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# taz.de -- Berliner Urteil zu Handys im Unterricht: Nimm ruhig ab!
> Ein Berliner Lehrer kassiert das Handy eines Schülers ein – übers ganze
> Wochenende. Das sei kein Eingriff in die Grundrechte, urteilt das
> Verwaltungsgericht.
Bild: Kommt in der Schule oft nicht gut an: Surfen auf dem Smartphone
Schüler können ihre Lehrer auf vielerlei Arten zur Weißglut treiben. Eine
zuverlässige Methode dürfte der exzessive Gebrauch des Mobiltelefons
während des Unterrichts sein. Vermutlich stellt man die Tastentöne auf
Anschlag, während man nach dem nächsten YouTube-Video sucht.
Oder, noch besser, man dreht einfach gleich selbst ein Video von dem
Menschen, der sich da vorne vor der Tafel müht. Die Wahrscheinlichkeit,
dass man das Handy dann los ist, ist zwar groß. Aber was soll’s, spätestens
nach Schulschluss kriegt man das Ding ja wieder.
Ein Lehrer an einer Berliner Sekundarschule fand das offenbar pädagogisch
nicht mehr tragbar – und kassierte folglich das Handy eines Neuntklässlers
gleich übers ganze Wochenende ein. Der Schüler und dessen Eltern klagten
daraufhin vor dem Verwaltungsgericht, weil der Schüler sich in seinen
Grundrechten eingeschränkt und überdies „in seiner Ehre verletzt und
gedemütigt“ sah.
## Interesse fehlt
Das Gericht wies die Klage am Mittwoch ab. Weil der nun 18-Jährige
inzwischen die Schule gewechselt hat, könne man ein möglicherweise
rechtswidriges Verhalten des Lehrers und der Schulleitung nicht mehr so
einfach feststellen: Es fehle schlicht ein „begründetes Interesse“ des
Klägers, so die formalistische Begründung. Schließlich sei die Gefahr einer
erneuten „etwaigen Diskriminierung“ ja nun nicht mehr gegeben. Darüber
hinaus, so die Richter, sehe man hier aber auch grundsätzlich weder einen
„schwerwiegenden Grundrechtseingriff“ noch das Erziehungsrecht der Eltern
eingeschränkt.
Menschlich mag der Impuls des Lehrers, mal richtig durchgreifen zu wollen,
nachvollziehbar sein. Vielleicht war es sogar pädagogisch sinnvoll.
Immerhin hatte die Handygeschichte ein Nachspiel, mit dem der Schüler so
nicht gerechnet haben dürfte. Aber der Zweck heiligt eben nicht immer die
Mittel. Schon gar nicht in einer Situation, wo ein Lehrer seine
Machtposition gegenüber dem Schüler ausspielen kann.
Formaljuristisch mag die Ablehnung der Klage rechtens sein. Als gerecht
empfindet man sie nicht.
18 May 2017
## AUTOREN
Anna Klöpper
## TAGS
Handy
Schule
deutsche Justiz
Urteil
Lehrer
Helikoptereltern
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