Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Streit um Rundfunkstaatsvertrag: Die Klage ist der Medien Gruß
> Bremens Heimatzeitung zieht gegen den Landesrundfunk vorn Kadi – weil sie
> in dessen Online-Plattform für gebührenfinanzierte Konkurrenz sieht
Bild: Schön: Ein Bremer Radio das wirklich nicht presseartig ist.
Mittwochabend lief die Frist aus, die vier Verlage – unter ihnen der des
Weser-Kuriers (WK) – Radio Bremen gesetzt haben. Nun will der WK klagen:
Radio Bremen wollte sich nicht unterwerfen. Gefordert war eine
„Unterlassungserklärung“, mit der Radio Bremen hätte einräumen sollen, m…
seinem Online-Nachrichten-Angebot gegen den Rundfunkstaatsvertrag zu
verstoßen. Außerdem hätte der Landesfunk sich verpflichten müssen, das
künftig nicht mehr zu tun.
Bundesweit haben Zeitungsverleger und Vertreter der Öffentlich-Rechtlichen
in den letzten Monaten über das Thema verhandelt – ohne Ergebnis. Die
privaten Zeitungsverleger wollen, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten
im Internet ihre Themen nicht „presseähnlich“ präsentieren. Was
„presseähnlich“ konkret heißt, müssen nun die Gerichte entscheiden.
Der Präsident des Bundes der Zeitungsverleger, Springer-Chef Mathias
Döpfner, hat zur Begründung erläutert, die kostenlosen Online-Textangebote
der Öffentlich-Rechtlichen würden „jeden Versuch der Verlage, ein
funktionierende digitales Geschäftsmodell zu etablieren“, untergraben. Seit
Jahren fordern die Verleger, dass die Öffentlich-Rechtlichen auf
Werbeeinnahmen verzichten. Die machen nur rund sechs Prozent des Haushaltes
der Öffentlich-Rechtlichen aus – rund 500 Millionen von 8 Milliarden Euro
für ARD und ZDF. Auf diese Einnahmen wollen die trotzdem nicht verzichten,
und so dürfen die Öffentlich-Rechtlichen ihre Filme nicht dauerhaft in
einer Mediathek kostenfrei zur Verfügung und ihre Nachrichten nicht
„presseähnlich“ online stellen. So schreibt der Rundfunkstaatsvertrag den
Kompromiss fest.
Die „Tagesschau“ hat ein ähnliches Gerichtsverfahren schon verloren. In der
Konsequenz setzt die „Tagesschau“-App mehr auf aktuelle Videos.
Textnachrichten dürfen nach Ansicht der klagenden Verleger nur maximal ein
Drittel des Internet-Angebotes ausmachen. Der WK selbst beklagte in seiner
Nachricht über den juristischen Streit, auf der Nachrichtenseite von
radiobremen.de stünden „nicht-sendungsbezogene Textangebote im
Vordergrund“. Es gebe dort „eine fast ausnahmslos aus zeitungsähnlich
aufgemachten Texten und stehenden Bildern bestehende pressetypische
Berichterstattung“. Man werde dadurch umfassend informiert, Verlinkungen
auf Videofilme seien nicht wesentlicher Bestandteil des Online-Angebotes.
Radio Bremen hat im März schon stillschweigend reagiert: Unter den
presseähnlichen Texten steht nun, wie eine Fußnote, wo „dieses Thema im
Programm“ zu hören gewesen war – mit Datum und Uhrzeit. Leser interessieren
solche Angaben nicht, aber möglicherweise das Gericht. Allerdings haben die
klagenden Verlage die Internetnachrichten vom 16. bis zum 20. Februar zum
Gegenstand der Klage gemacht. Da fehlten diese Zusätze noch.
Auch das juristische Verfahren um die „Tagesschau“-App bezog sich auf einen
konkreten Nachrichtentag, nämlich den 15. Juni 2011. Nach Ansicht der
Verleger sollen sich alle öffentlich-rechtlichen Anstalten an die Kriterien
halten, die das Kölner Gericht im Streit um die App formuliert hat. Darüber
wird es aber möglicherweise noch zu einer endgültigen Klärung vor dem
Bundesgerichtshof kommen.
Eine ähnliche Klage gibt es von ostdeutschen Zeitungsverlegern gegen Radio
Berlin-Brandenburg. Der Bayerische Rundfunk hatte schon im Juni 2016 vorm
Landgericht München eine Unterlassungserklärung abgegeben, um einen Prozess
zu vermeiden. Die Verleger haben dadurch aber nicht bekommen, was sie
wollten: Heute findet man unter [1][www.br.de/Nachrichten] direkt unter den
Schlagzeilen jeweils einen Link zu einem Video, aber auch einen vollständig
informierenden Text.
30 Mar 2017
## LINKS
[1] http://www.br.de/Nachrichten
## AUTOREN
Klaus Wolschner
## TAGS
Rundfunkgebühren
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
Bayerischer Rundfunk
Staatsvertrag
Radio Bremen
Weser-Kurier
Weser-Kurier
Schwerpunkt Zeitungskrise
## ARTIKEL ZUM THEMA
Radio Bremen kuschelt mit Weser-Kurier: Kooperation ohne Gegenleistung
Im Streit um seine Online-Berichterstattung hat Radio Bremen klein
beigegeben. Außerdem stellt der Sender dem Weser-Kurier seine Filmbeiträge
zur Verfügung.
Kongress der deutschen Zeitungsverleger: Schuld sind die anderen
Beim Jahreskongress schimpfen Verleger auf Facebook, Google und die
Öffentlich-Rechtlichen. Die eigenen Fehler kommen nicht zur Sprache.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.