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# taz.de -- Bürgerbegehren in Hamburg ausgehebelt: Trickserei um Eimsbüttler …
> Bürgerinitiative wollte per Bürgerbegehren Wohnungsbau im „Stadtpark
> Eimsbüttel“ stoppen. Doch der Senat war schneller.
Bild: Die Eimsbüttler Schrebergärten sollen dem Wohnungsbau weichen.
Hamburg taz | Hartmut Obends findet das Vorgehen des Senats
„bürgerfeindlich“: Unbequeme Initiativen von Eimsbütteler BürgerInnen
würden einfach „abgebügelt“, sagt der Chef der Linksfraktion in der
Eimsbütteler Bezirksversammlung. Obens möchte das Grün in seinem Stadtteil
retten, genauer den „Stadtpark Eimsbüttel“. Denn dort will der Senat
Wohnungen bauen lassen. „Ständig quasseln die im Rathaus von
Bürgerbeteiligung und dann hebeln sie elementare Bürgerrechte aus“, ärgert
er sich.
Am 1. September reichte die Eimsbütteler Bürgerinitiative Mühlenkoppel ein
Bürgerbegehren gegen die Umsetzung des Bebauungsplans Lokstedt
65/Stellingen 68 ein. Der sieht vor, dass ein Teil des Stadtparks
Eimsbüttel, dem aus Kleingärten und Parks bestehenden Grüngürtel zwischen
dem Eimsbütteler Kerngebiet und Niendorf, mit 150 bis 200 Wohneinheiten
bebaut werden soll. Viele Schrebergärten müssten dafür weichen oder verlegt
werden: „Wir wollten diese grüne Lunge erhalten“, sagt Initiativensprecher
Jörg Dembeck.
Eine Woche später bekam die Initiative Post vom Bezirksamt. Das
Bürgerbegehren sei „unzulässig“ teilte der zuständige Fachreferent den
Mitgliedern der Initiative mit. Der Grund: Nur fünf Tage, nachdem das
Bürgerbegehren eingereicht worden war, hob der Senat den umstrittenen
Bebauungsplan auf die Tagesordnung und wies den Bezirk an, ihn „zügig und
mit Priorität“ umzusetzen.
Durch diesen Beschluss der Stadtregierung wurde das Planverfahren der
bezirklichen Ebene entzogen, mit der Folge, dass lokale Bürgerbegehren nun
rechtlich nicht mehr greifen. Nur drei Tage später wäre ein wortgleicher
Beschluss des Senats ins Leere gelaufen, weil das Bezirksamt nach einer
Woche die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hätte feststellen müssen.
„Das ist ein Stil, der mit der sonst immer beschworenen Bürgerbeteiligung
nicht das Geringste zu tun hat“, kritisiert Obens. „Es wäre genug Zeit
vorhanden gewesen, auf das Anliegen der Initiative einzugehen und das
Gespräch zu suchen, statt diese formaljuristisch auszutricksen.“
Die Stadtentwicklungsbehörde betont hingegen, dass die „Anweisung an den
Bezirk, das Bebauungsplanverfahren zügig durchzuführen“ gemacht worden sei,
„damit unsere wohnungsbaupolitischen Ziele schnell realisiert werden“. Der
Bebauungsplan sei „ein bedeutender Beitrag zum Wohnungsbau in Eimsbüttel“,
sagt Behördensprecher Magnus Kutz. Der Bezirk habe ihn „einstimmig
beschlossen“. Für die Kleingärten würde an anderer Stelle „Ersatz
geschaffen“.
1.050 Wohnungen muss der Bezirk Eimsbüttel jährlich bauen – sein Beitrag
zur Wohnungsbauoffensive der Stadt. Da diese Zahl allein mit
Nachverdichtungen nicht zu erreichen ist, kommen auch Frei- und Grünflächen
auf den Prüfstand. Der Hamburger BUND-Chef Manfred Braasch warnt deshalb:
„Der Wohnungsbau in Hamburg geht planlos auf Kosten der Natur.“
14 Sep 2016
## AUTOREN
Marco Carini
## TAGS
Bürgerbegehren
Wohnungsbau
Park
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