| # taz.de -- Kommentar Bayer-Hauptversammlung: Protest auf Distanz | |
| > Bayer will eine Sicherheitszone für seine Hauptversammlung. Das | |
| > Verwaltungsgericht stimmt zu – auf Kosten des Versammlungsrechts. | |
| Bild: Der Bayer-Konzern fürchtet Anschläge auf seine Hauptversammlung | |
| Bayer hat offenbar Angst. Vor Terror, vor Linken, vor Aktivisten und auch | |
| irgendwie vor sonst allem. Zumindest will der DAX-Konzern Demonstranten von | |
| seiner Hauptversammlung auf Distanz halten. Am Freitag sollte vor dem | |
| Bonner Veranstaltungsort eigentlich eine Demonstration gegen Bayers | |
| Übernahme des Saatgutherstellers Monsanto stattfinden. Daraus wird nun | |
| nichts. | |
| Das Verwaltungsgericht Köln entschied, die Aktivisten müssen hinter einem | |
| hohen Zaun weit weg von den Aktionären am Rande des Platzes der Vereinten | |
| Nationen demonstrieren. Bayers Anwälte hatten mit Verweis auf eine mögliche | |
| Terrorgefahr die Einrichtung einer Sicherheitszone um den Veranstaltungsort | |
| gefordert. Das Gericht gab Bayer recht. | |
| Die besondere Gefährdung begründeten die Antragsteller mit | |
| gewaltandrohenden Tweets und einem Brandanschlag auf ein Monsanto-Gebäude | |
| in der Nähe von Mailand. Bayer sei außerdem „Gegenstand | |
| antikapitalistischer und antiwestlicher Hetzkampagnen“. Eine Argumentation, | |
| die den Protest gegen Bayer in die Nähe von Terrorismus rückt. Dass die | |
| Kölner Richter dieser Leseart folgen, ist bedenklich. | |
| Bayer und seine Aktionäre haben selbstverständlich ein Recht auf | |
| angemessene Sicherheitsvorkehrungen. Und natürlich sind Brandanschläge und | |
| Drohtweets zu verurteilen. Doch die Entscheidung bietet | |
| Missbrauchspotenzial. Jeder Konzern kann sich künftig auf eine drohende | |
| Terrorgefahr berufen, um missliebige Demonstrationen zu behindern. Denn von | |
| Twitterdrohungen und Angriffen dürften auch viele andere Unternehmen | |
| betroffen sein, die wie Bayer wegen ihrer Geschäftspraktiken im Fokus der | |
| öffentlichen Kritik stehen. | |
| Das verfassungsmäßige Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist eine der | |
| wichtigsten demokratischen Errungenschaften der deutschen | |
| Nachkriegsgesellschaft. Sie sollte nicht Konzerninteressen geopfert werden. | |
| 28 Apr 2017 | |
| ## AUTOREN | |
| Jörg Wimalasena | |
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