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# taz.de -- Joachim Herrmanns rassistische Aussage: Das Recht zum Gegenschlag
> Bayerns Innenminister Joachim Herrmann durfte ein „wunderbares
> Inzuchtsprodukt“ genannt werden. Das befand das Amtsgericht Karlsruhe.
Bild: Der bayerische Innenminister im April in Kulmbach
Berlin taz | Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte
Roberto Blanco vergangenen Herbst in [1][einer Talkshow als „wunderbaren
Neger“] bezeichnet und dafür entsprechende Kritik geerntet. Blanco selbst
reagierte gelassen.
Der 44-jährige Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah aus Karlsruhe
schickte Herrmann nach dem Auftritt einen Protestbrief, [2][wie die
Süddeutsche Zeitung berichtet.] Unter dem Betreff „Ihre rassistische
Gesinnung“ schrieb er: „Hallo, Herr Herrmann, Sie sind ein ganz wunderbares
Inzuchtsprodukt! Mit freundlichen Grüßen.“
Daraufhin zeigte Herrmann den Sohn einer deutschen Mutter und eines
ghanaischen Vaters wegen Beleidigung ein. Das Amtsgericht Karlsruhe lehnte
allerdings den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft ab. Der Richter verwies
auf das „Recht zum Gegenschlag“ als Reaktion auf ehrverletzende Angriffe,
auf welche Betroffene „scharf und drastisch erwidern“ dürften.
„Inzuchtsprodukt“ ging aufgrund der Orientierung an Herrmanns Wortlaut als
Meinungsäußerung durch. Die Bezeichnung „rassistische Gesinnung“ in der
Betreffzeile wurde ebenfalls nicht als Beleidigung, sondern wohl als
zutreffende Feststellung gewertet, wie die SZ schreibt. (acb)
9 May 2016
## LINKS
[1] /Herrmann-Aeusserung-bei-Hart-aber-fair/!5228396
[2] http://www.sueddeutsche.de/bayern/urteil-anwalt-darf-bayerns-innenminister-…
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