| # taz.de -- BGH-Urteil über Kündigungsstreit: 97-Jährige muss wohl nicht umz… | |
| > Der Pfleger einer dementen Frau hatte die Vermieterin beleidigt. Nun hebt | |
| > der Bundesgerichtshof ein entsprechendes Kündigungsurteil auf. | |
| Bild: Seit Jahrzehnten wohnt die Frau in der Wohnung im Münchner Stadtteil Sch… | |
| KARLSRUHE taz | Eine 97-jährige demente Frau und ihr Pfleger können | |
| vermutlich in ihren Wohnungen bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob an | |
| diesem Mittwoch ein Kündigungsurteil des Landgerichts München auf. Der | |
| Pfleger hatte mehrfach die Vermieterin und ihre Hausverwaltung beleidigt. | |
| Anna U. wohnt schon seit 1955 in der 3-Zimmer-Wohnung im Münchener | |
| Stadtteil Schwabing. In einer separaten 1-Zimmer-Wohnung wohnt als | |
| Untermieter der 42-jährige Hani F., der Frau U. seit 16 Jahren pflegt. Seit | |
| 2007 ist Frau U. dement, weshalb Hani F. auch als Betreuer eingesetzt | |
| wurde. Nach Aussage des Betreuungsgerichts kümmert sich F. „hingebungsvoll“ | |
| um die mittellose Frau. Seinen Pfleger-Lohn zahlt der Staat. | |
| Mit der Vermieterin, die außerhalb Münchens lebt, und der Hausverwaltung | |
| ist das Verhältnis allerdings schon seit Jahren gespannt. Als der | |
| Hausmeister im März 2015 F. aufforderte, ein im Hausflur abgestelltes | |
| Fahrrad und eine Vase zu entfernen, antwortete F. mit einer harschen Email | |
| („ihr feindliche widerliche Leute“). Daraufhin kündigte die Vermieterin die | |
| beiden Wohnungen fristlos, was F. zu neuen Emails reizte („nazi ähnliche | |
| braune mist haufen“, „ihr werdet meine Stiefelsohle und die benutzte Windel | |
| der Frau U. lecken“, „gnade werde ich nicht haben“). Insgesamt sprach die | |
| Vermieterin drei fristlose Kündigungen aus. | |
| Das Landgericht München wertete die Beleidigungen als schweren | |
| Pflichtverstoß. Die Äußerungen des Untermieters und Pflegers seien Frau U. | |
| auch zuzurechnen, weshalb die fristlose Kündigung wirksam sei. Die | |
| gesundheitliche Situation von Frau U. könne allenfalls als Argument gegen | |
| eine Zwangsvollstreckung der Räumung berücksichtigt werden. | |
| ## Drohende gesundheitliche Folgen | |
| Dieses Urteil hielt der BGH jedoch für falsch. Laut Gesetz müssten bei der | |
| fristlosen Kündigung „alle Umstände des Einzelfalls“ berücksichtigt und … | |
| „beiderseitigen Interessen“ abgewogen werden. Die persönliche Härte einer | |
| Kündigung für Frau U. hätte vom Landgericht deshalb nicht ignoriert werden | |
| dürfen, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger. Der BGH verwies das | |
| Verfahren ans Landgericht München zurück, das nun ein fachärtzliches | |
| Gutachten über drohende gesundheitliche Folgen eines Pfleger- oder | |
| Wohnungswechsels einholen soll. | |
| Hani F. war persönlich zur BGH-Verhandlung gekommen. Er vermutet, dass die | |
| Vermieterin die beiden Wohnungen künftig teurer vermieten will. Der Anwalt | |
| der Vermieterin widersprach: Eigentlich wolle man nur F. loswerden. Wenn | |
| Frau U. sich einen anderen Pfleger suche, könne sie bleiben. F's Anwalt | |
| sagte, sein Mandant sei eine „reizgeneigte Person“. Die Vermieterin habe | |
| dies ausgenutzt und die „Eruptionen“ geradezu provoziert. | |
| Hani F. lebt seit 1996 in Deutschland. Er stammt aus einer christlichen | |
| Akademikerfamilie, die aus dem Irak des damaligen Diktators Saddam Hussein | |
| geflohen ist. Seit 2005 ist er deutscher Staatsbürger. Am BGH erschien er | |
| in Jeansjacke, die langen dunklen Haare zum Pferdeschwanz gebunden. | |
| Az.: VIII ZR 73/16 | |
| 9 Nov 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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