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# taz.de -- Kommentar Bayer-Hauptversammlung: Protest auf Distanz
> Bayer will eine Sicherheitszone für seine Hauptversammlung. Das
> Verwaltungsgericht stimmt zu – auf Kosten des Versammlungsrechts.
Bild: Der Bayer-Konzern fürchtet Anschläge auf seine Hauptversammlung
Bayer hat offenbar Angst. Vor Terror, vor Linken, vor Aktivisten und auch
irgendwie vor sonst allem. Zumindest will der DAX-Konzern Demonstranten von
seiner Hauptversammlung auf Distanz halten. Am Freitag sollte vor dem
Bonner Veranstaltungsort eigentlich eine Demonstration gegen Bayers
Übernahme des Saatgutherstellers Monsanto stattfinden. Daraus wird nun
nichts.
Das Verwaltungsgericht Köln entschied, die Aktivisten müssen hinter einem
hohen Zaun weit weg von den Aktionären am Rande des Platzes der Vereinten
Nationen demonstrieren. Bayers Anwälte hatten mit Verweis auf eine mögliche
Terrorgefahr die Einrichtung einer Sicherheitszone um den Veranstaltungsort
gefordert. Das Gericht gab Bayer recht.
Die besondere Gefährdung begründeten die Antragsteller mit
gewaltandrohenden Tweets und einem Brandanschlag auf ein Monsanto-Gebäude
in der Nähe von Mailand. Bayer sei außerdem „Gegenstand
antikapitalistischer und antiwestlicher Hetzkampagnen“. Eine Argumentation,
die den Protest gegen Bayer in die Nähe von Terrorismus rückt. Dass die
Kölner Richter dieser Leseart folgen, ist bedenklich.
Bayer und seine Aktionäre haben selbstverständlich ein Recht auf
angemessene Sicherheitsvorkehrungen. Und natürlich sind Brandanschläge und
Drohtweets zu verurteilen. Doch die Entscheidung bietet
Missbrauchspotenzial. Jeder Konzern kann sich künftig auf eine drohende
Terrorgefahr berufen, um missliebige Demonstrationen zu behindern. Denn von
Twitterdrohungen und Angriffen dürften auch viele andere Unternehmen
betroffen sein, die wie Bayer wegen ihrer Geschäftspraktiken im Fokus der
öffentlichen Kritik stehen.
Das verfassungsmäßige Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eine der
wichtigsten demokratischen Errungenschaften der deutschen
Nachkriegsgesellschaft. Sie sollte nicht Konzerninteressen geopfert werden.
28 Apr 2017
## AUTOREN
Jörg Wimalasena
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