind, wie bei der Samen-
oder der in Deutschland verbotenen Eizellspende. Zudem gibt es noch die
Embryonenspende, bei der eine Frau einen bei einer künstlichen Befruchtung
übrig gebliebenen Embryo eines anderes Paares austrägt. In Deutschland
verboten ist die Leihmutterschaft.
## Schwierige Zuordnung
Wie schwierig die Zuordnungen werden können, macht das Glossar im Anhang
des Berichts deutlich: Da gibt es die „genetische Mutter“, die
„nur-genetische Mutter“ und die „nur-teilgenetische Mutter“. Weiter gib…
die „rechtliche Mutter“, die „Geburtsmutter“, die „biologische Mutter…
auch noch die „leibliche Mutter“.
Der Arbeitskreis sprach sich dafür aus, beim geltenden Recht in Deutschland
zu bleiben, nach dem die Frau, die das Kind geboren hat, die rechtliche
Mutter des Babys ist. Dies soll auch für die Embryospende und die
Leihmutterschaft gelten. Das bedeutet, dass eine Frau nicht die
Mutterschaft für das Baby einer Leihmutter übernehmen kann, auch wenn das
Baby aus ihrer Eizelle stammt. Leihmutterschaft ist in Deutschland zwar
verboten, in manchen EU-Ländern aber erlaubt.
Der Arbeitskreis rät allerdings, dass in Fällen, wenn die Leihmutterschaft
im Ausland erfolgte und dort legal war, der Erzeuger und nach deutschem
Recht damit rechtliche Vater als Vater gelten soll. Die Kommission hatte
nicht die Aufgabe, über die Legalisierung von Leihmutterschaft in
Deutschland zu befinden.
Viele Rechtsfragen knüpfen an die rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung an: Das
Erbrecht, das Unterhaltsrecht, das Namensrecht und das
Staatsangehörigkeitsrecht. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hofft mit
dem Bericht auf eine „großartige Orientierungs- und Entscheidungshilfe“, um
ein modernes Abstammungsrecht auf den Weg zu bringen. Dem Arbeitskreis
gehörten elf ExpertInnen aus Justiz, Medizin und Psychologie an.
2 Jul 2017
## AUTOREN
Marion Mück-Raab
## TAGS
Kinder
Eltern
Sorgerecht
Abstammung
Familie
Unterhalt
Ehe für alle
Lesestück Meinung und Analyse
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