# taz.de -- Berliner Urteil zu Handys im Unterricht: Nimm ruhig ab! | |
> Ein Berliner Lehrer kassiert das Handy eines Schülers ein – übers ganze | |
> Wochenende. Das sei kein Eingriff in die Grundrechte, urteilt das | |
> Verwaltungsgericht. | |
Bild: Kommt in der Schule oft nicht gut an: Surfen auf dem Smartphone | |
Schüler können ihre Lehrer auf vielerlei Arten zur Weißglut treiben. Eine | |
zuverlässige Methode dürfte der exzessive Gebrauch des Mobiltelefons | |
während des Unterrichts sein. Vermutlich stellt man die Tastentöne auf | |
Anschlag, während man nach dem nächsten YouTube-Video sucht. | |
Oder, noch besser, man dreht einfach gleich selbst ein Video von dem | |
Menschen, der sich da vorne vor der Tafel müht. Die Wahrscheinlichkeit, | |
dass man das Handy dann los ist, ist zwar groß. Aber was soll’s, spätestens | |
nach Schulschluss kriegt man das Ding ja wieder. | |
Ein Lehrer an einer Berliner Sekundarschule fand das offenbar pädagogisch | |
nicht mehr tragbar – und kassierte folglich das Handy eines Neuntklässlers | |
gleich übers ganze Wochenende ein. Der Schüler und dessen Eltern klagten | |
daraufhin vor dem Verwaltungsgericht, weil der Schüler sich in seinen | |
Grundrechten eingeschränkt und überdies „in seiner Ehre verletzt und | |
gedemütigt“ sah. | |
## Interesse fehlt | |
Das Gericht wies die Klage am Mittwoch ab. Weil der nun 18-Jährige | |
inzwischen die Schule gewechselt hat, könne man ein möglicherweise | |
rechtswidriges Verhalten des Lehrers und der Schulleitung nicht mehr so | |
einfach feststellen: Es fehle schlicht ein „begründetes Interesse“ des | |
Klägers, so die formalistische Begründung. Schließlich sei die Gefahr einer | |
erneuten „etwaigen Diskriminierung“ ja nun nicht mehr gegeben. Darüber | |
hinaus, so die Richter, sehe man hier aber auch grundsätzlich weder einen | |
„schwerwiegenden Grundrechtseingriff“ noch das Erziehungsrecht der Eltern | |
eingeschränkt. | |
Menschlich mag der Impuls des Lehrers, mal richtig durchgreifen zu wollen, | |
nachvollziehbar sein. Vielleicht war es sogar pädagogisch sinnvoll. | |
Immerhin hatte die Handygeschichte ein Nachspiel, mit dem der Schüler so | |
nicht gerechnet haben dürfte. Aber der Zweck heiligt eben nicht immer die | |
Mittel. Schon gar nicht in einer Situation, wo ein Lehrer seine | |
Machtposition gegenüber dem Schüler ausspielen kann. | |
Formaljuristisch mag die Ablehnung der Klage rechtens sein. Als gerecht | |
empfindet man sie nicht. | |
18 May 2017 | |
## AUTOREN | |
Anna Klöpper | |
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