# taz.de -- Leichtere Vermögensabschöpfung: Woher kommt das Geld? | |
> Die Einziehung von mutmaßlich illegalen Vermögen soll erleichtert werden. | |
> Künftig muss bewiesen werden, dass man legal an das Geld gekommen ist. | |
Bild: Wie ist eigentlich Dagobert Duck zu seinem Geld gekommen? | |
Berlin taz | Der Bundestag will das Recht der Vermögensabschöpfung | |
grundlegend reformieren. Vor allem Gewinne aus organisierter Kriminalität | |
sollen leichter eingezogen werden können. Der 118-seitige Gesetzentwurf | |
soll am Donnerstag im Parlament beschlossen werden. | |
„Verbrechen soll sich nicht lohnen.“ Diese Maxime galt auch bisher. Doch in | |
der Praxis waren die Vorschriften für die Einziehung mutmaßlich illegaler | |
Vermögen so kompliziert, dass die Staatsanwaltschaft oft darauf | |
verzichtete. Denn es musste stets bewiesen werden, dass das Bargeld oder | |
die Rolex aus einer konkreten Straftat stammen. Verbrecher kamen deshalb | |
auch mit dreisten Lügen davon. | |
Bei Terrordelikten und organisierter Kriminalität soll die Einziehung | |
künftig aber massiv erleichtert werden. Hier kann Vermögen „unklarer | |
Herkunft“ eingezogen werden, ohne dass eine konkrete Straftat nachgewiesen | |
werden muss. Es genügt, wenn das Gericht zur „Überzeugung“ kommt, dass das | |
Geld oder die Gegenstände aus entsprechenden Straftaten stammen. Das | |
Strafgericht darf seine Überzeugung dabei auf das „Missverhältnis“ zwisch… | |
dem Wert des Vermögens und den legalen Einkünften stützen. | |
Wenn also ein arbeitsloser Drogenhändler drei Ferraris besitzt, dann kann | |
das Gericht künftig davon ausgehen, dass er die Sportwagen mit | |
Drogengeldern finanziert hat, auch wenn dies nicht beweisbar ist. Der | |
Dealer kann die Einziehung dann nur noch verhindern, wenn er einen legalen | |
Erwerb nachweist, etwa als Erbe. Faktisch wird damit die Beweislast | |
umgedreht. | |
Möglich ist dieser schneidige Zugriff künftig bei Verfahren wegen Terror, | |
Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, Umsatzsteuerbetrug und Einschleusen | |
von Ausländern. Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) hatte bei der | |
Vorstellung des Gesetzentwurfs stolz erklärt, hier gehe die Politik bis an | |
die „Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen“. | |
Auch viele kleinere Änderungen sollen der Justiz künftig die Handhabung der | |
Vorschriften erleichtern. So soll die Einziehung illegal erlangter Vermögen | |
selbst bei bereits verjährten Delikten möglich sein. Das Gesetz soll am 1. | |
Juli in Kraft treten und dann sofort auch für bereits laufende | |
Strafverfahren gelten. Das Rückwirkungsverbot für Strafgesetze gelte hier | |
nicht, so das Justizministerium, da die Abschöpfung illegaler Gewinne keine | |
Strafe sei, sondern der Prävention diene. | |
22 Mar 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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