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# taz.de -- Leichtere Vermögensabschöpfung: Woher kommt das Geld?
> Die Einziehung von mutmaßlich illegalen Vermögen soll erleichtert werden.
> Künftig muss bewiesen werden, dass man legal an das Geld gekommen ist.
Bild: Wie ist eigentlich Dagobert Duck zu seinem Geld gekommen?
Berlin taz | Der Bundestag will das Recht der Vermögensabschöpfung
grundlegend reformieren. Vor allem Gewinne aus organisierter Kriminalität
sollen leichter eingezogen werden können. Der 118-seitige Gesetzentwurf
soll am Donnerstag im Parlament beschlossen werden.
„Verbrechen soll sich nicht lohnen.“ Diese Maxime galt auch bisher. Doch in
der Praxis waren die Vorschriften für die Einziehung mutmaßlich illegaler
Vermögen so kompliziert, dass die Staatsanwaltschaft oft darauf
verzichtete. Denn es musste stets bewiesen werden, dass das Bargeld oder
die Rolex aus einer konkreten Straftat stammen. Verbrecher kamen deshalb
auch mit dreisten Lügen davon.
Bei Terrordelikten und organisierter Kriminalität soll die Einziehung
künftig aber massiv erleichtert werden. Hier kann Vermögen „unklarer
Herkunft“ eingezogen werden, ohne dass eine konkrete Straftat nachgewiesen
werden muss. Es genügt, wenn das Gericht zur „Überzeugung“ kommt, dass das
Geld oder die Gegenstände aus entsprechenden Straftaten stammen. Das
Strafgericht darf seine Überzeugung dabei auf das „Missverhältnis“ zwisch…
dem Wert des Vermögens und den legalen Einkünften stützen.
Wenn also ein arbeitsloser Drogenhändler drei Ferraris besitzt, dann kann
das Gericht künftig davon ausgehen, dass er die Sportwagen mit
Drogengeldern finanziert hat, auch wenn dies nicht beweisbar ist. Der
Dealer kann die Einziehung dann nur noch verhindern, wenn er einen legalen
Erwerb nachweist, etwa als Erbe. Faktisch wird damit die Beweislast
umgedreht.
Möglich ist dieser schneidige Zugriff künftig bei Verfahren wegen Terror,
Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, Umsatzsteuerbetrug und Einschleusen
von Ausländern. Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) hatte bei der
Vorstellung des Gesetzentwurfs stolz erklärt, hier gehe die Politik bis an
die „Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen“.
Auch viele kleinere Änderungen sollen der Justiz künftig die Handhabung der
Vorschriften erleichtern. So soll die Einziehung illegal erlangter Vermögen
selbst bei bereits verjährten Delikten möglich sein. Das Gesetz soll am 1.
Juli in Kraft treten und dann sofort auch für bereits laufende
Strafverfahren gelten. Das Rückwirkungsverbot für Strafgesetze gelte hier
nicht, so das Justizministerium, da die Abschöpfung illegaler Gewinne keine
Strafe sei, sondern der Prävention diene.
22 Mar 2017
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Vermögen
Geld
Kriminalität
Schwerpunkt Emmanuel Macron
Intersektionalität
Kim Dotcom
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