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# taz.de -- Internet-Ausfall bei der Telekom: Hacker greifen Kunden an
> 900.000 Menschen waren seit Sonntag ohne Internet, Telefon und Fernsehen.
> Angreifer nutzten eine Sicherheitslücke bei den Routern.
Bild: Rausziehen und wieder reinstecken – das rät die Telekom ihren Kunden, …
Berlin taz | Die Router-Ausfälle bei 900.000 Telekom-Kunden sind durch
Hacker verursacht worden. „Es handelt sich um einen weltweiten Angriff“,
sagte Joachim Wagner vom Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) der taz. Tausende Kunden hatten seit
Sonntagnachmittag Probleme mit der Internetverbindung, den Telefonen und
dem Fernsehen gemeldet.
Es wird vermutet, dass eine Schwachstelle in der Sicherheit der Geräte
ausgenutzt wurde, um Schadsoftware zu installieren. Telekom-Sprecher Frank
Domagala sagte der taz: „Die Unterbrechung der Verbindung war eine
Sicherheitsreaktion auf den Angriff.“ Insofern seien die Probleme mit dem
Internet zwar ärgerlich, positiv sei aber, dass dadurch größeres Übel
verhindert wurde. Er schätzte die Zahl der Betroffenen am Montagnachmittag
auf unter 500.000.
Die Telekom empfiehlt betroffenen Kunden, die Router vom Netz zu nehmen und
wieder neu zu verbinden. Eine Software-Aktualisierung, die die Firma am
Montag zur Verfügung stellte, würde so auf die Router aufgespielt und das
Problem behoben.
Das BSI teilte mit, dass die Angriffe auch in dem vom BSI geschützten
Regierungsnetz registriert wurden. Dort blieben sie aber auf Grund
funktionierender Schutzmaßnahmen folgenlos. „Man hat möglicherweise
versucht, eine neue Bot-Netz-Struktur zu erstellen“, sagte Wagner.
Bot-Netze werden von HackerInnen dazu verwendet, Massenangriffe
auszuführen. „Was dieser Angriff für die IT-Sicherheit bedeutet, ist noch
unklar“, sagte BSI-Sprecher Wagner.
Für die Kunden, die noch immer keinen funktionierenden Internetzugang
haben, bietet die Telekom die Möglichkeit, über einen Tagespass eine
kostenlose Flatrate freizuschalten. Wer sich über den Internetausfall
ärgert und nun über Schadenersatz nachdenkt, wird von einem Urteil des
Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013 gestützt. Dem Urteil zufolge gilt das
Internet – wie auch das Telefon – als Wirtschaftsgut, dessen ständige
Verfügbarkeit von zentraler Bedeutung sei. Ein Ausfall kann zu
Schadensersatz verpflichten.
Dabei winken allerdings keine großen Beträge, ist sich Katharina Grasl von
der Verbraucherzentrale Bayern sicher: „Die Höhe des Schadenersatzes
bemisst sich an der monatlichen Gebühr und läuft daher auf einen minimalen
Betrag hinaus.“ Zudem hänge ein Urteil vom Verschulden des Unternehmens ab.
28 Nov 2016
## AUTOREN
Luca Spinelli
Marie Kilg
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