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# taz.de -- Gericht billigt Herrmann-Beleidigung: Ein ganz wunderbares Urteil
> Ein Anwalt nennt Bayerns Innenminister ein „ganz wunderbares
> Inzuchtsprodukt“ und wird verklagt. Das Landgericht Karlsruhe hat die
> Klage nun abgeschmettert.
Bild: Da hilft auch keine Schutzweste: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann d…
Karlsruhe dpa/epd | Ein deutsch-ghanaischer Anwalt darf Bayerns
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ungestraft ein „ganz wunderbares
Inzuchtsprodukt“ nennen. Das Landgericht Karlsruhe bestätigte [1][ein
entsprechendes Urteil]. Der Begriff stelle zwar eine unzulässige
Beleidigung dar, im konkreten Zusammenhang sei er jedoch als Beitrag zur
öffentlichen Meinungsbildung anzusehen, entschied das Landgericht Karlsruhe
in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. (AZ: 4 Qs 25/16)
Stein des Anstoßes war der Auftritt Herrmanns in der Talk-Sendung „Hart
aber Fair“ am 31. August 2015 zum Thema „800.000 Flüchtlinge – Schafft
Deutschland das?“ Darin äußerte der CSU-Politiker ein wenig
schmeichelhaftes Lob über den Sänger und Entertainer Roberto Blanco. Dieser
sei immer schon ein „wunderbarer Neger“ gewesen, hatte der Minister gesagt.
Darüber ärgerte sich der Karlsruher Anwalt David Schneider-Addae-Mensah –
und schrieb Herrmann acht Tage später einen Brief mit der umstrittenen
Formulierung: „Ihre rassistische Gesinnung – Hallo Herr Herrmann, Sie sind
ein ganz wunderbares Inzuchtsprodukt! Mit freundlichen Grüßen Dr. S…“ Der
Brief hatte Folgen. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet, die gegen
den Zuschauer einen Strafbefehl wegen Beleidigung beantragte.
Dem nun veröffentlichten Gerichtsbeschluss zufolge ist die Bezeichnung zwar
„bewusst ehrverletzend“, aber durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das
Schreiben stehe in klarem Zusammenhang mit Herrmanns Äußerung. Denn
Herrmann habe mit seiner Bezeichnung des „wunderbaren Negers“ gleichsam
eine diskriminierende Äußerung gemacht.
Wer sich an einer öffentlichen Auseinandersetzung über gesellschaftliche
Fragen beteilige, „muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann
hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert“. Die Entscheidung des
Landgerichts Karlsruhe kann nicht mehr angefochten werden.
28 Jul 2016
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