| # taz.de -- Gericht billigt Herrmann-Beleidigung: Ein ganz wunderbares Urteil | |
| > Ein Anwalt nennt Bayerns Innenminister ein „ganz wunderbares | |
| > Inzuchtsprodukt“ und wird verklagt. Das Landgericht Karlsruhe hat die | |
| > Klage nun abgeschmettert. | |
| Bild: Da hilft auch keine Schutzweste: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann d… | |
| Karlsruhe dpa/epd | Ein deutsch-ghanaischer Anwalt darf Bayerns | |
| Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ungestraft ein „ganz wunderbares | |
| Inzuchtsprodukt“ nennen. Das Landgericht Karlsruhe bestätigte [1][ein | |
| entsprechendes Urteil]. Der Begriff stelle zwar eine unzulässige | |
| Beleidigung dar, im konkreten Zusammenhang sei er jedoch als Beitrag zur | |
| öffentlichen Meinungsbildung anzusehen, entschied das Landgericht Karlsruhe | |
| in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. (AZ: 4 Qs 25/16) | |
| Stein des Anstoßes war der Auftritt Herrmanns in der Talk-Sendung „Hart | |
| aber Fair“ am 31. August 2015 zum Thema „800.000 Flüchtlinge – Schafft | |
| Deutschland das?“ Darin äußerte der CSU-Politiker ein wenig | |
| schmeichelhaftes Lob über den Sänger und Entertainer Roberto Blanco. Dieser | |
| sei immer schon ein „wunderbarer Neger“ gewesen, hatte der Minister gesagt. | |
| Darüber ärgerte sich der Karlsruher Anwalt David Schneider-Addae-Mensah – | |
| und schrieb Herrmann acht Tage später einen Brief mit der umstrittenen | |
| Formulierung: „Ihre rassistische Gesinnung – Hallo Herr Herrmann, Sie sind | |
| ein ganz wunderbares Inzuchtsprodukt! Mit freundlichen Grüßen Dr. S…“ Der | |
| Brief hatte Folgen. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet, die gegen | |
| den Zuschauer einen Strafbefehl wegen Beleidigung beantragte. | |
| Dem nun veröffentlichten Gerichtsbeschluss zufolge ist die Bezeichnung zwar | |
| „bewusst ehrverletzend“, aber durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das | |
| Schreiben stehe in klarem Zusammenhang mit Herrmanns Äußerung. Denn | |
| Herrmann habe mit seiner Bezeichnung des „wunderbaren Negers“ gleichsam | |
| eine diskriminierende Äußerung gemacht. | |
| Wer sich an einer öffentlichen Auseinandersetzung über gesellschaftliche | |
| Fragen beteilige, „muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann | |
| hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert“. Die Entscheidung des | |
| Landgerichts Karlsruhe kann nicht mehr angefochten werden. | |
| 28 Jul 2016 | |
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