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# taz.de -- Verbraucherschutz in Großbritannien: Milliardenklage gegen Masterc…
> Ein neues Verbraucherschutzgesetz erlaubt Klagen gegen mutmaßlich
> überhöhte Kreditkarten-Gebühren im Namen von 46 Millionen Briten. Ohne
> deren Zustimmung.
Bild: Mastercard soll über Jahre die Verbraucherpreise in die Höhe getrieben …
London/Frankfurt dpa | Der Kreditkarten-Konzern Mastercard ist in
Großbritannien auf eine Rekordsumme von 16,5 Milliarden Euro (14 Mrd Pfund)
Schadenersatz verklagt worden. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, über Jahre
durch überhöhte Gebühren die Preise für Verbraucher in die Höhe getrieben
zu haben.
Das teilte die US-Großkanzlei Quinn Emanuel am Donnerstag mit. Sie vertritt
nach eigener Aussage 46 Millionen britische Verbraucher. Möglich ist die
Sammelklage aufgrund eines neuen Verbraucherschutzgesetzes, das 2015
verabschiedet wurde.
Es handelt sich nach Angaben von Quinn Emanuel um die höchste
Schadenersatz-Forderung in der Geschichte des Vereinigten Königreichs und
das erste Mal, dass eine Forderung im Namen aller britischen Verbraucher
gestellt wird. Zunächst hatte die Kanzlei, die ihre Klage gegen Mastercard
auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Gebühren für
länderübergreifende Zahlungsvorgänge stützt, sogar 19 Milliarden Pfund
gefordert.
Konkret geht es um sogenannte inländische Interbanken-Entgelte. Das sind
Gebühren, die eine Bank erhebt, wenn eine Zahlung mit einer ihrer
Kreditkarten getätigt wird. Zahlen muss dafür nicht der Verbraucher,
sondern die Bank des Händlers, der die Zahlung erhält.
Quinn Emanuel argumentiert, diese Gebühren seien von den Banken zunächst an
die Händler und dann in Form höherer Preise an die Verbraucher
weitergegeben worden. Daher seien auch solche betroffen, die keine Kunden
von Mastercard sind oder mit Bargeld bezahlt haben.
## In Deutschland wäre Vollmacht der Verbraucher nötig
Mastercard kündigte an, sich gegen die Vorwürfe „energisch“ zur Wehr zu
setzen. Zuerst wolle man aber die 600-seitige Klageschrift prüfen. Das
zuständige Gericht wollte deren Eingang zunächst nicht bestätigen. Quinn
Emanuel zufolge könnte es Mitte 2018 zu einem Prozess kommen – es sei denn,
Mastercard würde sich auf einen Vergleich einlassen.
Dass deutsche Verbraucher in ähnlicher Weise von den überhöhten
Mastercard-Gebühren betroffen sind wie die britischen, hält
Quinn-Emanuel-Partner Boris Bronfentrinker für „sehr wahrscheinlich“. Doch
in Deutschland wäre eine vergleichbare Klage ohne die Zustimmung der
Betroffenen derzeit nicht möglich, wie Christoph Schalast von der Frankfurt
School of Finance and Management erklärte. „Bei uns ist es notwendig, dass
man eine Vollmacht hat“, sagte er. Auch der Anspruch, der indirekt über die
erhöhten Verbraucherpreise gestellt wird, sei in Deutschland „sehr viel
schwieriger“ abzuleiten.
Doch dass es auch in Deutschland in der Sache zu Klagen kommt, ist
zumindest nicht ausgeschlossen – wenn auch nicht im Namen der Verbraucher.
Das legt zumindest ein Bericht des Bundeskartellamts nahe. Es hatte im Juni
2015 ein Verfahren gegen Mastercard wegen der Interbankenentgelte
eingestellt. Grund war eine EU-Verordnung, die die Gebühren auf maximal 0,3
Prozent des Kartenumsatzes begrenzt.
Für die Wettbewerbshüter zählt nun der Blick nach vorn. In dem Bericht
heißt es aber: „Die Einstellung des Verwaltungsverfahrens hindert
betroffene Händler nicht, auf dem Zivilrechtsweg gegen Interbankenentgelte
auch mit Wirkung für die Vergangenheit vorzugehen.“ Ein Mastercard-Sprecher
ließ die Frage nach weiteren Klagen in anderen EU-Ländern zunächst
unbeantwortet.
9 Sep 2016
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