# taz.de -- BGH-Urteil zum Kündigungsschutz: Mehr Schutz für kranke Mieter | |
> Eine Familie will nicht länger vermieten, um mehr Platz im Haus zu haben. | |
> Deswegen dürfe einem dementen Rentner aber nicht einfach gekündigt | |
> werden, urteilte der BGH. | |
Bild: Was geht hinter der Hauswand vor: ohne genaue Prüfung darf es keine Kün… | |
Karlsruhe dpa | Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt besonders schutzwürdigen | |
Mietern den Rücken, die sich gegen ihre Kündigung wehren. Bringen sie | |
schwere gesundheitliche Probleme oder gar Lebensgefahr vor, müssen Gerichte | |
dem besonders sorgfältig nachgehen. Bevor ein Richter der Räumungsklage | |
stattgibt, hat er sich sehr genau anzuschauen, welche Folgen der Umzug für | |
den Betroffenen haben könnte und wie wahrscheinlich es ist, dass diese | |
eintreten. Das geht aus einem [1][am Mittwoch verkündeten Urteil] hervor. | |
Die Karlsruher Richter hatten über einen Streit aus Sinzheim bei | |
Baden-Baden zu entscheiden. Dort will eine junge Familie mit zwei kleinen | |
Kindern ihr Haus aus Platzgründen für sich allein und hat einem betagten | |
Ehepaar im Erdgeschoss die Wohnung gekündigt. | |
Eigenbedarf ist prinzipiell ein legitimer Kündigungsgrund. Eine | |
Sozialklausel im Mietrecht (§ 574 BGB) sieht aber vor, dass Mieter unter | |
Umständen trotzdem nicht weichen müssen – nämlich dann, wenn der Umzug eine | |
nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. Bei der Abwägung sind auch | |
die Vermieter-Interessen zu berücksichtigen. | |
Unter Verweis auf diese Klausel wehren sich der 87 Jahre alte Mann und | |
seine 78-jährige Frau gegen die Räumungsklage. Sie sagen: Zumindest dem | |
Mann, der an einer beginnenden Demenz leide, sei kein Wohnungswechsel mehr | |
zuzumuten. Vor dem Amts- und Landgericht hatten sie keinen Erfolg. Mit dem | |
BGH-Urteil gibt es jetzt neue Hoffnung. | |
Denn das Landgericht Baden-Baden ist nach Auffassung des Senats vorschnell | |
zu dem Schluss gelangt, dass die Vermieter-Interessen hier Vorrang haben. | |
Die Vorsitzende Richterin Karin Milger kritisierte in der Verhandlung | |
beispielsweise, dass es gar keinen Ortstermin gegeben habe. Ob die | |
Wohnsituation der Familie wirklich katastrophal beengt sei oder es nur um | |
mehr Komfort gehe, lasse sich deshalb gar nicht sagen. Das Landgericht muss | |
sich jetzt noch einmal gründlich mit dem Fall beschäftigen und dann neu | |
entscheiden. Solange können die Mieter erst einmal in ihrer Wohnung | |
bleiben. (Az. VIII ZR 270/15) | |
Der Deutsche Mieterbund nannte die Entscheidung „ein gutes Urteil“. | |
„Letztlich muss das Mieterrecht auf körperliche Unversehrtheit dem | |
Vermieterinteresse auf freie Lebensgestaltung in derartigen Fällen | |
vorgehen“, [2][erklärte Bundesdirektor Lukas Siebenkotten]. | |
15 Mar 2017 | |
## LINKS | |
[1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gerich… | |
[2] http://www.mieterbund.de/startseite/news/article/39077-mieter-koennen-wohne… | |
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