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# taz.de -- Die Wahrheit: Hundsfott, erbärmlicher!
> Eigentlich sehr schade: Die Majestätsbeleidigung ist nicht mehr strafbar.
> Damit entfällt auch jeder Anreiz, es im Schmähfach richtig krachen zu
> lassen.
Bild: So geht deutscher Kindergarten: alles schön in Reih und Glied
Gülletriefende Nachgeburt des Pferdefüßigen. Kahlgefressener Schwanz einer
räudigen Ratte. Fauliger Darmwind des achtpansigen Krautfressers. Nässendes
Hühnerauge am Käsequanten einer Wanderhure.
Hach ja. Ein wehmütiges „Herzlich willkommen im Jahr des Herrn 2017“. Noch
bevor ihre liebreizende Durchlaucht Angela aus hin und zurück
Mecklenburg-Vorpommern mangels relevanter Konkurrenz vom Volke genötigt
wird, sich durch eine weitere Legislatur zu langweilen, hat der Bundestag
in der vorigen Woche mal eben noch einen Rest Mittelalter aus dem
Strafgesetzbuch geräumt: Ersatzlose Streichung des Paragrafen 103,
umgangssprachlich: der Majestätsbeleidigungsparagraf.
Noch mal zur Auffrischung: Die Abschaffung des Straftatbestandes wurde
beschleunigt, weil im vergangenen Jahr ein osmanischer Sultan von einem
deutschen Satiriker unter anderem als leidenschaftlicher Tierliebhaber
gepriesen wurde. Allerdings auf einem so pipileicht in Türkische zu
übersetzenden Niveau, dass die eingebildete Majestät intellektuell keine
Probleme damit hatte, sich beleidigt zu fühlen.
Es ist logisch und folgerichtig, dass die Schmähung von Staatsoberhäuptern
in postabsolutistischen Zeiten nicht mehr mit Teeren, Federn, Steinigen,
Kopfabhauen oder Einweisen in rechtsstaatliche Musterhaftanstalten wie
Silivri bei Istanbul oder Guantánamo auf Kuba geahndet wird. Andererseits
ist es schon ein bisschen bedauerlich, dass sich heutzutage kaum jemand
mehr die Mühe macht, hochrangiges Regierungspersonal und andere
vermeintliche Autoritäten würdig und angemessen zu beleidigen.
## Qualitativ ansprechende Majestätsbeleidigung
Ich will jetzt nicht sagen, dass im Mittelalter alles besser war. Dafür
kenne ich mich in dieser Epoche nicht gut genug aus. Aber es scheint mir
doch so, dass die Kunst der qualitativ ansprechenden Majestätsbeleidigung
in früheren Zeiten mehr gepflegt wurde. Das kann selbstverständlich am
aktuellen, für Beleidigungen zuständigen Personal, an den Humoristen,
Satirikern, Kabarettisten liegen.
Ich vermute aber eher, dass das preiswerte Angebot, also die Qualität des
zu beleidigenden Personenkreises, zur von Resignation getriebener Faulheit
verleitet. Nehmen wir nur mal das derzeit naheliegendste Beispiel einer
hochrangigen Persönlichkeit, seine US-amerikanische Majestät Donald Trump.
Wie sollte man so einen angemessen herabwürdigen? Reichte da nicht ein
einfaches „Blitzbirne“, ein „Du Honk“ oder irgendeine beliebige Invekti…
mit Frisur, „Geföhntes Frettchen“ oder so was?
Sollten Sie selbst mal in die Verlegenheit kommen, empfehle ich Ihnen einen
Fantasie anregenden Ausflug in das vom belgischen Comic-Künstler Hergé
geschaffene unendliche Beleidigungsuniversum des Käpt’n Haddock aus der
Serie „Tim & Struppi“. Der 1983 gestorbene Hergé hatte Trump nicht im Sinn,
als er seinem Haddock bereits eine wahrhaft gültige kunstvolle Anrede und
Charakterisierung des amerikanischen Präsidenten in den Mund legte: „Sie
Gurkensalat!“
6 Jun 2017
## AUTOREN
Fritz Eckenga
## TAGS
Recep Tayyip Erdoğan
Majestätsbeleidigung
Kindergarten
Gedicht
Helmut Kohl
Frank-Walter Steinmeier
Donald Trump
Weihnachten
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