# taz.de -- Joachim Herrmanns rassistische Aussage: Das Recht zum Gegenschlag | |
> Bayerns Innenminister Joachim Herrmann durfte ein „wunderbares | |
> Inzuchtsprodukt“ genannt werden. Das befand das Amtsgericht Karlsruhe. | |
Bild: Der bayerische Innenminister im April in Kulmbach | |
BERLIN taz | Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte | |
Roberto Blanco vergangenen Herbst in [1][einer Talkshow als „wunderbaren | |
Neger“] bezeichnet und dafür entsprechende Kritik geerntet. Blanco selbst | |
reagierte gelassen. | |
Der 44-jährige Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah aus Karlsruhe | |
schickte Herrmann nach dem Auftritt einen Protestbrief, [2][wie die | |
Süddeutsche Zeitung berichtet.] Unter dem Betreff „Ihre rassistische | |
Gesinnung“ schrieb er: „Hallo, Herr Herrmann, Sie sind ein ganz wunderbares | |
Inzuchtsprodukt! Mit freundlichen Grüßen.“ | |
Daraufhin zeigte Herrmann den Sohn einer deutschen Mutter und eines | |
ghanaischen Vaters wegen Beleidigung ein. Das Amtsgericht Karlsruhe lehnte | |
allerdings den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ab. Der Richter verwies | |
auf das „Recht zum Gegenschlag“ als Reaktion auf ehrverletzende Angriffe, | |
auf welche Betroffene „scharf und drastisch erwidern“ dürften. | |
„Inzuchtsprodukt“ ging aufgrund der Orientierung an Herrmanns Wortlaut als | |
Meinungsäußerung durch. Die Bezeichnung „rassistische Gesinnung“ in der | |
Betreffzeile wurde ebenfalls nicht als Beleidigung, sondern wohl als | |
zutreffende Feststellung gewertet, wie die SZ schreibt. (acb) | |
9 May 2016 | |
## LINKS | |
[1] /Herrmann-Aeusserung-bei-Hart-aber-fair/!5228396 | |
[2] http://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-anwalt-darf-bayerns-innenminister-… | |
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